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PX125/Geschw.Begrenzung/Führerschein


Fischer

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich plane für meinen Sohn eine PX125 ein, die er dann ab 16 fahren soll. Da ich aber Inhaber des "alten Einsers" bin, habe ich keine Ahnung, was da heute verlangt wird. Meine Fragen:

Wie heißt der "Rollerführerschein" (bis 125ccm)?

Kann er die ab 16 J. fahren?

Muß eine PX125 auf 80km/h "umgebaut" werden, bzw. gedrosselt?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind erforderlich?

Grüße

Wolfgang

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Die PX 125 gabs ab etwa 1996 (damaliges Upgrade des 1b/"80er" Führerscheins auf 125er) ab Werk in einer auf 80 km/h gedrosselten Version für 16-18jährige, die zwar auch 125er, aber nur bis 80 km/h fahren durften/dürfen. Ab 18 dann maximal 15 PS und Höchstgeschwindigkeit soviel wie damit eben geht. Wie diese Führerscheinklasse seit EU-Vereinheitlichung heißt weiß ich nicht, läßt sich aber mit google garantiert herausfinden.

Drosselung funktioniert über Blindrohr am Auspuffkrümmer. Mit dem normalen Auspuff ohne Blindrohr dann auch normale Geschwindigkeit der PX 125 von 89 km/h.

Entweder du findest ein schon gedrosseltes Modell oder du besorgst dir den Drosselauspuff und eine schriftliche Bestätigung von Piaggio Deutschland mit technischen Daten zu den Auswirkungen des Umbaus, die der TÜV dann in eine neue Betriebserlaubnis einträgt. Wichtig ist, dass du Piaggio in deinem Anschreiben die individuelle Fg.Nr. des Rollers mitteilst, die dann auch in deren Bescheinigung auftaucht, weil der TÜV auf sowas steht.

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Die PX 125 gabs ab etwa 1996 (damaliges Upgrade des 1b/"80er" Führerscheins auf 125er) ab Werk in einer auf 80 km/h gedrosselten Version für 16-18jährige, die zwar auch 125er, aber nur bis 80 km/h fahren durften/dürfen. Ab 18 dann maximal 15 PS und Höchstgeschwindigkeit soviel wie damit eben geht. Wie diese Führerscheinklasse seit EU-Vereinheitlichung heißt weiß ich nicht, läßt sich aber mit google garantiert herausfinden.

Drosselung funktioniert über Blindrohr am Auspuffkrümmer. Mit dem normalen Auspuff ohne Blindrohr dann auch normale Geschwindigkeit der PX 125 von 89 km/h.

Entweder du findest ein schon gedrosseltes Modell oder du besorgst dir den Drosselauspuff und eine schriftliche Bestätigung von Piaggio Deutschland mit technischen Daten zu den Auswirkungen des Umbaus, die der TÜV dann in eine neue Betriebserlaubnis einträgt. Wichtig ist, dass du Piaggio in deinem Anschreiben die individuelle Fg.Nr. des Rollers mitteilst, die dann auch in deren Bescheinigung auftaucht, weil der TÜV auf sowas steht.

Hallo sidewalksurfer,

das ist doch schon mal eine brauchbare Auskunft- scheint ja nichts Unmögliches zu sein; die Restinfo werde ich mal bei der nächstgelegenen Fahrschule besorgen. Vielen Dank nochmals. :-D

@gravedigger:

der fährt doch mit keiner px....plane lieber einen AEROX ein.

...glaube ich doch, er hat sich "infizieren" lassen; irgendwie muß man ja für den Blech-Schaltroller-Nachwuchs sorgen... :-D

Bearbeitet von t4.
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