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Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

mal ne dumme Frage: Die Malle 210'er Kolben gibt es doch von A bis H. Hab jetzt einen Kolben und einen Zylinder (der nicht zu dem Kolben gehört) mit einem O gefunden! Kann das auch 0 (Null) bedeuten? Also kein Übermaß? Oder soll das ein D sein? Sieht aber absolut nicht nach nem D aus.`Kennt jemand diese Kennzeichnung?

Bearbeitet von praktikant
Geschrieben

Es gibt 0er Kolben / Zylinder. Bin mir jetzt aber nicht mehr ganz sicher, ob die gleich den A-Kolben sind oder sogar 1/100 kleiner.

Schmeiß mal die Suche an, gab da mal ein sehr gutes Topic dazu vor geraumer Zeit. Kolbengrößen beim 210er oder so...

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    • Danke für die Überraschung, echt top!
    • Mit Diphallie wäre er dann aber eher Doppeldödel-Dieter
    • Ich habe letzte Woche von BGM herkömmlicher (die bieten jetzt auch VAPE an) auf SIP VAPE Touring Zündung gewechselt. Warum? Weil mir langweilig war und sich einmal vor Jahren dank der "Spaxschraube" der Pickup auf der ZGP gelöst hat. Beim SIP VAPE Halterset für Regler und CDI waren die Schrauben zu dick, um durch die bestehenden Löcher beim LIS Rahmenrohr zu kommen. M4 x 55mm oder M4 x 50 mm passen. Das Dichtplättchen beim Maghouse musste ich auch tauschen, da war das Loch zu klein. Gefahren bin ich noch nicht wirklich, aber das Licht bei Standgas ist heller. Auf die in der Anleitung gelobte Einstellung ohne Blitzpistole würde ich mich nicht verlassen, zumindest bei mir war das einige Grad daneben. Zumindest bei der LIS Junction Box kannst Du sie nicht wie in der Anleitung beschrieben verkabeln, da muss man die Masseverbindung außerhalb machen, ist aber nur ein Steckkontakt, den man ändern muss. Ansonsten sind alle Stecker und Kabel dabei.   Ah ja, beim Befestigen der CDI an der Halteplatte darauf achten, dass die CDI nicht direkt an die Halteplatte stößt (liest sich seltsam, aber beim Montieren siehst Du was ich meine), sonst ist die Gummilagerung ohne Funktion und die CDI wird schneller kaputt, da sie keine Vibrationen mag.
    • ...besser den Finger rein als den Lörres - das gilt erfahrungsgemäß allerdings nicht bei allen Auslässen. 
    • Geht dabei wohl weniger um den Schutz aufgrund amtsschimmeliger Erfahrungen potenziell suizidaler Bürger, als um den Schutz der Bediensteten.    Heutzutage leider durchaus nicht ungewöhnlich, dass Bürger oder Einwohner gegenüber öffentlich Bediensteten -sei es in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses oder im städtischen Bürgerbüro-  ausrasten aufgrund gefühlter Benachteiligung.    In arbeitgeberseitig aus Gründen der Fürsorgepflicht angebotenen Schulungen zum Umgang mit schwierigem Klientel wird normalerweise als erstes gelehrt, dass bei Schreibtischjobs mit Publikumsverkehr sämtliche als Waffe gegen Beschäftigte einsetzbaren Gegenstände außerhalb der Griffweite des Publikums aufzubewahren sind.    Auch wenn Bürger sukram psychisch stabil ist und mit einer ihm zum Zuschnitt des Parkausweises ausgehändigten Schere niemals auf öffentlich Bedienstete losgehen würde, steht das für selbige nicht lesbar auf seiner Stirn. Deshalb ist die Verweigerung der Scherennutzung absolut begründet und nachvollziehbar. 
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