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Geschrieben

Ich möchte an meiner PX die Blinkerlöcher der Seitenbacken, evtl. auch die der vorderen Blinker verschließen. Ich kenne jetzt nur Ochsenaugen oder andere Blinker für das Lenkerende, hab aber mal gehört, dass man damit Probleme beim Tüv kriegt, die seien wohl nur für vorne freigegeben oder ist das alles Unfug ?

Geschrieben

Also ich hab nur Lenkerendenblinker und hab damit sogar Baurat gemacht.

Aber wie immer gilt: Frag deinen TÜV-Mann am besten vorher.

:-D

Geschrieben

wie alt ist der denn ,nach 89 sind die blinker nach hinten fest am fahrzeug zu montieren und dürfen nicht an schwinge oder lenker sein.wenn einer sowas eingetragen hat, dann nur als zusatzblinker oder als ersatz für die vorderen blinker.

Geschrieben

Hatten wir schon mal.Immer erst Suchpunze anschmeißen.Kleines Quote zum anfüttern

Fahrtrichungsazeiger, also Blinker, sind vorgeschrieben an Motorrädern ab Baujahr 1968(?) und mir einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h.

Zweifachblinkanlage wird zugelassen, wenn die Blinker auch von Hinten einwandfrei zu erkennen sind (was sie nach Ansicht der meisten TÜVies nicht sind).

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