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amazombi

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Top-Benutzer in diesem Thema

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Hallo,

das mit dem "auf dem Postwege verloren" würde ich jetzt lieber lassen.

Wenn der die Mails alle aufbewahrt, was er jetzt bestimmt tun wird, denn er wird wahrscheinlich schon in den Startlöchern zu seinem Anwalt sitzen, geht das nach hinten los.

Wenn Du dann auch noch behauptest das ist verloren gegangen und er bekommt nix, dann hängt er Dir damit eventuell noch Vorsatz an, was eventuell in Richtung Anzeige wegen Betrug gehen könnte.

Bleib lieber bei dem "wußt ich gar nicht das ich es nicht mehr habe".

Versuch Dich irgendwie mit dem zu einigen.

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Ich denke solange keiner seine Leistung erbracht hat, also er nicht bezahlt und du nicht geliefert kann hier noch nicht die Rede von Schadensersatzansprüchen sein.

Vielmehr kannst du doch die Luft aus der Sache lassen indem du auf dein Recht, die Bezahlung des Artikels verzichtest und sich mit dir dann darauf einigt, auf sein Recht auf Lieferung zu verzichten.

Jetzt weiß ich nur nicht wer mehr Recht auf die Sache hat. Käufer oder Verkäufer. Jemanden auf Zahlung oder Lieferung zu verklagen ist auch bei 560 Euronen schon ziemlich schwer.

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Hallo,

das mit dem "auf dem Postwege verloren" würde ich jetzt lieber lassen.

Wenn der die Mails alle aufbewahrt, was er jetzt bestimmt tun wird, denn er wird wahrscheinlich schon in den Startlöchern zu seinem Anwalt sitzen, geht das nach hinten los.

Wenn Du dann auch noch behauptest das ist verloren gegangen und er bekommt nix, dann hängt er Dir damit eventuell noch Vorsatz an, was eventuell in Richtung Anzeige wegen Betrug gehen könnte.

Bleib lieber bei dem "wußt ich gar nicht das ich es nicht mehr habe".

Versuch Dich irgendwie mit dem zu einigen.

Mit einer Mail würde sein Anwalt eh nicht weitkommen. Jeder einigermaßen

gute Anwalt weiß das auch und schickt den Typen wieder heim. E-Mail's werden

vom Gericht nicht anerkannt und haben deswegen so gut wie keine Aussagekraft.

Den Vorsatz müssen sie erst mal beweisen. Und da hat er dann das nächste Problem.

Eventuell ein Vorteil, wenn man seine Postsachen unversichert schickt.

Letztendlich kann der Typ Dich nur nerven. Sehr viel mehr kommt unterm Strich nicht raus.

Schenk ihm eine Autogrammkarte und gut ist.

Bearbeitet von vespa200m
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Ich denke solange keiner seine Leistung erbracht hat, also er nicht bezahlt und du nicht geliefert kann hier noch nicht die Rede von Schadensersatzansprüchen sein.

Vielmehr kannst du doch die Luft aus der Sache lassen indem du auf dein Recht, die Bezahlung des Artikels verzichtest und sich mit dir dann darauf einigt, auf sein Recht auf Lieferung zu verzichten.

Hallo,

Du kannst aber nicht einen Vertrag abschließen und dann nicht einhalten, weil Du ihm die Erfüllung/Zahlung verweigerst.

Er wird ja sicher zahlungswillig sein.

@Vespa200m, woher weißt Du das E-Mails vor Gericht gestandslos sind? Erfahrung?

Danach könnte ich Dich ja per E-Mail beschimpfen und Beleidigen, wie ich lustig bin und würde keinerlei Konsquenzen erwarten müssen.

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@Vespa200m, woher weißt Du das E-Mails vor Gericht gestandslos sind? Erfahrung?

Danach könnte ich Dich ja per E-Mail beschimpfen und Beleidigen, wie ich lustig bin und würde keinerlei Konsquenzen erwarten müssen.

In meiner Familie sitzt ein Jurist.

Du dürftest mich beschimpfen und beleidigen, weil Du lustig bist und

mir vor einiger Zeit auch einen schönen Seitenständer verkauft hast. :-D

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was für ein würstchen ist denn nicht kompromissbereit und droht offen mit "großen problemen"?

er will mehr, soweit sogut. aber drohen ist auch nicht wirklich legal, oder?

er darf schon mit rechtskräftigen mitteln drohen.

er hat ja keine physische gewalt angedroht oder?

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Mit einer Mail würde sein Anwalt eh nicht weitkommen. Jeder einigermaßen

gute Anwalt weiß das auch und schickt den Typen wieder heim. E-Mail's werden

vom Gericht nicht anerkannt und haben deswegen so gut wie keine Aussagekraft.

eMails sind sehr wohl rechtsgültig. Sie sind das sogar schon, wenn man sie abschickt. Für den Fall des "Verlorengehens" im Datenrohr gelten sie auch als zugestellt vor Gericht. Das man sie nicht bekommen hat, müsste man dann beweisen und das ist ja so gut wie unmöglich.

Wenn ihr einen Juristen in der Familie habt, solltest Du den nochmal ganz genau fragen. :-D

Edüth: Es gibt inzwischen sehr viele Urteile zu dem Thema, einfach mal googeln. Es werden in Rheinland-Pfalz sogar schon Mahnbescheide vom Mahngericht per Mail verschickt. Würden die als Gericht das tun, wenn es keine rechtliche Handhabe gäbe?

Bearbeitet von kaloi
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eMails sind sehr wohl rechtsgültig. Sie sind das sogar schon, wenn man sie abschickt. Für den Fall des "Verlorengehens" im Datenrohr gelten sie auch als zugestellt vor Gericht. Das man sie nicht bekommen hat, müsste man dann beweisen und das ist ja so gut wie unmöglich.

Wenn ihr einen Juristen in der Familie habt, solltest Du den nochmal ganz genau fragen. :-D

Zeig mir mal einen Rechtsverweis, bei dem eine E-Mail als rechtsgültig akzeptiert wurde.

Erst dann seh ich einen Grund nachzufragen. :-D

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[..] Für den Fall des "Verlorengehens" im Datenrohr gelten sie auch als zugestellt vor Gericht. Das man sie nicht bekommen hat, müsste man dann beweisen und das ist ja so gut wie unmöglich. [..]

... das kann ich mir mal wieder nicht vorstellen :-D . Es reicht im allgemeinen auch nicht einfach nur einen (Post) Brief abzusenden - der Brief muss in den "Zustandigkeitsbereich" (oder so ähnlich) des Empfängers gelangen und gilt auch erst dann als eingegangen.

Schickt Sender einem Empfänger eine E-Mail, reicht es demnach das S den Postausgang nachweisen kann? Was ist wenn E seinen Mailserver nicht abrufen kann? Gilt die Mail als zugestellt wenn sie den Mailserver oder wenn sie E selbst erreicht? Gilt der Provider als Überbringer der Nachricht oder als "Briefkasten"?

Interessant --> hast Du einen Link zur Rechtslage? :-D :

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... das kann ich mir mal wieder nicht vorstellen :-D . Es reicht im allgemeinen auch nicht einfach nur einen (Post) Brief abzusenden - der Brief muss in den "Zustandigkeitsbereich" (oder so ähnlich) des Empfängers gelangen und gilt auch erst dann als eingegangen.

Schickt Sender einem Empfänger eine E-Mail, reicht es demnach das S den Postausgang nachweisen kann? Was ist wenn E seinen Mailserver nicht abrufen kann? Gilt die Mail als zugestellt wenn sie den Mailserver oder wenn sie E selbst erreicht? Gilt der Provider als Überbringer der Nachricht oder als "Briefkasten"?

Interessant --> hast Du einen Link zur Rechtslage? :-D :

Der Zuständigkeitsbereich des Empfängers ist der Mailserver und beim Brief der Postkasten. Liesst der Empfänger das Schreiben nicht, geht dies zu seinen Lasten.

Hab mal aus ´nem anderen Forum was rauskopiert. Und sagt jetzt nicht, ich hätte das geschrieben. So schnell bin ich auch nicht. :-D

Hier:

(3) Bundestag: Signatur-Gesetz verabschiedet

--------------------------------------------------------

Das elektronische Pendant zur handschriftlichen Unterschrift bekommt nun eine Gesetzesgrundlage. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz über Rahmenbedingungen zur digitalen Signatur beschlossen. Das Gesetz sieht eine Sicherheitsinfrastruktur für elektronische Signaturen vor. Diese soll es ermöglichen, im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr - also etwa bei Einkäufen über das Internet oder bei der digitalen Übermittlung der Steuererklärung ans Finanzamt - die Identität des Nutzers eindeutig festzustellen. Mit dem deutschen Gesetz wird EU-Recht umgesetzt. Die Rechtswirkung elektronischer Signaturen soll in einem gesonderten Gesetzentwurf geregelt werden.

(4) Mahnbescheide per eMail

--------------------------------------------------------

Mahnbescheide erhalten ab sofort auch per eMail Rechtsgültigkeit. Ein entsprechendes Modell-Projekt startete in diesen Tagen das Zentrale Mahngericht von Rheinland-Pfalz in Mayen. Gläubiger können demnach Mahnbescheide per eMail bei Gericht beantragen. Damit beginne für die Justiz ein neues Zeitalter, und Gläubiger könnten in Rheinland-Pfalz noch schneller an ihr Geld kommen, so Justizminister Herbert Mertin (FDP).

Mit dem jetzt eingeführten eMail-Mahnbescheidsantrag nutzt Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland das Internet als allgemeine Plattform einer standardisierten Datenübermittlung für das Mahnverfahren, so Mertin weiter. Dabei werden die Daten als Anlage einer eMail verschlüsselt und mit einer elektronischen Signatur übermittelt. Grundlage sei das frei verfügbare Software-Programm "Pretty Good Privacy". Die anschließende Verarbeitung der Daten beim Zentralen Mahngericht erfolgt dann vollautomatisiert.

[...]

Wann ist eine eMail zugegangen?

LG Nürnberg-Führt (Az.: 2 HK O 9431/01)

Mit der für den Rechtsverkehr im Internet sehr bedeutsamen Frage des Zugangs von eMails im geschäftlichen Verkehr hat sich das Landgericht Nürnberg-Führt in einem aktuellen Urteil auseinander gesetzt. Nach dem Zugang beurteilt sich unter anderem die Frage der Wirksamkeit einer Willenserklärung. Wenn etwa eine Bestellung in einem eShop nicht zugegangen ist, wird diese nicht wirksam und kann folglich auch nicht als Antrag auf Abschluss eines Vertrages gewertet werden. Daneben ist der Zugang auch bedeutsam für ein etwaiges Verlustrisiko und des Verzögerungsrisiko.

In der Offline-Welt ist anerkannt, dass eine Willenserklärung dann zugegangen ist, wenn diese in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und der Empfänger die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Bei Briefpost ist dies dann der Fall, wenn der Brief in den Machtbereich des Empfängers, also dessen Briefkasten, gelangt ist. Ob der Empfänger diesen Brief dann tatsächlich auch liest, ist für den Zugang in der Regel nicht von Bedeutung. Für eMails wurden bisher in der Rechtsprechung verschiedene Lösungen vertreten. Hier wurde teilweise auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem der Empfänger die eMails abgerufen oder gelesen hat. Auch der Zeitpunkt der Absendung oder des Eingangs auf dem Mailserver wurde diskutiert.

Hier hat das LG Nürnberg-Fürth nun versucht, Klarheit zu schaffen. Ebenso wie bei Willenserklärungen, die offline per Post abgegeben werden, kommt es auch im eMail-Verkehr auf den Zeitpunkt an, in dem die eMail in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Dies ist nach den Ausführungen des LG für den Geschäftsverkehr an dem Tag der Fall, an dem die Mail in den elektronischen Empfängerbriefkasten eingegangen ist. Hiermit hat das Gericht aber wahrscheinlich nicht den Zeitpunkt des Abrufens des entsprechenden Mailkontos gemeint, da es im nächsten Satz ausführt, dass Störungen wie etwa das nicht erfolgte Abrufen der Mailbox in den Risikobereich des das Empfängers fallen. Gemeint ist wohl der Eingang auf dem Mailserver des Empfängers. Dies entspricht im übrigen auch den oben dargestellten Grundsätzen der Briefpost. Der Mailserver kann mit einem Briefkasten verglichen werden, wenn der Empfänger den Brief bzw. die eMail dann nicht abholt, muss dies zu seinen Lasten gehen.

Ergo: Emails sind rechtsgültig, da kann man gar _ nichts gegen sagen. Auf wunsch stell ich gerne noch mehr Material (Urteile) zur Verfügung.

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So, ich hab jetzt mal telefoniert. Will ja hier keinen Mist

verbreiten. :-D

Das ist komplizierter als ich dachte und ich bin damit echt überfordert.

Ich bin Grafiker und kein Rechtsanwalt und wasche hiermit

meine Hände in Unschuld. :-D

Bearbeitet von vespa200m
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So, ich hab jetzt mal telefoniert. Will ja hier keinen Mist

verbreiten. :-D

Das ist komplizierter als ich dachte und ich bin damit überfordert.

Ich bin Grafiker und kein Rechtsanwalt und wasche hiermit

meine Hände in Unschuld. :-D

Bin auch kein Rechtsverdreher. :-D

Hab´ das aber in meiner letzten Ausbildung alles mal machen müssen, das reicht für immer. Ist echt ´nen Job für Leute mit masochistischer Neigung. ;-)

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kleines update: der herr hat mir noch einmal unmissverständlich zu verstehen gegeben dass er auf lieferung besteht. ich habe ihn noch einmal unmissverständlich gesagt dass ich das nicht tun werde. spassigerweise ist die karte auch nicht abgebildet gewesen, sondern nur ein adapter (den ich auch noch habe) und die basis-station. ich habe dem herrn jetzt angeboten die angebotenen teile wie auf der bilddarstellung gegen bezahlung zukommen zu lassen. mal ganz ehrlich: ich hab's echt nicht geschnallt dass die karte fehlt. ist das dann eine arglistige täuschung, oder ist das ein mir zum einstellzeitpunkt nicht bekannter mangel? ich bin ja bereit den verkauf in der form wie ich ihn nach bestem wissen und gewissen angeboten (und wie er auch durch die eingestellten bilder zwar fragwürdig, aber immerhin, belegt ist) habe zu tätigen. allerdings hat sich mein kenntnisstand in der zwischenzeit geändert und ich habe die information dem käufer halt nicht vorenthalten. was ist verbindlich? bild oder wort? außerdem habe ich noch geschrieben dass der sachverhalt eventuell juristisch weniger trivial ist als er sich das denkt. dementsprechend ist ein einsatz vor'm kadi möglicherweise auch nicht in seinem interesse. sackgesicht auf jeden fall, mal ungeachtet aller juristischen fingerübungen, ich finde das hat irgendwie wenig style was er da bietet.

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Mensch Mathias,

du machst Sachen. Also was hier teilweise steht, braucht nicht kommentiert zu werden. :plemplem:

Nur so viel: Seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 ist es zunächst einmal Hupe, ob die Unmöglichkeit vor oder nach Vertragschluss bestand. Also der Kaufvertrag ist geschlossen. Blick in den § 311a I BGB erleichtert die Rechtsfindung für Interessierte.

Und da du ja hoffentlich nicht wusstest, dass die WLan Karte nicht in der Tüte ist, entlastet dich § 311a II 2.

Wenn das stressig wird mit dem Käufer, schreib mir ne PM.

Gruß Dirk

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Mensch Mathias,

du machst Sachen. Also was hier teilweise steht, braucht nicht kommentiert zu werden. :plemplem:

Nur so viel: Seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 ist es zunächst einmal Hupe, ob die Unmöglichkeit vor oder nach Vertragschluss bestand. Also der Kaufvertrag ist geschlossen. Blick in den § 311a I BGB erleichtert die Rechtsfindung für Interessierte.

Und da du ja hoffentlich nicht wusstest, dass die WLan Karte nicht in der Tüte ist, entlastet dich § 311a II 2.

Wenn das stressig wird mit dem Käufer, schreib mir ne PM.

Gruß Dirk

wow, das iss ganz schön nett von dir. willst du mir an die wäsche?

pm hab' ich ja geschrieben. vielen dank auf jeden fall.

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das heisst wohl: gratis autogrammkarte an vespadirk, oder?

Mensch, das kann ich ja später noch meinen Enkeln erzählen.

Ich hätte gerne: "Dirk ist ein dufter Typ" oder "ich bin der einzige, der nicht dafür zahlen oder seinen Körper hingeben musste."

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Mensch Mathias,

du machst Sachen. Also was hier teilweise steht, braucht nicht kommentiert zu werden. :plemplem:

Nur so viel: Seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 ist es zunächst einmal Hupe, ob die Unmöglichkeit vor oder nach Vertragschluss bestand. Also der Kaufvertrag ist geschlossen. Blick in den § 311a I BGB erleichtert die Rechtsfindung für Interessierte.

Und da du ja hoffentlich nicht wusstest, dass die WLan Karte nicht in der Tüte ist, entlastet dich § 311a II 2.

Wenn das stressig wird mit dem Käufer, schreib mir ne PM.

Gruß Dirk

Ja Dirk,

wenn da nicht im §311a II 2 stehen würde, "...und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat.". Wenn man etwas verkauft, sollte man vorher sicher gehen, dass man im Besitz der Sache ist, oder? Zwar letztendlich Fahrlässigkeit, aber trotzdem Tatsache.

Mal fiktiv und überzogen gesehen, aber Ähnlichkeit mit der WLAN-Sache : Ich verkaufe bei eGay eine SS50 für 1800? und behaupte nachher, dass ich nicht wusste, dass ich sie vor fünf Jahren dem Schrotthändler übergeben habe. Habe ich meine Unkenntnis nicht selbst zu vertreten? Hätte doch vor dem Angebot nach dem Vorhandensein der Sache schauen müssen. Würde §311a II 2 flachfallen. Bei so einem Streitwert wär man dann der Gearschte.

Bin aber immer noch der Meinung, dass sich kein Anwalt für so einen Streitwert die Finger "schmutzig" macht. Anwaltstätigkeit wird, soviel ich weiss, vom Streitwert berechnet.

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Mal abgesehen von dem ganzen Juristengeseier ( bei dem ich nur Vespadirk aus Erfahrung mein ganzes Vertrauen ausspreche :-D ) und dem sich offenbarenden , menschlichen Dilemma, sollte am Weltfrauen-tag doch eine Frage im Vordergrund stehen !

Warum verkauft der Topic-eröffner Dinge seiner Frau /Lebensabschnitssgefährtin ?

Prostitution ?

Sie benutzt Apple - er Windoff ?

Vielleicht wurde er arglistig von ihr hintergangen ?

Soll uns hier versteckt etwas ganz anders mitgeteilt werden ?

Ist das alles nur eine Schleichwerbung , für in Asien gefälschte Autogrammkarten ?

Bitte etwas mehr Hintergrund - wie es überhaupt zu der Offerte kam !

Und nun mal die sinnigste Frage - Da ihr ja alle euren Müll in Güdingen am Waldrand auskippt - warum fährst du nicht einfach dahin , und holst die Scheißkarte ? Angst vor Wildschweinen ????? :-D

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Mal abgesehen von dem ganzen Juristengeseier ( bei dem ich nur Vespadirk aus Erfahrung mein ganzes Vertrauen ausspreche :-D ) und dem sich offenbarenden , menschlichen Dilemma, sollte am Weltfrauen-tag doch eine Frage im Vordergrund stehen !

Warum verkauft der Topic-eröffner Dinge seiner Frau /Lebensabschnitssgefährtin ?

Prostitution ?

Sie benutzt Apple - er Windoff ?

Vielleicht wurde er arglistig von ihr hintergangen ?

Soll uns hier versteckt etwas ganz anders mitgeteilt werden ?

Ist das alles nur eine Schleichwerbung , für in Asien gefälschte Autogrammkarten ?

Bitte etwas mehr Hintergrund - wie es überhaupt zu der Offerte kam !

Und nun mal die sinnigste Frage - Da ihr ja alle euren Müll in Güdingen am Waldrand auskippt - warum fährst du nicht einfach dahin , und holst die Scheißkarte ? Angst vor Wildschweinen ????? :-D

was zwischen mir und madame geboten ist geht keinen was an. nur so viel: nicht zuletzt aus dem spannungsfeld apple-windoff kann erotisches knistern entstehen.

natürlich soll hier, wie in allen meinen beiträgen, grundsätzlich kommuniziert werden dass ich sukram doof finde, von daher kommst du mit deinem beitrag wie gerufen. also noch mal und direkt: sukram? find ich doof!

hintergrund der offerte war dass herr m. und frau a., beide aus s., beschlossen haben sich aus ihrer spartanischen klause in näherer zukunft in eine gemäßere arbeitgeber-residenz zu verlagern. in dem zusammenhang wurde erst klein, vermutlich bald groß, ausgemistet. ich werde mich also unter umständen demnächst von meinen klamotten aus der schönen zeit als rezeptionist in der gay-sauna trennen, du kannst also schon mal mit den hufen scharren.

und klar war ich schon in güdingen auf der kippe. ich habe, wie du weißt, eine geisteswissenschaft studiert, so jemand fürchtet sich vor schwarzkitteln nicht. aber seit die montanindustrie hier klemmt und keiner mehr was auf der naht hat kannst du nichts mehr liegen lassen ohne dass es direkt einen abnehmer findet. das auch als tip zum im hinterkopf behalten für den fall dass du bei einer deiner verzweifelten sauforgien in der hiesigen fußgängerzone zusammen zu brechen drohst.

@arschbrand:

das mit dem zweifelhaften vergnügen merke ich mir, da kannst du jetzt editieren so lange du willst.

Bearbeitet von amazombi
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Hallo,

also ich kann das schon verstehen, daß der auf sein Recht pocht. Wer bei Ebay mit spielt, der muß schon die Spielregeln einhalten.

Die Frage hier ist, bloß wie lauten die Spielregeln!

Ebay hier zu befragen ist nicht so ganz empfehlenswert, da die ja nicht direkt an dem Vertrag beteiligt sind.

Vertragspartner sind Verkäufer und Käufer.

Allerdings würde ich da doch mal Probleme mit dem Käufer anmelden.

Wenn es so ist, das man tatsächlich Ersatz leisten muß, dann würd ich dem mal klar machen, daß er dann erstmal zahlen muß. Dann muß er Dir ja Zeit einräumen Ersatz zu leisten.

Wenn dem klar wird, das Du ihm dann ne Karte besorgen wirst, was aber wesentlich klänger dauern wird, als wenn er nachgibt und das selber macht, überlegt er es sich vielleicht.

In solchen Fällen wünsch ich mir immer arm wie ne Kirchenmaus zu sein.

Dann strengt der sich an, mahnt, beauftrag nen Anwalt, das Gericht, bekommt Recht, aber zahlt trotzdem selber alles, wenn man unter Mindesteinkommengrenze liegt.

Edüt: korrigiert die Grammatik

Bearbeitet von T5Langhuber
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Heul, laber, fasel.

Ist mir als Verkaufer auch mal aehnlich passiert. Da habe ich nicht drei Stunden mit GSF-Vollsudeln vertan, sondern das mir abhanden gekommene Teil selber bei einem Dritten ersteigert und dann an den Kaeufer weitergeleitet. Ich habe ca. 10% draufgezahlt, aber fuer meinen Fehler geradegestanden.

Meine Ehre heisst Pelle,

Wurst

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Heul, laber, fasel.

Ist mir als Verkaufer auch mal aehnlich passiert. Da habe ich nicht drei Stunden mit GSF-Vollsudeln vertan, sondern das mir abhanden gekommene Teil selber bei einem Dritten ersteigert und dann an den Kaeufer weitergeleitet. Ich habe ca. 10% draufgezahlt, aber fuer meinen Fehler geradegestanden.

Meine Ehre heisst Pelle,

Wurst

das hast du vorbildlich gemacht.

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Wenn der Typ so unentspannt ist, vertrag.gif laß ihn Zahlen ersteigere eine andere Karte und leite diese an ihn weiter.

Wenn Teurer dann ist das eben Lehrgeld und teile ihm mit daß du Ersatz besorgst und daß es ein paar Tage länger dauert, wenn er auf eine Karte weiterhin besteht. Jurist.gif Ach ja ersteiger bloß auf einen anderen Bieternamen sonst fobt er dich noch und bietet mit. :-D

ackern.gifackern.gifackern.gif
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Wenn der Typ so unentspannt ist, vertrag.gif laß ihn Zahlen ersteigere eine andere Karte und leite diese an ihn weiter.

Wenn Teurer dann ist das eben Lehrgeld und teile ihm mit daß du Ersatz besorgst und daß es ein paar Tage länger dauert, wenn er auf eine Karte weiterhin besteht. Jurist.gif Ach ja ersteiger bloß auf einen anderen Bieternamen sonst fobt er dich noch und bietet mit. :-D

ackern.gifackern.gifackern.gif

iss ein punkt. die dinger sind allerdings gar nicht so einfach zu kriegen. wenn ich wieder zu hause bin tapp ich aber mal beim apfelshop um die ecke vorbei, weiß der teufel was die noch im keller brüten. mir geht der typ nur mit seiner eher unentspannten nummer auf die nüsse.

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