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Geschrieben

Moin!

Nachdem ich von google zu der Sache komplett überschwemmt wurde und jetzt auch nicht viel schlauer bin, wollte ich mal schauen ob hier jemand Plan davon hat.

Ich beende diesen Sommer meine erste Ausbildung und möchte danach noch ein Hochschulstudium dranhängen. Eigene Wohnung, Lebensmittel, teures Hobby, etc., muss auch alles irgendwie finanziert werden.

Meine Eltern will ich eigentlich nicht großartig belasten, ist halt irgendwo ne Gewissensfrage und denen jeden Monat größere Scheine aus der Tasche ziehen, fänd ich nich so prima.

Stimmt das, das Eltern nur beim Erststudium verpflichtet sind, die Kinder finanziell zu unterstützen? Würden meine Eltern mir also z.B. die Finanzierung kpl. versagen, hätte ich dem Grunde nach Anspruch auf Bafög? Oder sieht es beim Zweitstudium noch schlechter aus als beim ersten Bildungsweg?

Achtung, es geht nicht darum dem Staat auf der Tasche zu liegen und da möglichst viel Geld abzuzocken, aber das jemand von einem 400 Euro Job Miete, Essen etc. bezahlen soll brauch mir auch keiner erzählen. :-D

Danke schonmal!

Gruß,

Manuel :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Beim zweiten Bildungs gibt es mehrere möglichkeiten:

Meister BaFög, welches Eltern unabhängig ist, dafür muß man aber schon ne Weile im Berufsleben stehen. inclusive Lehre sechs Jahre oder so, würde ich mich aber nochmal erkundigen. Sowas ändert sich ja laufend.

Normales BaföG, welches Elternabhängig ist. Dieses orientiert sich am Einkommen der Eltern und an der Kinderzahl, persönliches Vermögen etc...

Wenn Deine Eltern zuviel verdienen und Dir nix zahlen wollen mußt Du sie entweder verklagen oder auf Zuschüsse verzichten. Der Staat springt in diesem Fall nicht ein, wäre ja auch noch schöner, da könnte man gleich jedem BAFög zahlen.

Wobei Deine Eltern GLAUBE ich (hat mir mal wer erzählt) generell nur Verplichtet sind zwei höhre Bildungswege zu unterstützen, einer davon ist gymnasiale Oberstufe, dann Lehre oder Studium.

Diese Angaben beziehen sich auf den Stand von vor sieben Jahren, an den Zahlungsmodalitäten hat sich aber nix geändert soweit ich weiß.

MfG, Heiko.

Bearbeitet von highko
Geschrieben

Nabend...

Du, ich arbeite in der ARGE (Harz IV, ALG II) und hier werde ich tgl. mit diesen Fragen belagert.

Bei einer Zweitausbildung hast Du evtl. Anspruch auf Bafög (Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz). Hier wird aber die Unterhaltsverpflichtung Deiner Eltern geprüft!!!

Du kannst aber bei einer Zweitausbildung Wohngeld beantragen (das geht nicht bei einer normalen ersten Berufsausbildung!!) Darüber hinaus hast Du die Möglichkeit evtl. ergänzende Leistungen nach den Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (ergänzendes ALG II) zu beantragen.

Ich würde Dir aber empfehlen Wohngeld zu beantragen und Dein Glück bei der Bafög-Stelle zu versuchen.

Geschrieben (bearbeitet)

Den Antrag würde ich auf jeden Fall erst mal stellen, das Bafög vom Studentenwerk ist zum Teil aufgegliedert, selbst wenn du im Monat nur 100 Schleifen kriegst musst du dafür schon mal nicht arbeiten gehen. Diese Unterstützung hat natürlich auch Nachteile, a) ist die Hälfte nur ein Darlehen und muss zurückbezahlt werden und b) ist dein "Lernerfolg" eminent wichtig. Das aus eigener Erfahrung, für mich ist nämlich dies Semester Schluß da ich die verlangte Leistung für eine weitere Bewilligung nicht vorweisen kann ( nein, es lag nicht an mir!) :-D

Für mich heisst es also mehr malochen, ergo weniger Zeit zum lernen, ergo noch ein Semester dranhängen!

Nicht ganz unwichtig dürfte auch dein Alter sein, unter 27 kost die Krankenkasse für Studis um die 50 Euro, drüber ( wie bei mir) sinds im günstigsten Fall schon 112? jeden Monat, von der Bafög Stelle gibts nur den Zuschuß für unter 27 jährige

Einfach mal hingehen, die klären einen da schon auf!

- gonzo

Bearbeitet von gonzo
Geschrieben

Zum Thema Meisterbafög: Richtig, gemäß AFBG (Ausbildungsförungs-dingsbums-gesetz oder so) kannst Du die Fortbildungskosten zu 35% als Bafög sowie zu 65% als extrem zinsgünstiges Darlehen von der KfW-Bank in Bonn bekommen (Tilgungsbeginn erst ca. fünf bis zehn Jahre später). So habe ich meine Immobilienfachwirts-Ausbildung finanziert. Diese Förderung bekommst Du jedoch nur einmalig, also für einen Lehrgang. Dabei mußt Du keinen Meister, es kann auch der Techniker, bzw. im kaufmännischen der Dipl.-Kaufmann, Fachkaufmann bzw. der Fachwirt (IHK) sein. Wichtig ist lediglich, dass die Ausbildung als förderungswürdig anerkannt wird.

Meines Wissens kannst Du auch ein elternunabhängieges Bafög beantragen und bekommen, wenn Du Dein Abi auf dem zweiten Bildungsweg machen willst...

Gruß

André

Geschrieben (bearbeitet)

Vielen Dank schonmal!

Also, dann dazu erstmal noch ein paar Infos zu meinem Sachverhalt.

Abi habe ich gemacht, 2002. Dann ganz normal Grundwehrdienst, Beamtenlaufbahn gehobener Dienst 2003-2006 (Sommer).

Und diesen Sommer werde ich 24. KV sollte also noch bezahlbar sein.

Highko:

Wobei Deine Eltern GLAUBE ich (hat mir mal wer erzählt) generell nur Verplichtet sind zwei höhre Bildungswege zu unterstützen, einer davon ist gymnasiale Oberstufe, dann Lehre oder Studium.

Daher frage ich ja. Das sonst jeder sagen könnte "meine Eltern wollen mir nix zahlen" ist klar :-D

@ bedburger V50: SGB II ist nicht so mein Gebiet, aber brauch ich fürs AloGeld II nicht auch irgendwelche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen? Besonders viel habe ich in meinem kurzen Leben da ja noch nicht (s.o.)

Grüße

Manuel

Edit fügt noch an, dass 100 Euro auf jeden Fall besser sind als nix. Wie gesagt bin ich ja bereit zusätzlich noch zu Arbeiten.

Bearbeitet von Manuel136
Geschrieben (bearbeitet)

Nein, es geht nur darum, ob Du erwerbsfähig bist (JobCenter) oder nicht (Sozialamt).

Was aber ganz klar ist:

Wenn BAFöG, dann kein Wohngeld.

Edith sagt: Schau mal bei der Dir nächstgelegenen Uni wann der AStA Sprechzeiten für BAFöG-Beratungen hat und hock dich da mal rein, in der Regel wissen die ganz gut Bescheid.

Bearbeitet von Crisk
Geschrieben

Hey Woody,

bei mir was das Ende der 90er so: Meisterbafög für ein, auf meine

Lehre aufbauendes Studium, seinerzeit gut 1.000.- Mark (nicht ?),

ca. 70% Kredit, 30% geschenkt, Tilgung begann zwei Jahre nach

Ende der Maßnahme. Meisterbafög ist vom Einkommen der Eltern

unabhängig, du musst aber ein paar Jahre Berufserfahrung nach-

weisen und der Studiengang muss als förderungswert anerkannt

sein.

Schönes Wochenende!

:-D

Geschrieben

Das mit der AStA-Sprechstunde klingt gut. Müsste ich früher oder später wohl eh hin.

Scheint ja doch ein ordentlich komplexes Thema zu sein.

Dir auch schönes WE, Joschi!

Gruß :-D

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Vielleicht kann jemand helfen:

Bafög wurde vor 4 Jahren unter Vorbehalt gezahlt. Nun wurde mit richtigem Steuerbescheid nochmal berechnet mit daraus resultierender Rückforderung. Gibt es irgendwelche Fristen,wie lange das Bafögamt Geld zurückfordern kann? Verjährt das irgendwann? Weiß jemand bescheid? :-D

Geschrieben

Kann dir konkret nicht wirklich helfen, aber als erstes solltest du mal (formlos) Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Das ganze muss innerhalb von einem Monat nach Zugang geschehen. Das ganze hat aufschiebende Wirkung und du hast genug Zeit, dich ausgiebig zu informieren was man da machen kann.

Ich habe eigentlich gegen fast jeden BaföG Bescheid WS eingelegt, und meistens hat es geklappt. Einmal sogar ganz besonders gut :love: $$$ :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Vielleicht kann jemand helfen:

Bafög wurde vor 4 Jahren unter Vorbehalt gezahlt. Nun wurde mit richtigem Steuerbescheid nochmal berechnet mit daraus resultierender Rückforderung. Gibt es irgendwelche Fristen,wie lange das Bafögamt Geld zurückfordern kann? Verjährt das irgendwann? Weiß jemand bescheid? :-D

War bei mir mal ähnlich: BaföG wurde unter Vorbehalt ausbezahlt (und das damals ziemlich fett) und nach korrektem Steuerbescheid dann nachgefordert. Bei mir waren es allerdings 3 Jahre, außerdem eine fette Summe. Diese konnte ich damals nicht auf einen Schwung zurückzahlen. So war es möglich, in kleinen Raten zurück zu bezahlen. Das ist auch zinslos und solltest Du in Anspruch nehmen, wenn es soweit ist. Wann das verjährt kann ich nicht sagen, aber würd ich mir ehrlich gesagt, wenig Hoffnung machen. Widerspruch ist immer erstmal gut.

Bearbeitet von elsos

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