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Der neue Fahrzeugschein


Thor

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der witz is ja, dass der neue brief ohne den alten (ansich entwerteten) wohl scheinbar nix wert is!? :-D so zumindest wurde mir das beim auto zulassen gesagt ... "der eine nicht ohne den anderen gültig" !? da wurde dann der neue brief an den alten drannegetackert :-D der sinn bleibt mir irgendwie verborgen! :-D

bei den rollern hab ich NOCH keinen so nen neuen schein oder brief ... wird sich aber wohl dann bald (nach den eintragungen?!) ändern!

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der witz is ja, dass der neue brief ohne den alten (ansich entwerteten) wohl scheinbar nix wert is!? :-D so zumindest wurde mir das beim auto zulassen gesagt ... "der eine nicht ohne den anderen gültig" !? da wurde dann der neue brief an den alten drannegetackert :-D der sinn bleibt mir irgendwie verborgen! :-D

Vielleicht um das Besitzverhältnis klarzumachen? Auf dem Lappen, der jetzt den Brief ersetzt, steht drauf das der Inhaber der Zul.bescheinigung nicht als Eigentümer des Fzg.s ausgewiesen wird.

Is für mich alles wieder ne halbgare, unausgereifte EU-Kacke die mir ausser Mehrkosten keinen ersichtlichen Vorteil aufzeigt.

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Is für mich alles wieder ne halbgare, unausgereifte EU-Kacke die mir ausser Mehrkosten keinen ersichtlichen Vorteil aufzeigt.

Vor allem eine Kacke, die die Beamten wieder mal ÜBERFORDERN wird. So einen Job will ich auch mal haben,

wo ich monatelang die Arbeitsanweisungen aus der Chefetage nicht verstehen muss und machen kann, was das Halbhirn des Amtsleiters für passend hält.

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gerade gemacht

Auf Bitten bekommt man die Eintragungen im Schein zugefügt (kost extra, ist klar, ne :-D )

Im Brief steht gar nichts mehr drin.

Es wird empfohlen den alten Brief (Schein wird eingezogen) zu behalten und gut aufzubewaren.

gruß, b

Wie jetzt? Bei mir wurde beides eingezogen. Was ist jetzt wenn ich meinen Schein verlieren sollte?

Eintragungen futsch? Oder wird das auf der Zulassungsstelle irgendwo gespeichert?

Gruß Jan

Bearbeitet von peter hat spaß denkt susi
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Die heben das alles auf, durfte ein halbes Jahr nach Ummeldung wieder ins Amt weil die Trulla alles falsch ausgestellt hat. Hab meine 80er auf 135ccm umgemeldet und anstatt nen Brief so nen komischen Grünen Schein bekommen, was net sein durfte...aber viel Geld dafür hingelegt...den neuen durft ich auch nochmal teuer bezahlen :-D . Aufjedenfall hatten die noch alle Akten (eingezogenen Fahrzeugbrief und Doppelkarte und und und) gehabt und den Vorgang nachvollzogen.

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Die heben das alles auf, durfte ein halbes Jahr nach Ummeldung wieder ins Amt weil die Trulla alles falsch ausgestellt hat. Hab meine 80er auf 135ccm umgemeldet und anstatt nen Brief so nen komischen Grünen Schein bekommen, was net sein durfte...aber viel Geld dafür hingelegt...den neuen durft ich auch nochmal teuer bezahlen :-D . Aufjedenfall hatten die noch alle Akten (eingezogenen Fahrzeugbrief und Doppelkarte und und und) gehabt und den Vorgang nachvollzogen.

Genau das Thema hab ich auch im Moment. Hab nen Brief vom Strassenverkehrsamt bekommen, das ich doch nochmal vorstellig werden sollte. Würde mich weder Wartezeit noch Geld kosten.

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Ich hatte hier nie Probleme (München Landkreis).

Alle Eintragungen werden übernommen/eingetragen, Kosten sind auch nicht höher als früher.

Edith korrigiert:

Die Eintragungen stehen komplett nur im Dokument I.

I und II bilden eine Einheit, die auch nach Abmeldung nicht getrennt werden darf.

Heute genau recherchiert beim Warten in der Zulassungsstelle.

Bearbeitet von lindy
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  • 8 Jahre später...

Meine PX besitzt noch den alten weiß / grünen Fahrzeugschein. Mittlerweile sind natürlich einige HU Stempel dazu gekommen und nach der nächsten HU dürfte der Schein "voll" sein.

Muss ich mir dann eine "Zulassungsbescheinigung I" ausstellen lassen um neue Stempel sammeln zu können oder wie wird das gehandhabt? Hat das jemand schon mal durchexerziert?

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Normalerweise wird dann ein Zusatzblatt mit eingehängt wo die neuen HU-Stempel drauf können.

Manche Tüvler suchen sich aber auch einfach noch irgendwo nen Platz auf der Bescheinigung und

hauen halt da ihren Stempel hin.

 

Du bist nicht verpflichtet die eine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen zu lassen.

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