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Führerscheinentzug für Beifahrer


Gexe

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Gericht bestätigt Führerscheinentzug für Beifahrer

Beifahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss müssen damit rechnen, bei einer Polizeikontrolle ihren Führerschein zu verlieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Kontrollierten sowohl der Konsum von Alkohol als auch von Cannabis nachgewiesen werden kann.

ganzer Artikel:

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622...185552/1tja5li/

Beifahren - Selberfahren - egal ? Gleiche Strafe ? :plemplem:

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na das ist ja mal echt krass. also darf keiner, der gerne mal einen raucht, aus dem kneipe mit dem taxi nach hause fahren...

ist echt schon interessant, dass die beifahrer testen. also dass n drogentest bei beiden personen gemacht wird, weil vielleicht beide deutlichen verdacht aufkommen lassen, ist ja okay, aber dass die dann auch noch alkohol messen, um einem dann nen strick aus beidem zu drehen, das ist echt schon fies...

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Gericht bestätigt Führerscheinentzug für Beifahrer

Beifahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss müssen damit rechnen, bei einer Polizeikontrolle ihren Führerschein zu verlieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Kontrollierten sowohl der Konsum von Alkohol als auch von Cannabis nachgewiesen werden kann.

ganzer Artikel:

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622...185552/1tja5li/

Beifahren - Selberfahren - egal ? Gleiche Strafe ? :plemplem:

Ist doch so neu auch nicht. In Bayern hat die Polizei Leute in Zügen (!!!) kontrolliert und bei Nachweis von Drogenkonsum den Führerschein eingezogen. Eine Quelle habe ich nicht parat, kann mich aber erinnern, daß das vor 2-3 Jahren durch die Medien gegangen ist.

Selbst als Nicht-Konsument halte ich diese Regelung für Schwachsinn hoch fünf.

Edith schiebt noch einen Link nach.

Bearbeitet von bsmk80
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Also mal wirklich haben manche Leute in dielem Land eigentlich nix bessere mehr zu tun als sich den ganzen Tag lang nur neue Schikanen auszudenken ??????? Is ja zum :puke: :puke:

Was soll man denn machen? Als nächstes verbieten sie uns besoffen zu Fuß nach Hause zu gehen. censored.gif

Gibt bestimmt schon irgendein Gesetz in dem das Verboten ist, würd mich zumindest nich wundern :uargh:

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mit welcher rechtlichen grundlage wird bei einem beifahrer ein alkohol- bzw. drogentest gemacht?

r

Rechtliche Grundlage weiß ich keine, aber es kann dem Fahrer auf alle Fälle der Schein gezipft werden, wenn der Beifahrer betrunken ist. Vielleicht wird auch mit dieser Begründung dem Beifahrer der Schein weggenommen. Weil er den Fahrer behindern könnte.

Liegt alles im Ermessen des Kiwerers (Polizisten) der aufhält. Genau wie bei diversen Radarstrafen etc.

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hier ists auch so

gilt aber nicht für Hintensitzer...

Mein mich mal dunkel zu erinnern dass es sowas im Bezug auf Alk eh schon gibt. Aber eben nur als Beifahrer vorne. Da ja die Gefahr besteht dem Fahrer ins Lenkrad zu pfuschen! Is aber nur ne dunkle Erinnerung. Werd mal entweder in der lokalen Fahrschule nachfragen oder einen Freund (is auch ein Helfer :-D ) anrufen. Werd dann wieder bescheid geben wenn ich genaueres rausbekommen hab.

Edith: Katzerl war schneller und denkt as gleiche

Bearbeitet von SushiSB
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Rechtliche Grundlage weiß ich keine, aber es kann dem Fahrer auf alle Fälle der Schein gezipft werden, wenn der Beifahrer betrunken ist. Vielleicht wird auch mit dieser Begründung dem Beifahrer der Schein weggenommen. Weil er den Fahrer behindern könnte.

Liegt alles im Ermessen des Kiwerers (Polizisten) der aufhält. Genau wie bei diversen Radarstrafen etc.

Gibts da eine Ausnahme für Taxifahrer? Würde mal behaupten wollen, dass die ansonsten ja quasi eine illegale Geschäftsgrundlage hätten!?

Edith meint, dass Führerscheinentzug beim Beifahrer nur Sinn macht, wenn der Fahrer betrunken ist. Sinn insofern, als dass der nüchterne Beifahrer den betrunkenen Fahrer hätte vom Fahren abhalten müssen/sollen/können. Fraglich ist, wie es aussieht, wenn der Fahrer voll ist, der Beifahrer aber noch voller.

:plemplem:

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Was soll man denn machen? Als nächstes verbieten sie uns besoffen zu Fuß nach Hause zu gehen. :-D

Ist schon so, auch als Fußgänger nimmt man am Straßenverkehr teil und wenn

man im Vollsuff unkontroliert über die Straße torkelt, zeigt man, dass die

charakterliche Reife zum Führen eines KFZ fehlt. :plemplem:

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In dem vorliegenden Gerichtsfall gehts aber mal eindeutig um die Koppelung Kanabis-Alkohol!

Wenn ich auf dem Beifahrersitz (nur alkoholbedingt natürlich) dudelig vor mich hinsitze und meine nüchterne Freundin am Steuer eben dieses Wagens die Heimreise bestreitet, dann darf der nette Herr Beamte bei einer allgemeinen Verkehrkontrolle den Atemalkoholgehalt meiner Holden messen und wenns denn sein muss auch dank Wipe-Test feststellen das ich mit Drogen nix am Hut habe. Desweiteren darf er meiner Freundin dann noch nen schönen Abend wünschen und mitleidig andeuten das sie es aber schwer mit mir hat!

Wieviel Pilsetten ich in dem Moment vieleicht intus habe interessiert den Herrn Verkehrbeamten mal nen feuchten Kehricht, so ich mich denn nicht auffällig oder verkehrgefährdend verhalte und angeschnallt bin!

Alles weiter würde mein Anwalt für mich klären!

Betrunken auf dem Soziussitz wäre was anderes, der Nachweis von Parallelkonsum auch!

Und wenn du besauft nach Hause eierst und den Verkehr gefährdest, dann sieht das wohl auch anders aus!

:-D

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Bei mir wollte mal ein Beifahrer ins Röhrchen blasen - und hätte dafür zahlen müssen!

Wenn es um Drogen geht ist den Enzianjungs mittlerweile jedes Mittel Recht um an Endverbraucher od. Verteiler zu kommen. Also nehme ich an gilt die Verweigerung als Zugeständnis.

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Wenn ich sowas lese könnt ich echt einfach nur :puke:

Da lässt man sich schon fahren oder geht zu Fuss und dann unterstellen die einem, man könne Fahren und Alk-/Cannabiskonsum nicht trennen :plemplem:

Und zur Koppelung Cannabis/Alk - wo ist da die Logik? Wenn ich also nur Alki/Kiffer bin ists OK oder wat?

Übrigens können dir die den Lappen auch wegnehmen, wenn du als Fußgänger ne rote Ampel überquerst... weil pöse pöse und völlige Fehleinstellung zum Verkehr blabla... ja ne is klar :grr: Da lohnt es sich ja schon gar nicht mehr zu Fuss zu gehen oder sich fahren zu lassen bzw. generell die Verkehrsvorschriften einzuhalten...

:-D

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In meinen Augen haben Alk und oder Drogen "überhaupt" nichts im Strassenverkehr zu suchen.

Beifahrer ist mir egal, aber der Fahrer eines Kraftfahrzeuges muß nüchtern sein.

Bei Cannabis- oder anderem Drogenkonsum müßte man dem Betreffenden den Lappen für mindestens ein halbes Jahr entziehen und dann noch einen "Idiotentest" zum wiedererlangen.

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Meiner Meinung hat der Führerscheinentzug nix damit zu tun, dass der Mensch Beifahrer war. Das war nur die Situation, in der der Drogen und Alkoholtest durchgeführt wurde. Begründung meiner Meinung: Hab in der Glotze mal ne Reportage gesehen, in der ein Krebskranker der offiziell aus medizinischen Gründen Cannabis konsumiert, den Führerschein abgenommen bekommen hat (auf unbestimmte Zeit). Die Begründung hatte was damit zu tun, dass die Auswirkungen des Cannabis-Konsums auf die Vekehrstauglichkeit, auch lange Zeit nach dem Konsum und auch nachdem keine Drogen mehr im Blut seien, eine Teilnahme am Strassenverkehr nicht zulassen...

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In dem Artikel fehlen doch alle konkreten Umstände!

Wenn Du voll als Beifahrer im Auto bist und mit dem Fahrer alles i.O. wird man Dich niemals auf Alk. testen! Völliger Schwachsinn!

Bei Drogenabhängigen/.konsumenten wird eine generelle Untauglichkeit unterstellt, so dass die FE entzogen werden kann. Das geht aber auch nicht einfach so, nur weil man mit roten Klüsen auf dem Beifahrersitz eines Taxis Platz nimmt!

Das ist die deutsche Presse! Immer locker bleiben! Alkohol gehört hier immer noch zu den legalen Drogen!

Prost! :-D

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Klar habe ich auch Argumente: deutliche Verlangsamung, Gleichgültigkeit, nicht richtiges Einschätzen der Situation.

Wenn dann mal ein Unfall unter Drogeneinfluß passiert, sind dann meist Unschuldige verletzt oder tot.

Überlegt doch mal wie würdet ihr reagieren wenn einer ein Kind von euch oder eine andere euch nahestehende Person anfährt, verletzt oder sogar tötet!

Ich habe absolut nichts gegen Cannabis, soll jeder machen wie er will, aber das nur zuhause und nicht im Straßenverkehr.

Drogen und Alkohol, in meinen Augen die schlimmste Droge, haben im Straßenverkehr nichts zu tun.

Alkohol ist wegen seiner "Legalität" die schlimmste Droge, denn den Konsumenten wird eine gewisse Sorglosigkeit vorgespielt.

Dabei sind die Folgeerkrankungen die auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sind sehr drastisch und weitläufig.

Diese sind Leberveränderungen mit darausfolgenden Blutgerinnungsstörungen, Bluthochdruch, Arteroskleorse, veränderte Nährstoffaufnahme mit daraus resultierender "Mangelernährung".

Weiter führt der Alkoholabusus zu deutlichen strukturellen Gehirnveränderungen, die zu Persönlichkeitsveränderungen und Fähigkeitsänderungen führen.

Außerdem kommt es häufig wenn nicht sogar immer zu sozialem Rückzug, Isolierung und familiären Streitigkeiten, die häufig zur Trennung vom Partner führt.

Die Trennung ist eigentlich das einzige was der Partner machen kann um sich vor einem Alki zu schützen, bevor

er/ sie selber "kaput" geht.

Wer schon mal miterlebt hat wie sich die meisten "Alkis" aus dem hiesigen Leben verabschieden, weiß was ich meine.

Diese oder ähnliche Auswirkungen haben natürliche auch alle anderen Drogen, nur das schlimme an Alkohol ist einfach das es ,wie bereits oben geschrieben, legal ist.

Übrigens Cannabis führt zu Gynäkomastie. :-D

Bearbeitet von roadrunner
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    • Die Formel @vespa-joelieber Josef ist goldrichtig. Man kann die eigentlich anwenden seit es beschichtete Aluzylinder gibt.   Wenn sich jetzt hier ca. 2/100mm mehr Einbauspiel (EBS) durch die Formelberechnung ergeben, kommt das aus folgendem Grund der "Klemmersicherheit" nur positiv zugute. Ein wie bei @JimRaketejetzt perfekt maßhaltig, d.h., perfekt rund und zylindrischer Zyli im "vorgespannten" Zustand geläppt.   Es können hier noch so viele Nörgler und Besserwisser aufreden, dieses System war schon vor 100 Jahren das beste was man einem Zyli angedeihen lassen kann und ist heute, man höre und staune immer noch Technik vom feinsten.  Warum z.B. bei so einem Zyli die 0,045-0,05mm EBS zu wenig sein könnten, da die hundsmisserable Qualität betreffend der Masshaltigkeit eines Aluzylinder "sehr zu wünschen" übrig lässt, muss oder sollte man ca. 2/100mm grösser honen, vom Hersteller ja praktiziert.   Aus dem Grund, wenn der Zyli auf der Messmaschine vermessen würde, kann es locker auf bis zu 2/100mm engere Bohrungsmaße kommen. Das Einbauspiel wird immer von der engsten bauchigen Stelle der Zylibohrung aus angenommen. Und diese "bauchigen" Stellen arbeitet der Läppdorn perfekt raus.   Mit herkömmlichen Messmitteln, wie z.B. dem Zweipunkt- Messgerät kommt kein Mensch an die kritischen Stellen bei einem mit Ports durchsetzten Zweitakt- Zylis. Bitte, und komm mir keiner mit nem Dreipunkt- Messgerät!!   Wir hatten im Messraum, wo ich die letzten 8Jahre arbeitete ein Mantellinien- Messgerät stehen, hier war am Messprotokoll 1 Mµ schon wie ein Gebirgspanorama.
    • eingestellt auf 1,33mm (Laut Beipackzettel sollten es 1,4 +/- 0,1mm sein)   Zum Thema Getriebe...sind alles wilde Zahlen für mich, da steck ich nicht tief genug drin, hab mich bisher aufs Primär beschränkt...
    • @LMLPX83 ich fahre den Stelvio mit einem 36z 4ten von DRT in Kombi mit 24/65 schräg und der hat bei mir genug Power. Vergaser ist ein gebohrter SI24 mit Trichter und großem Deckel. Sowohl mit 57er als auch mit 60er Welle. Ist eine S-Box3+ drunter. Welche QK hast Du eingestellt? Ich baue morgen einen ein der 24/62 mit einer 12-13-16-19 Nebenwelle kommt. Da passt leider der 4te mit 36z nicht drauf. Da kann man dann noch auf 23z runter, was dem 24/65 entsprechen würde.
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