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Schwarz mattiert und H-Zulassung?


Rainer

Empfohlene Beiträge

Hallo

Ich möchte meinen Strich 8 matt schwarz lackieren, nur gibts da sicherlich stress mit dem tüv zwecks der h-zulassung, hat jemand fotos von matt schwarzen oldtimern die ich dem tüv zeigen kann damit der das erlaubt?? Oder ist dem tüv das egal wie ich meine karre lackiere??

Gruß Rainer

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ich schau mal....habe da ne oldtimer markt, da stand das drin. Also alle Einfarblckierungen sollen ok sein...ich suchs gerade mal raus....

Edith sagt: Ich habe jetzt nen Stapel durchgeblättert. Aber leider war nichts dabei. Müsste aber dein TÜV auch am Telefon beantworten können.

Bearbeitet von moppelkotze
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ich würd den wagen erstmal glänzend übern tüv schieben, da du für`s h beweisen musst, dass es sowas früher schon gegeben hat. oder mit dem prüfer quatschen, von wegen rolling restauration und wird neu lackiert, wenn wieder kohle in der kasse. manchmal helfen auch alte bilder von rallyfahrzeugen, die damals matt lackiert wurden.

gruß, henning

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Ich möchte die karre halt matt schwarz mit weißwand reifen und roten felgen. So im 60er jahre hotrod style. Wenn jemand fotos von autos in dieser optik hat wäre das schon sehr hilfreich. Mein auto hat bereits eine h zulassung nur is der lack mittlerweile halt nimmer so schön nochmal tüv bekome ich mit dem lack nicht mehr, deshalb die neue lackierung.

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es heist so schön, es muss zeitgemäß sein. Also wenn du dem Tüvheiner nen bild aus den 60gern zeigen kannst wo einer seinen mercedes!!!! geschwärzt hat, dann is es ok, ansonsten wirds eng.

Gruß

Einfach mal zum TÜV und nachgefragt!!

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Ich möchte die karre halt matt schwarz mit weißwand reifen und roten felgen. So im 60er jahre hotrod style. Wenn jemand fotos von autos in dieser optik hat wäre das schon sehr hilfreich. Mein auto hat bereits eine h zulassung nur is der lack mittlerweile halt nimmer so schön nochmal tüv bekome ich mit dem lack nicht mehr, deshalb die neue lackierung.

Sorry aber bei der H-nr ist es boogie ob der lack schlecht ist! es geht nicht um den sehr guten zusand von fahrzeug sondern eher um den "zeitgeist" die kiste soll autentisch sein mit dem was es damals gab.

das mit dem matt schwarz wir wahrscheinlich bei nem stricher nix, habe mal versucht nen P7 in sw matt überm H-tüv zu bekommen, da war nix zu holen. ich würde das vorab beim tüv klären, manche sehen das angeblich nicht so eng! aber in den vorschriften für die H zulassung steht nur das es dem "damaligem" zustand entsprechen muss.... und das ist ja mal auslegungssache vom netten §beamten...

PS: auserdem sind mittlerweile gute stricher auch selten geworden, sicher das Du da einfach nen "anstrich" machen willst?? Bei EGay war letzt einer der komplettlack für gar nicht soviel geld angeboten hat... oder hast Du nicht nen kumpel der das kann??? wäre schade, stricher sind auch selten im straßenbild geworden.... (habe noch nen gutes amaturenbrett und nen zigeunerhaken von ner 1.ten serie, interesse?)

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Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD

Lack

Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener

Citroën 11CV kann akzeptiert werden.

Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke

und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann

anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.

Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen

sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen ?aus der Zeit? oder ihnen nachempfundene

Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).

Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und

kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote

?DREI? ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das

Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.

Eine ?Rostlaube? kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die

Zuteilung der HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen,

Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als

Quelle:

www.tuev-sued.de

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