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Geschrieben

Da ich vermute, dass die Frage mit dieser Intention gestellt wurde:

Solange du keinen Drosselauspuff (mit Blindrohr am Krümmer) montiert hast, wirst du keine weitere Drossel finden, um die "Leistungsbeschränkung" aufzuheben. :-D

Der genannte Drosselauspuff wurde von Piaggio verbaut, damit mit Einführung der Erweiterung des alten 1b Führerscheins auf Fahrzeuge bis zu 125 ccm auch 16-18 jährige die 125er mit der durch den Auspuff auf 80 km/h beschränkten Höchstgeschwindigkeit fahren durften/dürfen. Offene "Leistung" mit normalem Auspuff liegt bei 89 km/h v/max.

"Mit Leistungsbeschränkung" bezieht sich (ohne t4s Link gelesen zu haben) m. E. auf versicherungsrelevante Einstufung.

Geschrieben

mit leistungsbeschränkung bezieht sich auf den "stufenführerschein".

von 18-20 jahren 1A bis 27/34ps und mindestgewicht je kw und ab 20 1er offen mit vollem schub am rad.

keine ahnung wie sich das jetzt nennt.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Kriterien sind bzw. waren zumindest früher zum einen die absolute Leistung und zum anderen das Leistungsgewicht, also max. Leistung bis 34 PS, bzw. bis soundsoviel PS pro Kilo (damit keiner mit nem 25 Kilo Fahrrad und 34 PS Motor mit 200 Sachen durch die Gegend fährt)

habe eine sprint aka 221 und eine px 150 alt aka 221 ohne LB :-D:-D:-D;-);-);-)

Dein Bauerntüv kann ja auch nicht schreiben - bei deinen Minderleistern...

;-)

Bearbeitet von red-polo
Geschrieben
mit leistungsbeschränkung bezieht sich auf den "stufenführerschein".

Moin, Moin !

Mit Stufenführerschein kann das m.E. nichts zu tun haben.

Den gab's 1989 doch - so weit ich weiß - noch gar nicht. (Mein PX-Brief ist von 1989).

Oder habe ich etwas nicht richtig mitbekommen ?

paula

Geschrieben
Moin, Moin !

Mit Stufenführerschein kann das m.E. nichts zu tun haben.

Den gab's 1989 doch - so weit ich weiß - noch gar nicht. (Mein PX-Brief ist von 1989).

Oder habe ich etwas nicht richtig mitbekommen ?

paula

doch, gab es schon.

musste 1988 den 1a machen und 1990 den 1er nochmal :uargh: :uargh:

Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.

Mindestalter:18 JahreVoraussetzungen:Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. Fahrzeuge

(siehe § 6 FeV):Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

Befristung:Die Klasse A ist unbefristet gültig.Einschluss:Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.Sonstiges:Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.

Geschrieben
Moin, Moin !

Dass es Leistungsbeschränkung heißt, weiß ich auch.

Aber inwiefern ist die Leistung beschränkt ?

paula

Polo: nö, noch nicht. Das lasse ich nicht auf mir sitzen ... :-D

Paula: Links liest du irgendwie nicht gerne, oder? :-D

Für den Fall, daß du den Link oben nicht gefunden hast, habe ich denselben Link hier nochmal genauer gekennzeichnet. Da steht etwas mehr, als das "Leistungsbeschr." Leistungsbeschränkung heißt ...

blink%20arrow.giferc_bulls_eye.gif(Da klicken!)

Geschrieben (bearbeitet)
musste 1988 den 1a machen und 1990 den 1er nochmal :uargh: :uargh:

Hallo,

ich bin 2 Jahre mit 1A rumgegurkt und dann zur Führerscheinstelle hin, brav unterschrieben, daß ich mindestens 4000Km gefahren bin und schwups = 1er Lappen (20Dm glaub ich damals)! :-D

Bearbeitet von T5Langhuber
Geschrieben
Hallo,

ich bin 2 Jahre mit 1A rumgegurkt und dann zur Führerscheinstelle hin, brav unterschrieben, daß ich mindestens 4000Km gefahren bin und schwups = 1er Lappen (20Dm glaub ich damals)! :-D

Und nicht mal das ist seit 99 mehr nötig. Wer schon die neuen EU-Klassen gemacht hat, darf nach 2 Jahren automatisch ohne KlimBim alles mit 2 Rädern und nem Mördermotor drunter fahren.

Geschrieben

Echt? Muss ich meinen Lappen für meinen neuen Motor nicht mehr umtragen lassen? Das wäre ja mal ne schöne Nachricht :love: !

:-D

Geschrieben

Um mal wieder gefährlich nahe an den Ontopic bereich zu kommen, wollt ich nomma einwerfen, dass man den Hobel nicht nur mit dem Drosselpuff drosseln kann. Ich hatte z.B. ein zylinderchen im Vergaser, der Verhindert hat, das der sich voll öffnet. Genaue bezeichnung im Schein war: "Ziff.6,7[v/max und Leistung] Leistungsred. d. Begrenzung D. Gasschieberanschlag auf 13,5mm, Vergaserdeckel M. Abreisschraube gesichert u. Versiegelt."

Ich hätte es nicht schöner sagen können... :uargh:

Geschrieben

... wobei das nun auch nix mit dem hier per Topic angefragten Eintrag "M. LEISTUNGSBESCHR." zu tun hat. Sorry, is' so ... :-D

Geschrieben
Und nicht mal das ist seit 99 mehr nötig. Wer schon die neuen EU-Klassen gemacht hat, darf nach 2 Jahren automatisch ohne KlimBim alles mit 2 Rädern und nem Mördermotor drunter fahren.

joa, so gilt´s für D. Aber wenn man z.B. in Austria mal mit ner fetteren Schüssel rumschraddeln will, besser doch nachtragen lassen! Die Trachtenheinis dort wissen nix davon. Soviel zu EU und so. :plemplem:

Geschrieben

Dabei war's doch grad in der EU so, dass du mit der neuen EU-Klasse diese Beschränkung nur in D hattest, bist mit 18, 1 Tag den Lappen nach Frankreich rüber konntest/durftest dich gleich ganz legal auf ne offene Hayabusa setzen... :plemplem:

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