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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ja und leider versuchen die es eben, da so zu viele gibt, die sich sowas gefallen lassen.

Ein anderes Beispiel.

Bin aus nem Tierschutzverein ausgetreten, als rauskam, daß die Gelder eingehimst hatten.

So, ca 1,5-20 Jahre danach seh ich plötzlich eine Abbuchung vom Jahresbeitrag in Höhe von 30 Euro.

Bin sofoert zur Bank, die konnten das Geld zum Glück noch zurrückbuchen. Wollte dann mal nachfragen, was denen einfällt.

Gar nix, die gab es nicht mehr und das ganze lief dann statt von Hamburg, über ne Bank in Frakfurt zu jemandem, der sich die alten Daten des Tierschutzvereins angeeignet hatte.

Das Ende vom Lied, sie Staatsanwaltschaft Hamburg war schon längst am ermitteln.

Viele haben das wohl auch nicht gemerkt und dann wurden da zig tausende Bankkonten alter Kunden belastet und die haben sich damit ne Summe von ca. 5 Millionen Euro!!! eingehamstert.

Solche und andere Sachen versuchen sie eben genau deswegen, weil Viele sich das einfach gefallen lassen.

Bearbeitet von T5Langhuber
Geschrieben
Hallo,

also ich denke mal das geht eindeutig in Richtung Betrug!

Du hast ja anscheinend nicht das Vespa Service Schild, sondern nur eine Kopie bekommen!

Ich würde:

1. Wegen falscher, bzw ungenügender Beschreibung vom Kauf zurrücktreten.

Macht er das nicht, würde ich Ebay informieren.

Das gibt da die Möglichkeit " Eine Unstimmigkeit wegen des erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels mit der Nummer xxxx wurde gemeldet" (mußte mal gucken wo das bei Ebay geht)

Dann mailt ihr Euch ne Weile, wenn keine Einigung erfolgt, mußt Du einen Antrag auf Käuferschutz stellen.

Bin mir sicher die entscheiden zu Deinen gunsten.

Willigt er das nicht ein, bekommst Du Dein Geld und Ebay verklagt den.

Kenne den Vorgang, habe vor kurzem selber sowas durchgekaut.

Außerdem meine einer der Anwälte aus der Kanzlei meines Onkles, wenn bei dem Vertrag nicht wirklich 100% eindeutig ist was, Du bekommst, dann nützt da auch der Ausschluß der Rücknahme für Privatleute nicht viel.

Nebenbei könnte man eine Anzeige bei wegen Betrug bei der Polizei in erwägung ziehen.

Alter Schwede :plemplem:

Reden wir hier über strafrechtliche Sachen oder was? Und dass Ebay aktiv verklagt wäre mir völlig neu. Nenn mir mal bitte ein Aktenzeichen, das würde mich mal interessieren.

Es geht dem Topiceröffner doch sicher darum, wie er seine Kohle zurückbekommt. -> Zivilrecht.

Also Betrug hin oder her ist doch mal völlig Wurst....

Gruß Dirk

Geschrieben

Hallo,

Betrug ist immer eine strafrechtliche Sache.

Das Ebay das macht habe ich nicht gesagt. Nur wenn die enscheiden Du hast die Ware zurrück zu nehmen und zahlen dann dem Käuder das per Käuferschutz zurrück, was meinst Du von wem die das dann wohl einklagen müßten/würden.

Gut bei der Summe um der es hier geht ist das hier wohl nicht gegeben.

Allerdings frage ich mich wenn nie verklagt wird, warum sie dann folgenden Text mit Ihre Schreiben setzen:

Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Falle einer

Auszahlung des gestellten Kaeuferschutzantrages die Ansprueche Ihres

Kaeufers gegen Sie auf uns uebertragen werden. In diesem Fall muessen

Sie dann mit weiteren juristischen Schritten durch die eBay

International AG rechnen.

Geschrieben
Das Ebay das macht habe ich nicht gesagt. Nur wenn die enscheiden Du hast die Ware zurrück zu nehmen und zahlen dann dem Käuder das per Käuferschutz zurrück, was meinst Du von wem die das dann wohl einklagen müßten/würden.

Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht. Der einzige, der das erklären kann, ist hier der Käufer. Erkläre mir bitte, wie Ebay über Dritte bestimmen kann, dass zwei Vertragsparteien eben diesen jetzt rückabzuwickeln haben?!?

Man könnte ja vielleicht das GVG ändern und Ebay als weitere Judikatur aufnehmen. :plemplem:

Ich glaube, was du meinst, ist der Treuhandservice über Ebay? Oder was entnehme ich deinem zitierten Text? Aber ich bezweifel auch dabei, dass Ebay als Treuhänder auf der Kohle sitzen bleiben wird. Die Rückabwicklung wird wohl eher in den Rechtsverhältnis geschehen, in dem der Fehler war (übrigens schöne §812er Konstellationen).

So und jetzt wieder on topic.

Falls der Topiceröffner noch eine Frage hat, kann er sich gerne per PM an mich wenden.

Gruß Dirk

Geschrieben (bearbeitet)
Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht. Der einzige, der das erklären kann, ist hier der Käufer. Erkläre mir bitte, wie Ebay über Dritte bestimmen kann, dass zwei Vertragsparteien eben diesen jetzt rückabzuwickeln haben?!?

Man könnte ja vielleicht das GVG ändern und Ebay als weitere Judikatur aufnehmen. :plemplem:

Hallo,

genau das hab ich ja auch gedacht und mir die Finger wund gemailt bei meiner Sache.

Das läuft so:

Rückgabe bei Privatleuten wird ausgeschlossen. Dann fängt der Käufer an, die Beschreibung entspricht nicht der Artikelbeschreibung. Das ist ja der einzige Grund, warum man dann doch die Ware zurrücknehmen muß.

So nu will der Verkäufer aber nicht. Dann mailed der Käufer die Unstimmigkeiten Ebay.

Dann dürfen beide über das Ebaysystem Stellung dazu nehmen. Natürlich gibt keiner nach.

Dann stellt der Käufer einen Antrag auf Käuferschutz.

Wieder wird Ebay bei seiten anhören. Dann überlegen die natürlich und mach sich mit Sicherheit auch rechtlich schlau. Dann schreiben sie haben das entscheiden und Du sollst die Ware zurrücknehmen, da die Beschreibung falsch oder ungenau (in meinem Fall nicht ausreichend) ist.

Dann kommst Du mit, was bildeet sich ebay ein.

Du gehst zum Anwalt und stellst fest, das das später she von der willkür des Richters abhängt.

Dann überlegst Du. Käuferschutz geht nur bis 200 Euro abzüglich der 25. Das heißt der Käufer bekommt max. 175 den rest bei zb. 500 Euro Warenwert klat er noch von Dir ein.

Dann kommt Ebay und klagt auch nocht mal ihre 175 Euro wieder ein.

Und bevor Du es soweit kommen läßt hörst Du auf Deinen Anwalt und nimmst die Ware zurrück! :-D

So und speziell in dieser Sache, egal ob der Käuferschutz was auszahlt oder nicht, egal ob das für den Käufer nur 18 Euro sind.

Wenn der Käufer das durchzieht sieht der Verkäufer alt aus, definitiv. Da kommen dann auf den Verkäufer ne Menge mehr Kosten zu, glaube nicht das der darauf Bock hat!

Und das ist nur die zivilrechtliche Seite!

Edüt:Oh man hast recht der hat die Rücknahme ja gar nicht ausgeschlossen, na dann ist es doch ein Kinderspiel!!!

Bearbeitet von T5Langhuber
Geschrieben (bearbeitet)
Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht. Der einzige, der das erklären kann, ist hier der Käufer. Erkläre mir bitte, wie Ebay über Dritte bestimmen kann, dass zwei Vertragsparteien eben diesen jetzt rückabzuwickeln haben?!?

Man könnte ja vielleicht das GVG ändern und Ebay als weitere Judikatur aufnehmen. :plemplem:

Ich glaube, was du meinst, ist der Treuhandservice über Ebay? Oder was entnehme ich deinem zitierten Text? Aber ich bezweifel auch dabei, dass Ebay als Treuhänder auf der Kohle sitzen bleiben wird. Die Rückabwicklung wird wohl eher in den Rechtsverhältnis geschehen, in dem der Fehler war (übrigens schöne §812er Konstellationen).

So und jetzt wieder on topic.

Falls der Topiceröffner noch eine Frage hat, kann er sich gerne per PM an mich wenden.

Gruß Dirk

Hmmm, wie ist das denn, wenn laut Beschreibung im Text des Verkäufers "ein paar Schläuche" am Vergaser fehlen, ich jedoch feststellen muss, dass neben dem Deckel auch die Nadel, die Trommel, der Choke, die Feder und das Gaszugröhrchen fehlen? Ich habe mit dem Käufer vorhin Kontakt aufgenommen und ihm mitgeteilt, dass ich Strafanzeige wegen Betruges, bzw. Arglistiger Täuschung stelle, wenn er mir die Teile nicht sofort nachsendet, bzw. mich nicht innerhalb der nächsten Zeit anruft...

Der Mann stellt sich auf den Standpunkt, er hätte kein Foto eingestellt (was nicht stimmt, aber nicht mehr nachprüfbar, weil Sofortkauf und Foto weg), und ich hätte den Vergaser gekauft, wie beschrieben, was eindeutig ´ne Lüge ist... Ne schlechte Bewertung hat er ja schon, aber dadurch ist der Vergaser immer noch nicht komplett...

Die Anschrift habe ich, jedoch wird der Typ behaupten, er habe das Schreiben nicht bekommen und Einschreiben/ Rückschein ist mir in dem Fall zu teuer...

Gilt da auch der Sachmangelausschluß oder nicht? Ist ja eigentlich Betrug bzw. arglistige Täuschung /arglistiges Verschweigen seinerseits, oder nicht?!?

Bearbeitet von BFCDynamo

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