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ab wieviel KW ist eine Scheibenbremse zur Eintragung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Möchte keine Scheibenbremse an meinen Oldi bauen, aber ein weinig am Motor rumbasteln. Hab gehört das der TÜV ab einer gewissen Leistung eine Scheibenbrems vorschreibt und den Sozius austrägt.

Weiß da jemand mehr?

Gruss der oett

Geschrieben

Häh? Steht davon was in der StVO?

Das ist doch dann nur reines Graukittel-Gutdünken, Ermessensspielraum und so, oder?

Sinn machen tut sie sicherlich was die Sicherheit angeht, keine Frage. Daher auch die Vollhydraulik an meiner GT :-D

Geschrieben

Hängt vom Prüfer ab! Ich hab 16kw auf 8" eingetragen, alles mit o. Trommelbremsen. Lebensgefährlich, ich weiß, ist auch keine Dauerlösung... :-D

Geschrieben
Beim Brömmer auf PX ab 16 PS...

Gruß, Ralf

Falsch. Ist dem netten Herrn egal. Er besteht nicht auf Scheibenbremse, auch nicht, oder erst recht nicht, bei einem Oldie. Das Ding muss halt gut bremsen.

Er ist auch nicht mehr fest in Aachen.

Greetz,

Armin

Geschrieben
Falsch. Ist dem netten Herrn egal. Er besteht nicht auf Scheibenbremse, auch nicht, oder erst recht nicht, bei einem Oldie. Das Ding muss halt gut bremsen.

Er ist auch nicht mehr fest in Aachen.

Greetz,

Armin

vor ca. einem Jahr sagte er das so zu mir... aber egal... Wann erwischt man den Guten denn nochmal in AC?

Geschrieben
vor ca. einem Jahr sagte er das so zu mir... aber egal... Wann erwischt man den Guten denn nochmal in AC?

Mit Sicherheit hat er das nicht gesagt. Vor nem Jahr oder so hat er ElmarKochs Sprint getüvt. Ohne Scheibenbremse, aber mächtig Krawall.

Man erwischt den Guten Man wenn Ich Ihn anrufe. Oder mit viel Glück.

Greetz,

Armin

Geschrieben

Papenburg will ab 110 km/h ne Scheibenbremse. Haben die mal intern so festgelegt.

Finde ich aber auch irgendwo sinnvoll. Die stehen im Endeffekt mit Ihrer Unterschrift ja auch etwas in der Verantwortung.

Geschrieben

Die Leistung ist völlig irrelevant ob nun eine Scheibenbremse benötigt wird oder nicht.

Das ist, wie baerke schon erwähnt, einzig davon abhängig wie schnell der Karren ist.

Die TÜV Mädels denken ja immer mit Knoten im Gehirn; Kannst ja auch drei Gänge gesperrt haben und mit den 30kW nur 30km/h fahren..

Geschrieben

Hier werden noch ganz andere Massen mit Trommel ausgebremst.Ne gute,gängige Lussobremse mit Teflonzug ,selbstgefeilter Diagonalriffelung ala Anti Aqua hab ich noch immer zum blockieren bekommen.

Er besteht nicht auf Scheibenbremse, auch nicht, oder erst recht nicht, bei einem Oldie. Das Ding muss halt gut bremsen.

Deshalb hab ich auch nur an einem Kugelmoped Scheibe.Für die Asche kauf ich mir lieber nen K2 :love: und gebe dem Prüfer Nachhilfe in übern Lenker absteigen

Geschrieben

Hatte kützlich mal bei S&S in HH nachgefragt. Da sagte man mir, dass es keine "Grenzwerte" für ne Scheibenbremsen-Pflicht gibt. Also immer nach Ermessen. Und wer seine Trommelbremse vernünftig wartet (siehe amazombis Topic diesbezüglich), der sollte genug Verzögerung haben, um den Prüfer zu überzeugen.

Geschrieben

hab mal in der handwerkskammer gelernt, dass man die dreifache leistung beim bremsen braucht, als beim beschleunigen.... das ist so ne regel.

aber welcher tüv kann sowas messen oder prüft sowas????? :-D

aber wie das gemessen wird, keine ahnung???? vielleicht 30NM motorleistung also 90NM bremskraft????

das wäre aber zu wenig.

Geschrieben

in der stvzo ist, so weit meine suche erschöpfend war, nirgends ein verhältniss von leistung/geschwindigkeit und bremsweg definiert. in dem passus der sich damit befasst ist nur eine mindestverzögerung angegeben. das ganze stammt offensichtlich noch aus der außenband-bremsen-zeit und stellt selbst für piaggio bremsen kein echtes hinderniss dar. das problem an der sache ist aber dass man bei eintragungen auf die kooperationsbereitschaft des prüfers angewiesen ist. unter der veraussetzung könnte der versuch mit zitaten sein recht einzuklagen eventuell das falsche signal sein.

Geschrieben

Also bei uns(nrw) ist es so, dass ab einer gewissen km/h zahl die scheibenbremse eintragung pflicht ist!!!

Zum bsp. bei ner 80er pk mit 133er +pm +hp4 usw eingetragen bis maximal 115km/h!!!

grEEz Feldi

Geschrieben

Die StVZO ist bundesweit gültig und nicht länderabhängig! Ist halt, wie in diesem Topic schon oft genug bemerkt, im Ermessensspielraum des jeweiligen TÜV Prüfers...

Geschrieben

Total offtopic:

Also manchmal frage Ich mich was die Leute sich dabei denken Ihr halbwissen zu posten. Nicht nur in diesm Topic. Ob denen klar ist das evtl. der Eröffner des Topics ne Menge Geld, Arbeit und Zeit investiert......womöglich vollkommen unnötig ? Oder aber einige Leute wegen solcher Fehlinformationen Ihr Hobby Blechroller hinwerfen bevors losgeht ??

Ja Herr MichaelT5 und Feldi, Sie meine ich.

Offtopic off.

Fahr zum Tüv, ja dem 500m nebenan, auch wenn herr B nicht da ist, oder ruf mich einfach an.

Greetz,

Armin

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