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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

so ich hatte am Montag 20.03. nen kleinen Unfall mit meiner PX will euch jetzt nicht die ganze Story erzählen...

Fest steht die andre ist schuld und morgen kommt der Gutachter zu mir!

Nur was wenn der das Teil auf Totalschaden schätzt... dann bekomm ich ja nichts mehr...

Also lasst mal eure Erfahrungen hören... Tipps und Tricks werden gerne angenommen :P

hier noch ein paar bilder...!

Bild 1

Bild 2

Bild 3

Bild 4

das sind mal so die schlimmsten stellen

Gruß

Flo

Bearbeitet von Z3r0XZ3r0
Geschrieben

Such die Ersatzteilpreise zusammen und stell ne Beispielrechnung zu Arbeitstunden/Arbeitszeitkosten auf, um dem Gutachter einen möglichst hohen Fahrzeugwert zu suggerieren (den die Karre wohl auch hat). Anhand dieses Fahrzeugwertes erstellt er den Schadenswert, den Du von der Versicherung der Verursacherin geltend machst. Ein vom Gutachter festgestellter Totalschaden bezieht sich auf den Fahrzeugwert (Wirtschaftlicher Totalschaden) und wäre die Summe die Du benötigst, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Dies sagt i.d.R. nichts darüber aus, ob das Fahrzeug erneut gerichtet und zugelassen werden kann.

Geschrieben

hab die kiste noch super-heil am so. in der glocke stehen sehen :-D

beileid ...

aber frag doch mal den netten herren der da ums eck unter dem

reisebüro seine werkstatt hat, der kennt sich sicher aus :-D ...

und richt ihm einen schönen gruß vom Raphael aus ... er soll sich

mal melden :-D

b

Geschrieben

Deine PX haste doch umfangreich umgebaut. Daher liegt der Wiederbeschaffungswert extrem hoch, es handelt sich um ein Einzelstück bzw. Unikat. Da fallen die Rep-Kosten nicht so sehr ins Gewicht.

Ich hatte letztes Jahr einen Diebstahlschaden an einem Roller. Gutachter und Polizei waren auch da. Normaler Wert des nicht umgebauten Rollers etwa 600 Euro. Jedoch waren im Fzg-Schein alle Umbauten eingetragen. Teilewert der entwendeten Teile (Stoßdämpfer, Verkleidung etc) sowie Lackschäden wurden auf etwa 1000 Euro beziffert. Dadurch, dass die Karre mit den Umbauten ein Unikat mit einem Wert von über 2000 Euro darstellt, hat die Versicherung den Schaden umgehend beglichen.

Versuch, mit dem Gutachter auch diese Möglichkeit durchzusprechen, sofern die Umbauten/Änderungen nachvollziehbar sind (Eintragungen, Rechnungen)!

Geschrieben

Wir hatten das letztens auch an zwei Vespen (umgeschmnissen). Ich habe dem Gutachter dann alle Rechnungen die ich hatte zusammengetragen, den Rest so notiert und dann noch zusammengefasst wieviel Arbeit und welche Arbeit nötig war (fräsen des Motors etc). Er hat das ganze dann so auch aufgenommen (er hatte es nicht die Ahnung von Vespas). Somit lag der Restwert bei ca 2500 und 3500 Eus und die sind nicht die perfektesten. Reperatur war beim lacker mit je 800 Eus angegeben. Haben dann auch alles ohne Mwst bekommen.Die kommt wohl nur wenn man es auch reparieren läst.

Also ist zwar ärgerlich aber Gutachter kann man überzeugen das ganze noch angenehm zu machen. Such alles zusammen was du hast an Rechnungen, den Rest so zusammenschreiben, das freut den, hat er weniger arbeit.

Daniel

Geschrieben

Servus, also folgendermaßen schauts aus, bin selbst Gutachter für Kfz-Schäden ,zu deinem Unfall:

-den Bildern nach wird, wenn korrekt kalkuliert wird, der Roller ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, meiner Meinung nach auch wenn der Fahrzeugwert hoch angesetzt wird. Arbeitslohn von Fachwerkstätten werden berücksichtigt und damit dürfte es schon recht teuer werden.

-wenn es ein Totalschaden wird, ist die Höchstentschädigung generell der Wiederbeschaffungswert , und da Vorsicht: lass dich nicht auf irgendwelche Listenpreise ein, es muss der Wert sein, den du für die Beschaffung eines zumindest vergleichbaren Fahrzeugs aufbringen musst, streng genommen mit allem was du daran verändert/verbessert hast.

-dann wird ermittelt, welchen Restwert der Roller mit dem Schaden noch hat, generell bei örtlichen Fahrzeughändlern, wird also nicht die Welt sein. Dieser Restwert wird dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, das ist die Summe, die du von der Versicherung zu bekommen hast.

Also selbst wenn Totalschaden rauskommt ist das kein grosses Problem, selbst wenn du hinterher repariert hast kann man auch den zuvor abgezogenen Restwert zurückfordern, weil du das Fahrzeug behalten hast.

Das Wichtigste ist jetzt das der Wiederbeschaffungswert korrekt ermittelt wird, solltest du mit dem Wert nicht einverstanden sein, weil er möglicherweise wirklich zu tief angesetzt ist(Listenpreise), bitte um Nachbesserung des Gutachtens, du bist der Auftraggeber und Kunde. Habe schon zig wirklich falsche Gutachten gerade über Roler gesehen, weil einfach nicht klar war wie die Fahrzeuge wirklich gehandelt werden.

Tip: wenn das Ding wieder steht :plemplem: , lass ein Wertgutachten machen, dann ist die Zitterpartie bezüglich des Wertes nicht so schlimm.

Falls weitergehende Fragen oder der Wunsch Wertgutachten besteht...., gerne.

Gruss und viel Erfolg

Geschrieben

Könnte er nicht bei Dir ein Alternativgutachten anfordern, wenn er mit dem des Gutachters der gegnerischen Versicherung nicht einverstanden ist?

Geschrieben

Klar geht das, man muss allerdings wie bei anderen Aufträgen auch erst eíne Nachbesserung ermöglichen, aber wenn klar ersichtlich ist das Fehler gemacht wurden ist das kein Problem.

Noch wichtig, hatte ich eben ganz vergessen: lass dir auf jeden Fall erst das Gutachten vorlegen und erklären bevor es zur gegnerischen Versicherung geschickt wird, wenn da erst einmal die falschen Zahlen vorliegen wirds nur schwieriger.

aber wart mal ab, vieleicht kommt ja auch als Gutachter ein ehemaliger Rollerfahrer und vergoldet die Karre !

Geschrieben

Ich würde mir ohnehin keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung kommen lassen. Den darf man sich schon noch selber aussuchen.

Geschrieben

Davon bin ich jetzt mal ganz blauäugig ausgegangen, das z3roxc3po einen eigenen bestellt hat !

Falls nicht muss man das Ergebnis eh nicht akzeptieren, aber wie schauts aus ? kommt denn ein Gutachter der Gegenseite ? wenn ja , lass auf jeden fall noch ein eigenes Gutachten machen, Gutachter-Kosten müssen sowieso übernommen werden von der Versicherung, dann hast Gewissheit oder auch nicht.

Geschrieben
Servus, also folgendermaßen schauts aus, bin selbst Gutachter für Kfz-Schäden ,zu deinem Unfall:

-den Bildern nach wird, wenn korrekt kalkuliert wird, der Roller ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, meiner Meinung nach auch wenn der Fahrzeugwert hoch angesetzt wird. Arbeitslohn von Fachwerkstätten werden berücksichtigt und damit dürfte es schon recht teuer werden.

Vielleicht bin ja falsch informiert, aber meinen Informationen nach, darf, wenn das Fahrzeug einen gewissen ideellen Wert hat, die Reparatur den Wiederbeschaffungswert um das Eineinhalbfache überschreiten.

Dieser ideelle Wert bezieht sich nicht nur auf alte und seltene Fahrzeuge, sondern auch auf solche, zu denen der Besitzer eine besondere Bindung hat. Dies läßt sich bei einem Fahrzeug, wie diesem Roller, der ja ja umfangreich individuell umgebaut wurde normalerweise glaubhaft machen.

Geschrieben

ja, man darf bis 30% über dem Wert reparieren, allerdings nur wenn der kalkulierte Schaden auch nur max. 30% über Wert liegt. man muss dann sein Integritätsinteresse nachweisen, heißt man hängt an dem Dingen und will es weiter nutzen.

Bsp: Rollerwert 1000? , Schaden 1299? : wäre dann offiziell noch zu repaireren , muss aber dann genauso gemacht werden wie im Gutachten kalkuliert, keine Teilreparatur möglich !

ist der Schaden zB aber 1500? lt Gutachten, kann man nicht bis 1299? reparieren lassen, dann ist wieder der Wiederbeschaffungswert das Maximum . ist also nicht so ganz unkompliziert diese Version.

aber machbar :wasntme: ! wertgutachten + Trennungstraumabezeugung sind da schonmal gute

Voraussetzungen

Geschrieben (bearbeitet)

Also Gutachter hab ich selbst bestellt...

Damit ich auch etwas in der Hand habe wenn der Gutachter der Gegnerseite den wirklichen wert "falsch" einschätzt

@ Bluenote meinst bestimmt den rödel oder? :P Werd dass schon selbst alles wieder machen dauert zwar seine zeit aber die ist es wert...

@ Vespatreiber Der lenker ist von Jockey Boxenshop! Hat nichts abbekommen bis auf die abdeckung :D

Bearbeitet von Z3r0XZ3r0
Geschrieben

Also der Gutachter war grad da... war ganz cool drauf..!

Hab ihn meine liste in die hand gedrückt mit den ganzen sachen die ich aufgeschrieben hab. mit preise....

Dann hat er gemeint: Ja ich denk mir da schon was aus...

Ach und noch was, ihr habt doch gemeint das der schätzwerkt irgendwie 30% überschreitend darf.

Gilt nur bei PKWs nicht bei Rollern!

Geschrieben
@ Bluenote meinst bestimmt den rödel oder? :P Werd dass schon selbst alles wieder machen dauert zwar seine zeit aber die ist es wert...

dachte nicht wg. reperatur, sondern erfahrungen bei unfallschäden ... dass du das selbst richten kannst, daran zweifle ich nicht :-D

b

Geschrieben (bearbeitet)

also ich kann da auch nochwas dazu sagen :-D

hatte letztes jahr auch einen unfall. war nur ein sehr kleiner. mir ist hinten jemand in meine p200e reingefahren. ich stand und er war nicht mehr so schnell.

nja fazit vom aufprall war, dass der rahmen leicht eingedellt war und das rücklicht + nummernschild waren ned mehr so pralle ;-)!

habe mir dann auch einen gutachter geholt und er meinte was ich denn gerne möchte. ich hab ihm dann gesagt, dass ich den schaden auf jeden fall repariert haben möchte und er hat es dann dementsprechend im gutachten mit preis aufgelistet. waren teilweise recht sinnlose sachen, wie seitenbacke abnehmen für 19,90 und lenkgestänge rausnehmen usw. waren hald dinge zur vorbereitung der lackierung.

Ja im endeffekt habe ich dann 700 euro bekommen + 100 euro für den helm glaube ich!

Also wenn man einen unfall had, sollte man es auf jeden fall über die versicherung regeln. kommt eigentlich immer etwas besser! :-D

bei mir hat es für die p200e (bj 80) eine neue lackierung (500euro) und für den rest neue teile gebracht :-D

mit dem wertgutachten würde mich nun auch mal interessieren ;-) habe mir jetzt ja auch einen neuen motor aufgebaut und am roller wird wohl au noch was gemacht... da wäre so ein gutachten ja auch nicht schlecht ;-)

Grüße Felix und unfallfreie fahrt!

Bearbeitet von Vespa-Felix
Geschrieben

erstmal hoffe ich, dass "nur" der roller was abbekommen hat!

bei der versicherung auch eventuelle schäden an der kleidung angeben, da kann auch schonmal was zusammenkommen.

viel erfolg bei der entschädigung und neuaufbau

Geschrieben (bearbeitet)

ja und da kommt nochwas dazu :-D wenn dein arm oder so etwas ein bisl weh tut geh zum arzt und sach du hattest einen unfall. aber nur wenn wirklich was is, sonst schadet es dem unfallgegner nur, weil er dann ja zusätzlich noch eine anzeige wegen fahrläsiger körperverletzung bekommt.

Grüße Felix

edith berichtigt

Bearbeitet von Vespa-Felix
Geschrieben

"Ach und noch was, ihr habt doch gemeint das der schätzwerkt irgendwie 30% überschreitend darf.

Gilt nur bei PKWs nicht bei Rollern!"

Sorry aber das is Käse ! wer behauptet denn sowas ? hat nichts mit PKW zu tun, Urteile zu diesem Thema beziehen sich auf "Fahrzeuge", da sollten Roller wohl nicht ausgenommen sein, gerade für ältere Fahrzege entstand diese Regelung, Probleme gibts wenn es sich um ein neueres orginales Fahrzeug handelt, daß problemlos als Ersatz zu beschaffen wäre.

Geschrieben

Für Roller bei uns ca. 80-120 ? für ein kpl. Wertgutachten mit Schnickschnack (kommt halt drauf an wie umfangreich , ca. 50? für kurze Bewertung die manchmal für Versicherung oä benötigt werden.

aber generell sind bis 200? noch grad im Rahmen, aber das wird sehr unterschiedlich gesehen, was drüber liegt müsste meiner Meinung schon ein schickes Aquarellbild des Rollers beeinhalten :grins:

Bei Bestaurationsbegleitungen für Oldtimer sind nach oben natürlich keine Grenzen ,aber da passt das Verhältnis ja dann zum Wert vom Fahrzeug, meistens.

Geschrieben
"Ach und noch was, ihr habt doch gemeint das der schätzwerkt irgendwie 30% überschreitend darf.

Gilt nur bei PKWs nicht bei Rollern!"

Sorry aber das is Käse ! wer behauptet denn sowas ? hat nichts mit PKW zu tun, Urteile zu diesem Thema beziehen sich auf "Fahrzeuge", da sollten Roller wohl nicht ausgenommen sein, gerade für ältere Fahrzege entstand diese Regelung, Probleme gibts wenn es sich um ein neueres orginales Fahrzeug handelt, daß problemlos als Ersatz zu beschaffen wäre.

hat mir mein Gutachter gestern erzählt! Gilt nur für PKW und nicht für Roller hat er gemeint...

Für die Posts vorher...

Hab natürlich gleich die kaputte Hose, Jacke und den Helm mit gemeldet....

Beim Artzt war ich auch... Bekomm auch Schmerzensgeld und Ausfallgeld...

Gruß Flo

Geschrieben
Ich würde mir ohnehin keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung kommen lassen. Den darf man sich schon noch selber aussuchen.

Genau das ist das wichtigste: Freie Gutachterwahl bei nicht selbstverschuldetem Haftpflichtschaden!

Letztendlich richtet sich der Gutachter dann schon fast nach Deinen Wertwünschen.

Tip: Hohen Schaden bei geringem Restwert bescheinigen lassen (=wirtschaftlicher Totalschaden), dann natürlich das Fzg. nicht der Versicherung überlassen sondern unter Abrechnung des Restwertes von der Versicherungssumme behalten.

Beispiel: Zeitwert vor Unfall 2000,- , Instandsetzungskosten 2500,- , Restwert 150,- .

In diesem Fall würdest Du 1850,- bekommen und könntest Dein Wrack behalten.

Gut macht sichs auch, wenn Du im Falle eines Totalschadens dem Gutachter klar machst, dass es lange dauert, ein Vergleichsfahrzeug zu erwerben. Für die Dauer der Wiederbeschaffung hast Du Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (Mietkosten). Diesen anspruch kannst Du Dir auch auszahlen lassen...

Außerdem hast Du sicherlich Kopfschmerzen nach dem Unfall, also auf zum Arzt, der Dir sicherlich ein Schleudertrauma attestiert. D. h. Schmerzensgeld.

Viel Erfolg.

Gruß

Tec

Geschrieben

@ Tec: War ja beim Artzt bekomm auch Schmerzensgeld... Gutachter hat lange zeit bei uns in der siedlung gewohnt und kennt meinen vater ziemlich gut also da spirngt schon was raus.... ;)

Geschrieben
....Gut macht sichs auch, wenn Du im Falle eines Totalschadens dem Gutachter klar machst, dass es lange dauert, ein Vergleichsfahrzeug zu erwerben. Für die Dauer der Wiederbeschaffung hast Du Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (Mietkosten). Diesen anspruch kannst Du Dir auch auszahlen lassen...

Das ist inzwischen nicht mehr ganz so einfach. Wenn Du z.B. ein Auto und ein paar Roller hast, ein Roller wurde beschädigt, kann es durchaus sein, daß die Versicherung sich weigert ein Ersatzfahrzeug zu zahlen und da hast Du dann auch schlechte Karten, diesen Anspruch vor Gericht durchzusetzen.

Geschrieben

So heut ist der Bericht vom Gutachter gekommen....

Bekomm 700 ? und halt noch schmerzensgeld, Ausfallgeld, usw usw...

hab mir zwar mehr erhofft aber dadurch das ichs ja selbst mach reicht das locker....

  • 1 Monat später...

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