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Geschrieben

moin hab noch nen Roller von 18.07.89. Seit 1997 stillgelegt. Muss der bis 31.3 ne 21er HU bekommen um von der AU befreit zu werden?

Technisch gesehen ( bis auf den 3 Gang (geht schwer rein ) ist der TIP TOP.

Nur der Rahmen hat eine blühende Fantasie ( RÖSTI ), aber nichts durch.

Reicht das um bem TÜV vorbeizufahren? oder ab zum lacka!??? :-D

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben
Muss der bis 31.3 ne 21er HU bekommen um von der AU befreit zu werden?

Wenn Du vor dem 31.3.06 noch neuen Tüv bekommst, brauchst Du noch keine AU. Diese wird dann erst beim nächsten TÜV in zwei Jahren fällig. Komplett davon befreit wirst Du sowieso nicht....

Geschrieben

und warum nicht??

dachte bis 89 wird befreit?

Wenn Du vor dem 31.3.06 noch neuen Tüv bekommst, brauchst Du noch keine AU. Diese wird dann erst beim nächsten TÜV in zwei Jahren fällig. Komplett davon befreit wirst Du sowieso nicht....
Geschrieben

welche richtlinien werden bei der beachtet?

Ne Vespa kann die Norm 3 gar, nicht halten und die soll 2007 Pflicht sein!???

Natürlich gilt die AU nur für Fahrzeuge ab EZ 1989.

Ich wollte nur sagen, dass Du nur einmal um die AU herumkommst, wenn du vor dem 1.4.06 zum tüv fährst...

Geschrieben

öhm... Auch auf die Gefahr hin, dass das hier schon diskutiert wurde ( ist dann an mir vorbeigegangen...), aber wie zur Hölle komme ich mit meiner Vespa durch die AU...?

Gruß, Ralf

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, wurde schon diskutiert: Die Abgaswerte werden offensichtlich (auch wenns sinnlos ist) im Leerlauf gemessen, also Vergaser schön mager abdüsen (Nebendüse/Standgasgemischschraube) vor dem Tüv/AU

Bearbeitet von Vespatreiber
Geschrieben
Ja, wurde schon diskutiert: Die Abgaswerte werden offensichtlich (auch wenns sinnlos ist) im Leerlauf gemessen, also Vergaser schön mager abdüsen (Nebendüse/Standgasgemischschraube) vor dem Tüv/AU

"offensichtlich" wurde bei nem taxi heute nachmittag beim tüv direkt neben mir ne AU bei durchgetretenem gaspedal gemacht.

wie kommst du bitte darauf?

Geschrieben
"offensichtlich" wurde bei nem taxi heute nachmittag beim tüv direkt neben mir ne AU bei durchgetretenem gaspedal gemacht.

wie kommst du bitte darauf?

wohl, weil das Taxi offensichtlich kein motorisiertes Zweirad war, sondern ein PKW mit Dieselantrieb und Diesel werden herzzerreissend im Vollgasmodus getestet (wobei einem wirklich Trommelfell und Nerven reissen, find ich)

Geschrieben (bearbeitet)

ich meine auch bei krad-au mal was von "prüfung im leerlauf" oder "erhötem leerlauf" gelesen zu haben.

was mich interessieren würde ist, ob ein polini (190ccm) mit 24er si auch die norm für 125ccm von 1992 erfüllen kann. mein motor, den ich als original 125er bei einem versender gekauft habe, hatte nämlich schon einen 177er drauf und ich hab daher keinen originalzylinder :-D(

schafft wenigstens ein original 125er die demnächst fällige au? wäre ja noch das kleinere übel nen ranzigen 125er aufzutreiben.

wie kann man noch den roller etwas abgasuntersuchungstauglicher machen? mager abdüsen klar, aber hilft vlt. erhöhen/senken der kompression, zündung, niedrigeres mischverhältnis öl/benzin, anderes zweitaktöl etc. auch was ?

Bearbeitet von Das _O
Geschrieben

Ach, heult doch nicht rum... im Leerlauf hat ein 210er Malle mit gut abgestimmten 30er Mikuni und RAP auch keine schlechteren Werte wie ein rumrotzender luftfilterverschmutzder zündungverstellter Opa - org. 200er

Geschrieben

Ma janz kurz: Welche Werte dürfen denn nicht überschritten werden, weil ich noch mit einem Roller durchen Baurat, äääh die Vollabnahme muß...

Gibts da irgendwas, ich habe nüscht jefunden...

Geschrieben

4,5% Co2 im Standgas.

Schlimmer finde ich, dass der TÜV Anweisung hat bei Verdacht die Lautstärke zu MESSEN!

Dann nützt der beste eingetragene RAP nix, wenn der zu laut ist...

Geschrieben

Abgasuntersuchung für Krafträder

In Deutschland sind inzwischen weit mehr als 3,5 Millionen Motorräder zugelassen. Verschleiß, mangelnde Wartung, fehlerhafte Reparaturen oder nicht genehmigte Auspuffanlagen führen zu einer vermeidbaren Umweltbelastung durch Krafträder. Diesem Sachverhalt wird mit einer Änderung der StVZO Rechnung getragen. Danach soll ab dem 1.4.2006 die Untersuchung der Abgase von Krafträdern (AUK) ein Bestandteil der Hauptuntersuchung werden.

Dies gilt für alle Krafträder, die

ein amtliches Kennzeichen führen müssen und

ab dem 1.1.1989 erstmals zugelassen sind und

mit einem 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor ausgerüstet sind und

einen Hubraum von mehr als 50 ccm haben oder deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h beträgt.

Im Rahmen der AUK wird eine Kohlenmonoxid-Messung (CO) durchgeführt. Hierfür gibt es in Abhängigkeit von der technischen Ausrüstung des Kraftrades folgende Vorgaben:

Fahrzeuge ohne oder mit ungeregeltem Katalysator

Messung im Leerlauf

CO-Gehalt: Herstellervorgabe, maximal zulässiger Grenzwert 4,5 % Vol.

Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator

Messung im erhöhten Leerlauf (Herstellervorgabe, sonst 2.000 U/min)

CO-Gehalt: nach Herstellervorgabe, maximal zulässiger Grenzwert 0,3 % Vol.

Die AUK wird im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt, sie ist also Bestandteil der HU. Soll sie als eigenständiger Teil durch eine amtlich anerkannte Werkstatt durchgeführt werden, darf dies frühestens im Vormonat der Hauptuntersuchung erfolgen. Der AUK-Nachweis, der mit einem Klebesiegel mit eingeprägter Nummer der amtlich anerkannten Werkstatt versehen sein muss, ist dem TÜV-Sachverständigen vor Beginn der Hauptuntersuchung vorzulegen.

http://www.tuev-nord.de/33343.asp

4,5 % sollte auch für die getunte PX kein Problem darstellen. Schließlich ist die Leerlaufgemischeinstellschraube ja vor Ort einstellbar.

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben

Hab die Tage auch mal mit dem Vespa-Vertrags-Händler um die Ecke gequatscht...

Der meinte auch, daß er viel mehr Sorgen bei den neuen Fahrzeugen hat, als bei den alten... 4,5% is Sack viel!!

Geschrieben

Geil 32,90 HU plus 25,50 Arschälockä Untersuchung. :puke: Möchte auch mal so von heute auf morgen für 2 Minuten mehrarbeit 25,50 aufrufen. Mich pisst garnich mal das umbaun und tricksen an, is ja eh schon Standartprg. mit Blechroller.Die Asche würd ich lieber woanders verblassen. :-D(

Geschrieben
Hab die Tage auch mal mit dem Vespa-Vertrags-Händler um die Ecke gequatscht...

Der meinte auch, daß er viel mehr Sorgen bei den neuen Fahrzeugen hat, als bei den alten... 4,5% is Sack viel!!

welche neuen ? die ganz neuen plaste teile ?

und mit alt sind dann wohl die "normalen" Vespen nach/vor Bj 89 gemeint ?

Geschrieben (bearbeitet)

und was ist mit einer Fuffi BJ 1969, die 2004 als Motorrad zugelassen wurde? Erstzulassung 2004? :heul:

Ich musste ja damals auch keine Abgasuntersuchung machen, obwohl es für 2004er Fahrzeuge Pflicht ist!

Bearbeitet von bodybuildinggym

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