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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

hab nen Umzug hinter mir. Dabei hab ich auch den Telefon- und Internetanschluss bei Arcor gekündigt.

Die Rechnung kam von Arcor bisher immer per Mail, und anschließend hab ich dann überwiesen.

Leider ist während des Umzugs das Thema untergegangen, und deswegen hatte ich nicht überwiesen.

Jetzt hab ich ein Schreiben von nem Inkasso-Unternehmen bekommen, in der einfach mal pauschal 40 EUR Aufwand plus Porto und Zinsen etc. berechnet werden.

Da das Schreiben nicht als Einschreiben kam hab ich jetzt einfach mal an Arcor die offene Rechnung überwiesen.

2 Tage später hat mich das Inkasso-Unternehmen angeschrieben, dass ich doch noch bitte den Rest bezahlen soll.

Die Schreiben waren weder unterschrieben, noch war eine Vollmacht beigelegt, oder das ganze per Einschreiben zugestellt.

Wie soll ich verfahren, dass ich die ca. 50 EUR nicht bezahlen muss, oder geht da kein Weg dran vorbei?

Danke für Eure Hilfe!

Geschrieben

Wenns ein Russeninkasso ist tät ich lieber zahlen - ansonsten eher nicht.

Wie viele Mahnungen gingen vorher ein?

Geschrieben

Interessant ist, wann die ursprüngliche Rechnung einging, wann gemahnt wurde und wann Du gezahlt hast.

Nach 30 Tagen kommst Du mit einer Entgeltforderung automatisch in Verzug und dann hast Du auch die Mahnkosten zu tragen. War auf der Ursprungsrechnung (die Du aber - Huch - auch nicht erhalten haben musst) ein Zahlungsziel (also beispielsweise 01.04) angegeben, so bist Du nach Verstreichen dieser Frist auch in Verzug. Nur in diesen Fällen hast Du die Mahnkosten zu tragen.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

wenn Du nicht schon mehrere Aufforderungen/Mahnungen ignoriert hast, halte ich das auch für überzogen.

Aber 1. würde ich da jetzt keine Zeit verlieren, sondern schnell handeln und 2. mich genau informieren, was die Rechtslage angeht.

Edüt: Umzug? Eventuell haben sie dann die vorangehenden Schreiben an die Falsche Adresse geschickt, was absolut nicht Dein Problem sein sollte!

Bearbeitet von T5Langhuber
Geschrieben (bearbeitet)
Hallo,

wenn Du nicht schon mehrere Aufforderungen/Mahnungen ignoriert hast, halte ich das auch für überzogen.

Aber 1. würde ich da jetzt keine Zeit verlieren, sondern schnell handeln und 2. mich genau informieren, was die Rechtslage angeht.

Edüt: Umzug? Eventuell haben sie dann die vorangehenden Schreiben an die Falsche Adresse geschickt, was absolut nicht Dein Problem sein sollte!

hat er aber wohl ignoriert! Da sonst kein Inkasso....! Kein seriöses Unternehmen gíbt unbezahlte Rechnungen gleich zum Inkasso! Das passiert eigentlich erst nach 4/ 5 Mahnungen! Wenn du vergisst ne Rechnung zu bezahlen, wirst du wohl mit den Folgen leben müssen!

Ist ja scheinbar nicht deine erste Arcor-Rechnung gewesen! Also war es ja nicht neu für dich diese Rechnungen bezahlen zu müssen!!!

Im übrigen würde ich einen Versand an die alte Adresse schon als sein Problem ansehen! ER zieht um, ER ist in der Pflicht seine neue Adresse Zeitnah mitzuteilen! Tut er es nicht......ist dies sein Verschulden'!

Bearbeitet von pxholo
Geschrieben

Also ich hab die 1 Rechnung per Email bekommen.

Die Rechnungen per Post habe ich mal abbestellt.

Wie bereits erwähnt habe ich durch den Umzug die Rechnung im Posteingang übersehen/vergessen.

Geschrieben
hat er aber wohl ignoriert! Da sonst kein Inkasso....! Kein seriöses Unternehmen gíbt unbezahlte Rechnungen gleich zum Inkasso! Das passiert eigentlich erst nach 4/ 5 Mahnungen! Wenn du vergisst ne Rechnung zu bezahlen, wirst du wohl mit den Folgen leben müssen!

Ist ja scheinbar nicht deine erste Arcor-Rechnung gewesen! Also war es ja nicht neu für dich diese Rechnungen bezahlen zu müssen!!!

Im übrigen würde ich einen Versand an die alte Adresse schon als sein Problem ansehen! ER zieht um, ER ist in der Pflicht seine neue Adresse Zeitnah mitzuteilen! Tut er es nicht......ist dies sein Verschulden'!

Hey Hey - Ich habe keine 4 oder 5 Mahnungen bekommen! Ich bin nicht ganz blöd!

Ich hab mal gehört, dass man nicht mehr verpflichtet ist zu mahnen, sonder bereits nach der ersten Rechnung zum Anwalt gehen darf.

Das vorgehen würde mit Sicherheit gut zu den Geschäftspraktiken der Firma passen.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob das Inkasso-Unternehmen alle Formalitäten eingehalten hat.

Kein Einschreiben mit Rückschein/Übergabeeinschreiben, keine Vollmachtserklärung etc.

Und solange keine Briefe per Einschreiben versendet werden, können diese auch verloren gehen!

Was ich vermeiden will, ist mit dem Inkasso-Unternehmen zu kommunizieren, denn dann werden die ja aktiv, und dann werden auch Gebühren fällig die zu bezahlen sind.

Wie gesagt, ich will micht nicht drücken, aber ich will mich auch nicht einschüchtern lassen und einfach mal bezahlen, nur weil einer lauter bellt, aber vielleicht selbst nicht alles korrekt einhält.

Geschrieben

Hallo,

dann überweis doch den Betrag sofort und sag Du hast den Brief nie bekommen.

Hat sich dann halt überschnitten.

Glaube nicht, daß die dann klagen. Wenn doch kannste immernoch nachzahlen, bevor es zu ner Klage kommt.

Geschrieben
Ich hab mal gehört, dass man nicht mehr verpflichtet ist zu mahnen, sonder bereits nach der ersten Rechnung zum Anwalt gehen darf.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob das Inkasso-Unternehmen alle Formalitäten eingehalten hat.

Kein Einschreiben mit Rückschein/Übergabeeinschreiben, keine Vollmachtserklärung etc.

Und solange keine Briefe per Einschreiben versendet werden, können diese auch verloren gehen!

Was ich vermeiden will, ist mit dem Inkasso-Unternehmen zu kommunizieren, denn dann werden die ja aktiv, und dann werden auch Gebühren fällig die zu bezahlen sind.

Wie gesagt, ich will micht nicht drücken, aber ich will mich auch nicht einschüchtern lassen und einfach mal bezahlen, nur weil einer lauter bellt, aber vielleicht selbst nicht alles korrekt einhält.

Also: Nochmal: Nach 30 Tagen bist Du bei einer Geldschuld in Verzug (auch ohne Mahnung). Ist dies hier der Fall, sind die Mahnkosten von Dir zu tragen. Wenn Du keine Rechnung bekommen hast, beginnt auch diese Frist nicht zu laufen, ergo: Kein Verzug, kein Schaden, ...

Ansonsten bist Du ohne Mahnung (vor den 30 Tagen) nicht in Verzug, es sei denn, Dir wurde in der Rechnung ein Datum genannt. Dann bist Du ab dem Folgetag in Verzug, und die Mahnkosten sind ab dann zu tragen.

Wenn Du Zeit und Lust hast, empfehle ich Dir, die §§ 280, 286 BGB mal durchzulesen.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben
Hey Hey - Ich habe keine 4 oder 5 Mahnungen bekommen! Ich bin nicht ganz blöd!

Ich hab mal gehört, dass man nicht mehr verpflichtet ist zu mahnen, sonder bereits nach der ersten Rechnung zum Anwalt gehen darf.

Das vorgehen würde mit Sicherheit gut zu den Geschäftspraktiken der Firma passen.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob das Inkasso-Unternehmen alle Formalitäten eingehalten hat.

Kein Einschreiben mit Rückschein/Übergabeeinschreiben, keine Vollmachtserklärung etc.

Und solange keine Briefe per Einschreiben versendet werden, können diese auch verloren gehen!

Was ich vermeiden will, ist mit dem Inkasso-Unternehmen zu kommunizieren, denn dann werden die ja aktiv, und dann werden auch Gebühren fällig die zu bezahlen sind.

Wie gesagt, ich will micht nicht drücken, aber ich will mich auch nicht einschüchtern lassen und einfach mal bezahlen, nur weil einer lauter bellt, aber vielleicht selbst nicht alles korrekt einhält.

das wollte ich damit auch nicht sagen :-D ! Und ob Arcor ein :-D Laden ist kann ich nicht beurteilen! Habs lediglich gehört dass es da wohl häufiger Probleme gibt!

Aber eine gewisse Schuld an der ganzen Sache gestehst du dir ja ein! Also überweis das Geld wie T5LH schon sagte und sprich, falls doch noch was kommt mit Arcor!

Nix für ungut ;-):-D !

Geschrieben
Hallo,

dann überweis doch den Betrag sofort und sag Du hast den Brief nie bekommen.

Hat sich dann halt überschnitten.

Glaube nicht, daß die dann klagen. Wenn doch kannste immernoch nachzahlen, bevor es zu ner Klage kommt.

Du ließt meine Beiträge hoffentlich schon vollständig?

Das Schreiben ist nicht als Einschreiben angekommen, und ich hab am selben Tag die offene Rechnung überwiesen.

2 Tage später hat mich das Inkasso-Unternehmen wieder angeschrieben, dass ich doch noch bitte den Rest bezahlen soll, obwohl ich noch nicht mal auf deren Konto, sonder auf das Arcor-Konto überwiesen habe...

Meine Frage geht also schon in die Richtung: Kann ich eine Klage abweisen, da ich ja bereits bezahlt habe, oder komme ich da mit einem Einspruch sowieso nicht durch, und es würde noch teurer werden.

Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein Inkasso-Unternehmen Briefe ohne Einschreiben versendet, in Hinblick auf ein Verfahren...

Geschrieben (bearbeitet)
Du ließt meine Beiträge hoffentlich schon vollständig?

Das Schreiben ist nicht als Einschreiben angekommen, und ich hab am selben Tag die offene Rechnung überwiesen.

2 Tage später hat mich das Inkasso-Unternehmen wieder angeschrieben, dass ich doch noch bitte den Rest bezahlen soll, obwohl ich noch nicht mal auf deren Konto, sonder auf das Arcor-Konto überwiesen habe...

Meine Frage geht also schon in die Richtung: Kann ich eine Klage abweisen, da ich ja bereits bezahlt habe, oder komme ich da mit einem Einspruch sowieso nicht durch, und es würde noch teurer werden.

Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein Inkasso-Unternehmen Briefe ohne Einschreiben versendet, in Hinblick auf ein Verfahren...

Bin ich hier eigentlich bei allen auf der Ignore-Liste?!

Eine Klage der Gegenseite hat keinen Erfolg, wenn Du bei der Mahnung durch das Inkassounternehmen nicht in Verzug warst.

In Verzug warst Du, wenn 30 Tage seit Rechnungserhalt vergangen sind, Du ein Datum auf der Rechnung siehst (außer das Ausstellsdatum :-D ), oder Du bereits vorher eine Mahnung erhalten hast.

Wenn Du in Verzug warst, musst Du den hieraus entstandenen Schaden ersetzen. Der Schaden sind in diesem Fall die Mahnkosten der Gegenpartei.

So einfach ist das :-D

Gruß,

Flameboy

Edith: Rechtschreibung

Bearbeitet von Flameboy
Geschrieben

Also wenn das eine Rechnung von Arcor war, dann dürfte es sich bei dem Inkassounternehmen um die SWI handeln. Ist - vorsichtig ausgedrückt - ein Saftladen, von denen hab ich auch mal Post bekommen wegen angeblicher Schwarzfahrerei. Es hat 2(!) Jahre gedauert, bis die gemerkt haben, daß es bei mir für die nix zu holen gibt. :grr:

Da wurden Mahngebühren für Mahnungen erhoben, die nie verschickt wurden, an den Auftraggeber wollte man das auch nicht zurückverweisen, da der Auftrag ja völlig korrekt sei etc.

Erst nachdem ich angedroht hatte, für den Fall weiterer Belästigungen meine Arbeitszeit in Rechnung zu stellen war Ruhe :plemplem:

Ich würde mich jedenfalls mal an die nächste Verbraucherzentrale wenden.

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