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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hey Leute...

Jahre sind vergangen und ich bin grad auf die Idee gekommen meine Schüssel wieder zusammenzuschrauben.

Nur ist der Tüv jetzt schon seit 2001 abgelaufen. Angemeldet isser noch und liegt im Keller in Teilen.

Brauch ich ne Vollabnahme? Was ist mit meinen Millionen Eintragungen?

Merci für Ratschläge

Gruß

Geschrieben

da brauchst einene sogenannten §21, dei Vollabnahme,heißt für den TÜV 2 mal hinschaun und sons nix, kost aber mehr, dauert bei einm roller ungefähr 120 secunden, die braucht ma auch wenn die betriebserlaubniss mal wiede vom trachtenverein entzogen wird.

Geschrieben

Ab jetzt ist auch das Baujahr wieder von erhöhter Bedeutung...

Wenns vor 89 ist und der Prüfer nen guten Tag hat, kann er dir das Ding per Vollabnahme schon so wieder zulassen....

viel Erfolg

Geschrieben

Tja, wenn er die ganze zeit angemeldet war brauch man dann ne vollabnahme? Kann ich mir net vorstellen.

Das einfachste ist du schreibst mal ne email an den TÜV direkt. TÜV Süd hab ich gute erfahrungen mit emails gemacht. Sehr kompetenter Mensch am anderen Ende des Computers gewesen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich mich nicht schwer irre, ist bei 18 Monaten die Grenze. Hat man den TÜV 18 Monate überzogen braucht man eine Vollabnahme. Da wird dann aber nix zurückdatiert. Man hat also wieder zwei Jahre TÜV. Bei weniger als 18 Monaten gibt es eine normale HU, die dann zurückdatiert wird. So war es jedenfalls bei mir,..meine ich... :-D

Edith sagt: Die Vollabnahme hat mit der Zulassung nix zu tun, reine TÜV-Sache.

Bearbeitet von Morris
Geschrieben

Wenn die Kiste die ganze Zeit angemeldet war, braucht man keine Vollabnahme, normale HU reicht. Werden aber bis zur nächsten HU 3 "Strafmonate" abgezogen. D.h. im April 2006 zur HU => nächste HU Januar 2008.

Und ab Erst-Zulassungsdatum 1.1.1989 kommt noch eine AU dazu.

Geschrieben

Der Knackpunkt ist ob der Roller angemeldet ist oder nicht. Da er schreibt, daß der Roller die ganze Zeit angemeldet war und auch noch ist wird keine 21er Abnahme benötigt.

Eine normale HU reicht.

Jetzt kommt die große Frage bezügl. des Rückdatierens. Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Die verbleibende TÜV-Dauer wird von der Prüfsoftware vorgegeben. Teilweise kommen da Daten raus, wo selbst die Prüfer drüber erstaunt sind.

Z.B.: TÜV ist ein halbes Jahr überfällig, man bekommt die Plakette noch für 1 1/2 Jahre, das ist ja noch einfach. Ich hatte jetzt einen Roller da war der TÜV genau 1 Jahr überfällig. Da hat die Software 2 Jahre ausgeworfen. Der Prüfer war selber erstaunt, aber gut. Einen Monat später hätte ich dann nur TÜV für 11 Monate bekommen (muß man nicht verstehen).

Ist der TÜV z.B. 18 Monate überfällig (den Fall hat wir gestern), gibt es normalerweise nur 6 Monate. Ist er über 2 Jahre abgelaufen nur 1 Monat. In diesen Fällen hat der Prüfer aber einen Ermessensspielraum und kann bis zu einem Jahr geben. Beim TÜV selber sind die da in der Regel recht unkooperativ, die freien Prüforganisatoren sind da in der Regel deutlich kulanter.

Geschrieben
Der Knackpunkt ist ob der Roller angemeldet ist oder nicht. Da er schreibt, daß der Roller die ganze Zeit angemeldet war und auch noch ist wird keine 21er Abnahme benötigt.

Eine normale HU reicht.

Jo, hast Recht. Die 18-Monatsgrenze bezieht sich auf stillgelegte Fahrzeuge. Mein Backenmopped war damals nicht zugelassen und Lichtjahre drüber. Hab ich irgendwie verdrängt :-D

Geschrieben

Anscheinend gibt es veschiedene Erfahrungen bei der Rückdatierung der HU, bei mr waren es jedenfalls mal 3 Monate

Hier ein Auzug aus den FAQ beim TÜV-Süd

......

Zwei Jahre überzogen - zweimal zur Prüfung?

--------------------------------------------------------------------------------

Nein - wem das passiert, der muss nicht vom Hallentor raus und vorne gleich wieder reinfahren. Die Plakette wird auf den Termin datiert, an dem die HU zuletzt fällig war. Eine Rechnung: 26 Monate überzogen = neue Plakette um zwei Monate rückdatiert. Zum Glück ein seltener Fall...

......

Verstehe das nun so: z.B Letzte HU im März 2003, dann wäre der (über)nächste Termin März 2007, fahr ich heute vor, wird auf März 2007 rückdatiert (also in 11 Monaten).

oder Letzte HU im Februar 2004, dann wäre der (über)nächste Termin Februar 2008, fahr ich heute vor, wird auf Febraur 2008 rückdatiert (also in 22 Monaten). :grr:

Geschrieben

Meine Erfahrung:

Roller war 3 Jahre zerlegt im Keller gelegen. :-D

TÜV auch um ca 2 Jahre abgelaufen. War aber die ganze Zeit angemeldet.

Keine Vollabnahme, keine Rückdatierung - Die Plakette wird auf den Termin datiert (in diesem Fall der Monat), an dem die HU zuletzt fällig war.

Also, die letzte HU war glaube ich 02.2002, die Plakette hat jetzt 02.2006.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hi!

ich hab zu dem thema auch mal ne frage:

PX 200 bj. 85, seit 3 Jahren abgemeldet braucht also ne vollabnahme.

1. Was macht der TüV dann überhaupt an dem roller, jedes bauteil einzeln angucken, oder einfach nur gucken ob alles ok aussieht?! und was kostet das so ungefähr?

2. Wenn ich direkt mit der vollabnahme noch ein paar sachen eintragen will (210 malossi, vollhydraulik scheibenbremse vorne, evtl. drop) geht das ohne probleme und was wird das so circa kosten?

preis nur ungefähr damit ich n anhaltspunkt hab, hab nämlich von tüv und eintragungen gar keine ahnung, bin vorher nur 50er gefahren! :-D

ok, vielen dank schonmal für die antworten! :-D

Geschrieben

Hallo zusammen,

@ robo

ne Vollabnahme habe ich 33,18 ? für bezahlt. Die AU kostet 17,90 ?. Bei einer Vollabnahme wird der

Roller genauso geprüft, wie bei ner normalen Hauptuntersuchung. Da der Roller als 18 Monate

stillgelegt ist, wird ein Gutachten erstellt, das du bei der Zulassung beim Straßenverkehrsamt brauchst.

Normalerweise kannst du bei der Vollabnahme auch die neuen Zusatzteile mit abnehmen lassen.

Wenn du für die Zusatzteile Mustergutachten der Hersteller mitbringst ist mit Sicherheit besser.

Was die Abnahme der Zusatzteile beim TÜV kosten, weiß ich nicht. Der Vorteil ist aber, du brauchst

nur einmal zum Zulassen zum Straßenverkehrsamt, sonst brauchst du beim nachträglichen Eintragen

wieder ein neuen Brief und Schein.

Gruß Hemmiti :-D:-D:-D

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