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Rechtsanwälte gefragt....


BootBoyVienna

Empfohlene Beiträge

Folgendes Problem:

Eine Bekannte von mir hat ne Aufforderung bekommen, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen..

Auf Nachfrage beim zuständigen Amtsgericht wurde ihr die Auskunft gegeben, daß es keinen Notar gäbe, der die Erbschaft verwaltet und sie wohl auf gut Glück eine Entscheidung treffen müsste....

Meine Frage: Ist das in Deutschland wirklich so?

Bei uns in Ö besteht die Möglichkeit, sich vorab schlau zu machen, ob die Erbschaft überschuldet ist oder nicht und dann zB.: die Erbschaft "bedingt" anzunehmen, d.h. man haftet für etwaige Schulden nur mit der Höhe der Erbschaft, nicht aber mit seinem Privatvermögen.....

Wie siehts da rechtlich in Deutschland aus?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Gesetze dermassen unterschiedlich sind, daß es jedesmal eine Lotterie ist, wenn man erbt...

Bitte um Hilfe....

Danke schon mal!

Cheers

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