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Geschrieben

Moinsen,

ein Hupenkabel (weiß) kommt vom Hupenknopf. Woher käme das zweite (schwarz)? Ist das das lange Kabel, das vom Kabelbäumchen vom Zünschloß her kommt?

Thnx :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Ist das das lange Kabel, das vom Kabelbäumchen vom Zünschloß her kommt?

Wer weiss schon was du da fürn Kabelbaum bzw. Zündschloß drin hast, ich lege mich halt mal fest und sage: Nein! ( es sei denn es ist stromführend)

Und woher kommt das Kabel jetzt, vom Zündschloß oder vom Kabelbaum?

Es muss ein stromführendes Kabel sein da du mit der Betätigung des Hupenknopfs die Leitung gegen Masse legst, also den Stromkreis schliesst. Bei meinem ersten Nachbau Kabelbaum war da ein Kabel das hinten mit in die Verteilerbox kam und hinter der Kaskade endete, von oben kam das lange Kabel vom Schalter und schon ging das.

Hilft vieleicht.

- gonzo

Edit wollte noch anmerken das es ja gar keine Hupe ist, sondern ne Schnarre! :-D

Bearbeitet von gonzo
Geschrieben
Edit wollte noch anmerken das es ja gar keine Hupe ist, sondern ne Schnarre! :-D

Wie sieht denn das jetzt aus mit der TÜV-Zulassung? Ich dachte, Schnarren sind nicht mehr erlaubt? Ich habe aber auch keine grosse Lust mir einen Gleichrichter oder gar eine Batterie dranzubauen und dann eine Hupe zu kaufen..

Geschrieben (bearbeitet)
STVZO §55 Einrichtung für Schallzeichen

Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeuges aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen.

Als Einrichtung für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in sieben Metern Entfernung und zwischen 50 und 150cm über der Fahrbahn gemessen an keiner Stelle lauter sein als 105dB.

Anstelle der serienmäßigen Hupe darf auch eine andere montiert werden, sofern sie die Anforderungen laut §55 StVZO entspricht. Kompressor-Fanfaren sind als Alternative zu elektromagnetischen Hupen erlaubt, sofern alle Fanfaren gleichzeitig und nicht wechselweise ertönen.

Eine sogenannte Lichthupe, also eine Schaltung, mit der kurzzeitig das Fernlicht betätigt werden kann, ist nicht vorgeschrieben.

Naja, die 105 dB wirste mit deiner Schnarre wohl nicht erreichen, also ist so ne Schnarre wohl zulässig! :-D

Bei Fuffis reicht sogar ne Klingel, also würd ich sagen das juckt keinen Menschen.

Solange deine Kiste irgend einen Laut von sich gibt is alles Roger.

Meine Schnarre ist noch nie auf ihre Funktion hin überprüft worden.

- gonzo

Bearbeitet von gonzo

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