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Geschrieben

Moin moin,

habe eine Piaggio ZIP 25 geschenkt bekommen, nagelneu wollte gerne die Drosselung raus nehmen damit ich das Ding mit meinem normalen Führerschein fahren kann.

Macht da der TÜV mit, hat da jemand Erfahrungen von euch?

Und macht sonst das gesamte Gefährt da mit, is ja eigentlichauch nen normaler Roller....

Bitte keine Vorträge über "Elektroroller" fahre selber ne PK mit Handschaltung, will die ZIP aber nicht her geben...

Vielen Dank

Geschrieben (bearbeitet)

...Jane, n Zip 25 ist ein Mofa, also nix mit entdrosseln :-D

Wenn es ein Zip 50 ist, (lange sitzbank) dann ist das kein Problem, Drosseln raus, ab zum Tüv und austragen lassen.

Bearbeitet von Kon Kalle
Geschrieben

zip 25 hat ne andere übersetzung als zip50.

ich glaub das der kandidat über mir denkt das zip 25 auch 25ccm hätte. ZONK !

du kannst die drosseln schon raushauen, mordsmäßig schnell wird das ding aber nicht werden.

ach ja: nein ich fahre nicht automatik und bin auch nie gefahren und bin auch keinswegs in dieser szene unterwegs. :-D

Geschrieben

Hier is' eher schlechter mit Auskünften über Mofa-Automatiks; da gibt's per Google andere Stellen ...

Wenn du darlegen kannst, was geändert wurde, wird der TÜV da sicherlich nix gegen haben und das durchaus eintragen. Kommt aber - wie immer - auf die Prüfstelle an; 'ne einheitliche Aussage wird man da bei ABE- oder gutachtenlosen Teilen nie treffen können. Umrüstkits gibt's m. W. nach nur in die andere Richtung (also Drosselsatz).

Geschrieben

Ich weis noch das bei der ersten Serie andere Zyl. verwendet wurden und man durch unterlegen des Org. Zyl. mit Fußdichtungen und das entfernen der Scheibe das ding etwas flotter bekommen konnte.

Aber ob das jetzt immer noch so ist keine Ahnung.

:-D

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