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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

kennt sich hier irgendwer in Arbeitsrecht aus? Wenn ja, wäre es sehr nett, wenn ich eine kurze Rechtsberatung bekommen könnte.

Folgender Fall:

Meine Freundin arbeitet in einem mittelständischen Busunternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern. Sie ist dort seit ca. 2,5 Jahren beschäftigt. Sie ist dort als Assistentin der GF in den Bereichen Reise/Charter beschäftigt und managt dort von der Anfrage über Angebot bis hin zur Arbechnung alles. Zusätzlich sitzt mit im Büro noch ein Kollege der sich um den Agenturverkauf von Reisen (bspw. von der TUI) kümmert. Der gute Mann arbeitet seit ca. 2 Jahren dort & seine zukünftige Frau ist schwanger.

Die restlichen Mitarbeiter sind Mechaniker bzw. Busfahrer.

Das Problem:

Vor ca. 1/2 Jahr hat Chefe meiner Freundin mitgeteilt, daß der Laden nicht mehr so läuft wie er soll. Daher sollte sie nur noch Teilzeit arbeiten, zunächst befristet bis Dezember. Als "Gentlemanagreement" wurde das ganze ohne Vertragsänderung durchgezogen und nur mit Handschlag besiegelt. Im Januar hat sie ihren Boss nochmals angesprochen, zwecks erneuter Arbeitsverlängerung. Daraufhin hat ihr der gute Mann einen neuen Vertrag als 400?-Kraft angeboten. Das Angebot hat sie natürlich abgelehnt. Daraufhin wollte er sie kündigen, hat das aber nach einem kurzen Hinweis auf das Kündigungsschutzgesetz sein lassen.

Also hat er ein neues Angebot gemacht. Sie soll zusätzlich Schulbus (nur bis 7 Personen im MB Vito) fahren. Dadurch baut sie aber Überstunden auf, da ihre neuen Arbeitszeiten um 7 Uhr beginnen und gegen 17:00 enden. Abzüglich einer Stunde Pause macht das immer noch 9 Std. täglich bei gleichem Gehalt. Daraufhin angesprochen zog er den neuesten Vorschlag aus der Schublade:

Eine Änderungskündigung zum 01.03.2006 zu einem (zunächst) befristeten Vertrag bis zum 31.03.2006 bei dem sie Busfahren und in der Verwaltung arbeiten soll. Die anfallenden Überstunden sollen während der Ferienzeiten der Schulen abgefeiert werden. Eine Vergütung der Überstunden erfolgt nicht. Zusätzlich wird das Gehalt auf Stundenbasis gezahlt. D.h. 10 ? die Stunde, bzw. 8? wenn sie zum Buswaschen abkommandiert wird, dazu ist die Arbeitszeit während der Schulferien als "nach Bedarf" definiert. Nebenbei ist im neuen Arbeitsvertrag keinerlei Regel Arbeitszeit definiert - weder täglich, noch wöchentlich oder monatlich. Trotzdem will er ihr nur 40 Stunden die Woche bezahlen und den Rest als Überstunden abfeiern lassen.

Vom Gehalt her verschlechtert sie sich als mal locker flockig um 400? brutto.

Ab dem 01.04.2006 soll dann ihr Aufgabenbereich neu definiert und vertraglich erneut festgehalten werden.

So, jetzt meine Fragen:

1. Müssen Änderungskündigungen vor allem im Bezug auf Gehalt angenommen werden und wenn nicht was dann?

Im Klartext: Wenn man ihr Alternativen gibt wie den Vertrag auf Stundenbasis und einen Teilzeitvertrag muß sie dann wählen? Wenn sie nein sagt, dann muß er sie kündigen. Kommt er dann von der Abfindung los bzw. wie stehen die Chancen mit der Geschichte vor Gericht zu gehen sollte es zur Kündigung kommen?

2. Im bezug auf das Arbeitschutzgesetzes: Soziale Auswahl. Wie wäre dort die Rangfolge:

Der Kollege, der Vater wird, aber 7 monate weniger da ist als sie, die Fereundin vom Chef, die zwar schon 4 Jahre länger dort arbeitet, aber jetzt nur noch auf 400,- ? Basis? Gilt die soziale Auswahl überhaupt?

3. Chef behauptet, daß zwar Arbeit da ist, aber nicht mehr in ausreichendem Umfang. Trotzdem macht meine Freundin Überstunden. Darf er in so einem Fall betriebsbedingt kündigen?

Fragen über Fragen. Und sorry für den langen Text... Aber vielleicht hat ja einer von euch Ahnung und Zeit und kann mir meine Fragen kurz beantworten. Ich würde ja auch unseren Rechtsanwalt anrufen, aber der ist derzeit nicht erreichbar... Ich weiß auch, daß man eigentlich ca. 3 Wochen Frist Zeit hat um Einspruch zu erheben. Das Problem ist halt nur, meine Freundin sitzt gerade in der Firma und der Arsch geht ihr mal richtig auf Grundeis....

Vielen, vielen, vielen Dank

Chili

Geschrieben

Erstmal wird sich er deine Freundin diejenige sein die, wenns hart auf hart kommt, gehen muss. Zum einen weil sie "ungebunden" ist und außerdem ist die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft um ein vielfaches höher als bei einem männlichen Kollegen. Eine Schwangerschaft hat aber eine Mutterschaftspause von bis zu drei Jahren zur Folge! Was würdest du als Chef machen? :-D

Auf eine Abfindung wäre ich nicht so scharf! Erstens fälllt die nach 2 1/2 Jahren eher bescheiden aus (wenn er überhaupt schon eine zahlen muss) und außerdem wird diese aufs Arbeitslosengeld angerechnet!

Wie das weitergeht hängt letztlich von den zwei verhandelnden Parteien ab! Bei dieser Unternehmensgröße gibts ja auch keinen Betriebsrat der schützend eingreift!

Geschrieben
Erstmal wird sich er deine Freundin diejenige sein die, wenns hart auf hart kommt, gehen muss. Zum einen weil sie "ungebunden" ist und außerdem ist die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft um ein vielfaches höher als bei einem männlichen Kollegen. Eine Schwangerschaft hat aber eine Mutterschaftspause von bis zu drei Jahren zur Folge! Was würdest du als Chef machen? :-D

Auf eine Abfindung wäre ich nicht so scharf! Erstens fälllt die nach 2 1/2 Jahren eher bescheiden aus (wenn er überhaupt schon eine zahlen muss) und außerdem wird diese aufs Arbeitslosengeld angerechnet!

Wie das weitergeht hängt letztlich von den zwei verhandelnden Parteien ab! Bei dieser Unternehmensgröße gibts ja auch keinen Betriebsrat der schützend eingreift!

Abfindungen werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wems passiert ist hat sich verarschen lassen. Abfindungen bemessen sich nach der Beschäftigungsdauer, pro volles Jahr circa ein Monatslohn, wobei ab einer gewissen Beschäftigungsdauer enie Höchstgrenze festgelegt wird

@chili_666

den wievielten Zeitvertrag hat Deine Freundin jetzt? Es gibt einmal einen Zeitvertrag, wenn dieser verlängert wird ist der automatisch unbefristet.

Geschrieben

Leider kenn ich nur die Rechtslage in Österreich,

Angestellte dürfen nicht nach Stunden bezahlt werden,

es darf zu keiner Schlechterstellung kommen (außer natürlich sie stimmt zu),

die Arbeit muss gleichwertig zu ihrer vorigen Tätigkeit (innerhalb der Firma) sein,

Überstunden können nur bis zu einer gewissen Grenze mit Freizeit ausgeglichen werden (und auch da würd ich 1,5x nehmen dh 1 std arbeiten - 1,5 std frei)

Abfertigung gibt es in Österreich erst nach 3 Jahren (2 Monatsgehälter, aliquotiert mit Weihnachts & Urlaubsgeld - aber ich glaub das gibts in D nicht)

würde mich an Arbeiterkammer wenden (wenns so was gibt)

in österreich pflichtmitgliedschaft und beratung kostenlos, außerdem vertreten sie dich vor gericht

und wegen wer zuerst gekündigt werden muss - es gibt keine regeln, wen der chef kündigt

außer deine freundin ist behindert, schwanger, hat besonderen Kündigungsschutz, besonders lange in der Firma (soziale Ungerechtigkeit) ...

deutsche gewerkschaft

Geschrieben (bearbeitet)
Erstmal wird sich er deine Freundin diejenige sein die, wenns hart auf hart kommt, gehen muss. Zum einen weil sie "ungebunden" ist und außerdem ist die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft um ein vielfaches höher als bei einem männlichen Kollegen. Eine Schwangerschaft hat aber eine Mutterschaftspause von bis zu drei Jahren zur Folge! Was würdest du als Chef machen? confused.gif

Mit Verlaub: Ist mir scheisswurscht, was ich als Arbeitgeber machen würde. Nachvollziehen kann ich es, bin ja selbst ständig am Arbeiten (wacker wacker). Aber nicht so und nicht auf die Art. Die Stichworte "soziale Vernatwortung" und "unternehmerisches Risiko" scheinen dem guten Mann leidlich unbekannt. Das ganze Szenario erinnert mich etwas an die eher bedenklichen, wenn auch meist gerade noch legalen, Methoden mit denen ich selbst mal in einer sehr netten Branche arbeiten musste.

Abfindungen werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wems passiert ist hat sich verarschen lassen. Abfindungen bemessen sich nach der Beschäftigungsdauer, pro volles Jahr circa ein Monatslohn, wobei ab einer gewissen Beschäftigungsdauer enie Höchstgrenze festgelegt wird

@chili_666

den wievielten Zeitvertrag hat Deine Freundin jetzt? Es gibt einmal einen Zeitvertrag, wenn dieser verlängert wird ist der automatisch unbefristet.

Gar keinen. Befristete Arbeitsverträge können nur dreimal verlängert werden, danach sind sie unbefristet. Nebenbei: Um die Abfindung gehts auch nicht wirklich. Eher interessant wären die Auswirkungen aufs Arbeitslosengeld: Wenn sie ablehnt, hat sie dann gekündigt? Oder ist sie gekündigt worden?

Leider kenn ich nur die Rechtslage in Österreich,

Angestellte dürfen nicht nach Stunden bezahlt werden,

es darf zu keiner Schlechterstellung kommen (außer natürlich sie stimmt zu),

die Arbeit muss gleichwertig zu ihrer vorigen Tätigkeit (innerhalb der Firma) sein,

Überstunden können nur bis zu einer gewissen Grenze mit Freizeit ausgeglichen werden (und auch da würd ich 1,5x nehmen dh 1 std arbeiten - 1,5 std frei)

Abfertigung gibt es in Österreich erst nach 3 Jahren (2 Monatsgehälter, aliquotiert mit Weihnachts & Urlaubsgeld - aber ich glaub das gibts in D nicht)

würde mich an Arbeiterkammer wenden (wenns so was gibt)

in österreich pflichtmitgliedschaft und beratung kostenlos, außerdem vertreten sie dich vor gericht

und wegen wer zuerst gekündigt werden muss - es gibt keine regeln, wen der chef kündigt

außer deine freundin ist behindert, schwanger, hat besonderen Kündigungsschutz, besonders lange in der Firma (soziale Ungerechtigkeit) ...

Ist hier nicht ganz so. Man kann stundenweise Bezahlen (macht die gesamte Zeitarbeitsbranche so), dazu muss aber eine Regel/Mindeststundenzahl vereinbart werden. Ebenso braucht man eine Höchststundenzahl ab der dann Überstunden gewertet werden.

Bei der Kündigungsreihenfolge bin ich mir eben nicht sicher. Müsste nicht die 400?-Kraft, die den gleichen Aufgabenbereich hat, zuerst gehen? Oder einer der Busfahrer wenn weniger Geschäft ist? Um vor Gericht zukommen muss der Arbeitgeber (Obacht ganz gefährliches Halbwissen) eine unternehmerische Entscheidung nachweisen, die die jeweilige Arbeitskraft überflüssig macht. Oder äussere Umstände (Auftragsrückgang z. B.) zwingen ihn dazu. Der Laden brummt aber. Alle schieben Überstunden, es werden ständig Fahraufträge fremd vergeben etc. Ausserdem läuft ja alles weiter wie zuvor, kein Unternehmensbereich aufgelöst, nix...

Ich checks net.

Ouzo

Bearbeitet von chili_666
Geschrieben

@chili_666

den wievielten Zeitvertrag hat Deine Freundin jetzt? Es gibt einmal einen Zeitvertrag, wenn dieser verlängert wird ist der automatisch unbefristet.

Stimmt nicht ein Zeitvertrag kann bis zu 3x verlängert werden.(jedenfalls im Handwerk).

ich würde mich an eurer stelle auch an die Gewerkschaft und/oder Rechtsanwalt wenden(da habt ihr kein gefährliches halbwissen)

viel Glück !!

Geschrieben
kennt sich hier irgendwer in Arbeitsrecht aus? Wenn ja, wäre es sehr nett, wenn ich eine kurze Rechtsberatung bekommen könnte.
Bei dieser Unternehmensgröße gibts ja auch keinen Betriebsrat der schützend eingreift!

Geh mal zu einem kompetenten Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Deiner Freundin scheint der Arbeitsplatz ja lieb und teuer zu sein, da sind etwaige Rechtsanwaltsgebühren gut angelegt.

Hier wird nämlich eher nur gefährliches Halbwissen geschrieben, was zudem unter dem Aspekt des Rechtsberatungsgesetzes auch noch äußerst bedenklich ist.

Bei einer Anzahl wie in dem Ausgangsfall (25 Beschäftigte) oben musst du schon 3 Betriebsratsmitglieder haben.

Gruß Dirk

Geschrieben
Geh mal zu einem kompetenten Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Deiner Freundin scheint der Arbeitsplatz ja lieb und teuer zu sein, da sind etwaige Rechtsanwaltsgebühren gut angelegt.

Hier wird nämlich eher nur gefährliches Halbwissen geschrieben, was zudem unter dem Aspekt des Rechtsberatungsgesetzes auch noch äußerst bedenklich ist.

Bei einer Anzahl wie in dem Ausgangsfall (25 Beschäftigte) oben musst du schon 3 Betriebsratsmitglieder haben.

Gruß Dirk

Beim Arbeitsgericht kann man sich auch Auskunft einholen.

Ist sicherlich alles richtig. Mir gehts halt auch darum:

Gibts konkret irgendwelche Sachen, die sie nicht machen sollte?

Oder hat irgend jemand beruhigende Worte parat? So auf der Basis "Als Arbeitnehmer passiert Dir eh nix!"...

Bääääh... :-D -Thema zu ner noch schelchteren Zeit...

Chili

Geschrieben

Moin,

erstmal mein Mitgefühl - :-D Aktion vom Chef Deiner Freundin.

Die Möglichkeiten die sie hat sind auf dieser Seite LINK ganz gut beschrieben.

Der Tip aus dem verlinkten Dokument mit "annehmen unter Vorbehalt" ist auf jeden Fall nicht verkehrt. Da auch eine Änderungskündigung eine ORDENTLICHE Kündigung ist, unbedingt nach dem Erhalt innerhalb der Frist reagieren!!

Ich bin selber Betriebsratsmitglied und kann nur sagen: Wenns noch keinen im Betrieb gibt, unbedingt einen gründen - und zwar schnell! Die Einspruchsmöglichkeiten gegen eine Kündigung / Änderungskündigug sind sonst sehr beschränkt. - Bei Fragen - gerne!

Ganz wichtig: nichts überstürzen und unbedingt Rückspache mit einem Arbeitsrechtler halten.

Viel Glück :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Überstunden und Kündigung mangels Auslastung kann nicht sein. In großen Unternehmen ist es üblich, wenn sich entsprechende Maßnahmen am Horizont abzeichnen, ein generelles Überstundenverbot zu verhängen, um genau da gegenüber dem Arbeitsgericht auf der sicheren Seite zu sein. Heute wird eher "pro Arbeitnehmer" geurteilt wenn es hart auf hart geht, vielleicht beruhigt das ein wenig.

Ich würde aus eigener Erfahrung empfehlen NICHTS zu unternehmen, so lange ihr nicht bei einem Arbeitsrechtler in der Beratung wart. Da würde ich auch gleich einen nehmen, dem ich auch zutraue bis zur Kündigungsschutzklage mit zu machen und ein gutes Gefühl bei der Vorstellung habe, dass er mich vor Gericht vertritt. Einen Termin bekommt ihr im Regelfall von jetzt auf gleich.

Bearbeitet von Mozzer

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