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07er Dauerkennzeichen


skagangster

Empfohlene Beiträge

Moin!

Vieleicht kann mir ja hier jemand helfen:

Kann mir jemand erklären, was es mit dem 07er Dauerkennzeichen auf sich hat? Ich überlege mir ein altes vierrädriges Gefährt zuzulegen und habe die Info vom potenziellen Verkäufer bekommen, dass das Gefährt ein "historisches 07er Dauerkennzeichen hätte"... das bedeute, dass ich mit dem Gefährt nicht zum TÜV müsste, dass ich es original fahren darf, und dass ich keinen deutsche Kfz-Brief benötige...?!

Stimmt das so?

Gruß,

Dennis

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Puuuhh-da gab es aber auch schon einige Topics drüber.

Kurz umrissen:mit 07er brauchst Du nicht zum Tüv und nicht zwingend deutsche Papiere-darfst offiziell aber nur Probe-und Überführungsfahrten sowie Anreisen zu Treffen mit veranstalten.

Und kürzlich wurde das Mindestalter von 20 auf 30 Jahre angehoben-wirksam ab 2007 und auch rückwirkend sodaß bestehende Nummern eingezogen werden bei fahtzeugen die noch nicht 30 sind.

Ein Grund warum ich zur Zeit meinen Fuhrpark drastisch dezimiere... :-D(

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OK - Danke schomma für die Infos!

Also müsste ich bei Erwerb eines Fahrzeugs mit 07er Kennzeichen höchstwahrscheinlich TÜV und dt. Fahrzeugbrief etc machen lassen; also spätestens 2008 - dann hat sich das wahrscheinlich erledigt.

Nomma Danke für die schnellen Antworten

Bearbeitet von skagangster
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Meines Wissens gibt es das 07er-Kennzeichen

bis Anfang 2007. Danach wird es dem H-Kennzeichen

angeglichen. Mindestalter 30 Jahre. Für Fahrzeuge die

zwischen 20 und 30 Jahre bleiben, heisst das den vollen

Steuersatz anstatt 192 Euro pauschal.

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Im Bundestag wurde ähnliches auch noch nicht eingebracht und dem entsprechend auch nicht beschlossen !

:-D

Stimmt nicht. Ist besprochen und bereits im Grossen und Ganzen abgesegnet.

Die Gesetzesänderung kommt Anfang 2007.

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Stimmt nicht. Ist besprochen und bereits im Grossen und Ganzen abgesegnet.

Die Gesetzesänderung kommt Anfang 2007.

Mein Beitrag bezog sich auf die Abschaffung der 07-er Kennzeichen.

Kennst Du Details bezüglich der Besteuerung ?

Das die Altergrenze geändert wird ist beschlossene Sache.

Grundsätzlich bleibt aber das 07-er bestehen.

Schon seit längerer Zeit müssen in vielen Zulassungbezirken die "Neufahrzeuge" die auf ein 07-er geschrieben werden sollen sowieso schon die Prüfung nach §21 ablegen.

Bearbeitet von oehli
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Ab Februar 2007 zahlt man beim Benziner ca. 25 Euro und beim

Diesel ca. 38 Euro pro 100 Kubikzentimeter.

Ach so, die Fahrzeuge bis 30 Jahre :wasntme:

Da muß ich leider auch mit-bluten :-D(

Bearbeitet von oehli
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