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Ab welchem Baujahr brauch mal Blinker?


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Hab ne Sprint Bj.'67 ohne Blinker, die letzten Sommer vom Dekra-Prüfer ohne Mucken TÜV bekommen hat. Der Prüfer hat angeblich irgendeinen Paragraphen rausgekramt, nach dem der Stichtag für 150er 1968 sein soll. Keine Ahnung, ob der verpeilt war oder nicht. Womit ich sagen will: hängt trotz möglicherweise eindeutiger Gesetzeslage imho stark von der Prüfstelle ab.

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Hängt auch nicht von TÜV ab, sondern ob die Zulassungsstelle das genehmigt. Kann Auflagen geben, z.B. 2 Spiegel.

Genau das ist der Punkt. Der TÜV kann alles Mögliche machen, genehmigen etc. etc. Es kommt letztlich auf die Zulassungsstelle an und auch da gibt es sehr große Unterschiede. Mir wollte man an meine Rally 4 Blinker (!) dranbefehlen! Habe mich geweigert und einen Riesenaufstand gemacht. Danach war der TÜV soweit, nur um Ruhe vor mir zu haben, dass er die Rally wie sie war, ohne Blinker durchlassen wollte. Dann kam die Zulassungsstelle, die auf 4 Blinker bestanden hat. Waren keiner Argumentation zugänglich wie "Rallys wurden mit Lenkerendenblinker in Deutschland in den Verkehr gebracht", "Roller hat nur 6 Volt und keine Batterie, also Blödsinn....".

Erst nach einem Schreiben meinerseits an das Regierungspräsidium haben die eingelenkt und 2 Lenkerendenblinker genehmigt. Auflage: 2 Rückspiegel.

Wir sind Deutschland!

Bearbeitet von Dirk
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Moin TÜV-Freunde!

Die Lösung zur Blinkerfrage findet sich in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und den Übergangsvorschriften. Darauf kann/sollte man sich bei den Männern im Kittel berufen (sie mit ihren eigenen Waffen schlagen?). Generell gilt die deutsche Rechtslage zum Erstzulassungszeitpunkt des Rollers.

Blinker (Amtsdeutsch: Fahrrichtungsanzeiger) sind an Krafträder und Kraftrollern in Deutschland ab der Erstzulassung (nicht Baujahr!) 1.1.1962 Pflicht (der Stichtag 1.7.1961 ist definitiv falsch!).

Fahrtrichtungsanzeiger sind Leichtkrafträdern/Roller, Kleinkrafträdern/Kraftroller und Fahrrädern mit Hilfsmotor sind gemäß § 54 Abs. 4 Nr. 5 generell nicht erforderlich. Wer also einen 125er Youngtimer/Oldie-Roller hat und ihn bei der Zulassung als Leichtkraftroller registriert, benötigt unabhängig von der EZ keine Blinker

Krafträder/Kraftroller müssen nach § 54 Abs. 4 Nr. 2 paarweise vorne und hinten Fahrtrichtungsanzeiger haben. Also 4 Stück, wobei nach §54 Abs. 1 a die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden dürfen. Dies gilt aber erst ab einer EZ ab dem 01.01.1987. Für Krafträdern/Kraftroller mit EZ vor dem 01.01.1987 bedeutet dies, dass sie vorschriftsmäßig sind wenn sie nur 2 Blinker in den Lenkerenden (?Ochsenaugen?) oder auf den Backen haben.

Was hat der Amtsschimmel sonst noch auf Lager:

Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken.

Bei Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

Hier der Link zu einer Übersicht der Prüforganisationen:

Dekra-TÜV Überischt Lichtvorschriften

Ciao

erasmo

  • Thanks 1
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Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken.

Damit könnte ich leichte Probleme kriegen, die blinken wie sie grad lustig sind an der TS! :-D

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Hier noch ein paar Ergänzungen zu den Übergangsvorschriften:

Ein zweiter Rückspiegel ist nur für Motorroller mit einer Erstzulassung ab dem 1.1.1990 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von größer 100 km/h erforderlich.

Ist der Motorroller vor dem 1.1.1970 erstmalig zugelassen worden, dürfen die Blinker auch rot sein.

Für alle der Minimalisten noch der Tipp, ein Bremslicht ist erst ab dem Zulassungsstichtag 1.1.1988 erforderlich !

Ciao

erasmo

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Also jetz ma tacheles und für alle:

Nach STVZO §54 sind ab 01.01.62 für Fahrzeuge > 125cc (ThanxT4!!) Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich, egal ob davor welche dranwaren oder nich.

Das steht in einem Paragraphen weiter hinten. §72 STVZO, der Übergangsbestimmungen enthält.

Tatsächlich gibt es, bei Importfahrzeugen, aber immer noch eine Ausnahme, die sog. Etwa-Wirkung", basierend auf einem Merkblatt des Verkehrsministeriums.

Obere Landesbehörden können nach §70 eine Ausnahme genehmigen mit der Begründung z.B., daß die Nachrüstung einen nicht zu rechtfertigenden Aufwand darstellt oder 6V ohnehin zu schwach sind.

Ob die jeweilige, für Euch zuständige Prüfstelle dies kann, muß von Euch nachgefragt werden.

Bearbeitet von Blitzflitz
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Ich bin der Meinung, daß das Blinker-Problem nur dann eines ist, wenn die Erstellung neuer Papiere nötig ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß bei der normalen HU irgendeiner danach fragt. Die Karre hatte ja so schonmal TÜV und wenn nich grade Löcher zu sehen sind, wo mal Blinker dran waren, dann wird das kaum einen Interessieren...

Aber ich habe die Rennerei deswegen auch schon hinter mir... hier in Köln is das der Horror. Hat dann mit etwas Glück trotzdem ohne geklappt...

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Ich hatte noch nie Probs mit der Zulassungsstelle. Habe da jetzt schon 3 mal neue Papiere machen lassen und denen wars bis jetzt scheiß egal was da drin stand. Sind, bei uns, 3 ältere Frauen, die haben doch kein Plan... :-D

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Mit den Blinkern hatte ich keine Probleme, Roller ist vor dem Stichtag zugelassen. Hab aber welche dran (Faulheit, Sicherheit) Ich hatte nur 1000 Probleme mit meinen ital. Papieren, keine gültige Abmeldebestätigung, obwohl ich diese vom Autobolbilclub Italia hatte.

Egal, was ich erzählen wollte, das ich bei der Zulassung in MZ war, mich wie ein Depp behandeln lassen musste und der Chef der Zulassung mich fragte, wo ich die ganzen Einzelheiten her habe und das Wissen (das nicht stimmen würde). Ich, tja aus den Foren und den Clubs eben, er nur: Da steht nur Scheisse drin, wer das glaubt ist Hirnverbrannt, dort gibt es nur A....löcher usw.........

Ich wollte nachträglich an die zuständige Behörde einen krassen Brief schreiben, aber wie schon ein Forum User zu mir sagte, es wollen evtl. auch noch andere ihre Roller mit ähnlichen Problemchen anmelden.

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naja... hier in Köln kann es einem schon passieren, daß die Dame beim Amt einem ins Gesicht sagt, man sei nach Italien gefahren und hat den Roller dort geklaut... (Ist einem bekannten tatsächlich so passiert). Das ist auch der Grund, warum meine Li in OG bei meinen Eltern und nicht hier in K zugelassen ist, mir wollte sie auch keine Papiere ausstellen...

Da geht sie wohl von sich selber aus, sie importiert nämlich nebenberuflich Ducatis aus Italien...

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Also jetz ma tacheles und für alle:

Nach STVZO §54 sind ab 01.01.62 für Fahrzeuge > 150cc Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich, egal ob davor welche dranwaren oder nich.

Das steht in einem Paragraphen weiter hinten. §72 STVZO, der Übergangsbestimmungen enthält.

Tatsächlich gibt es, bei Importfahrzeugen, aber immer noch eine Ausnahme, die sog. Etwa-Wirkung", basierend auf einem Merkblatt des Verkehrsministeriums.

Obere Landesbehörden können nach §70 eine Ausnahme genehmigen mit der Begründung z.B., daß die Nachrüstung einen nicht zu rechtfertigenden Aufwand darstellt oder 6V ohnehin zu schwach sind.

Ob die jeweilige, für Euch zuständige Prüfstelle dies kann, muß von Euch nachgefragt werden.

Alle diese Hinweise auf Paragraphen, die man zitieren kann und die TÜVs etc. Zulassungsstellen mit ihren eigenen Waffen zu schlagen, sind ja o.k. und vielleicht auch manchmal hilfreich. Trotzdem, auch ich kannte diesen ganzen juristischen Mumpitz und auch das "das Nachrüstung einen nicht zu rechtfertigenden Aufwand darstellt oder 6V ohnehin zu schwach sind" etc. etc.

Das ist alles spitze und zieht auch mal hier und mal dort. Bei mir hat es nicht geholfen, weil dem deutschen Amtsschimmel manchmal nicht zu helfen ist und er sich noch weniger gerne belehren lässt. Schon gar nicht mit Hilfe seiner eigenen Rechtsnormen. Da gibt es Bürokraten, die definieren sich selber weg, sind nicht zuständig und verzögern derart, dass Du überlegst, deinen Roller gegen eine Pump-Gun zu tauschen.

Wenn Du da kommst und § 1,2,3 anführst sagt der:"Der greift in ihrem Fall nicht, weil ihr Roller rot lackiert ist." Natürlich kannst Du gegen alles vorgehen. Aber erst mal passiert lange nichts. Bei mir dauerte es insgesamt, von der ersten bis letzten TÜV-Prüfung über mehrmaliges Besuchen der Zulassungsstelle bis zum Vorliegen eines Antwortschreibens vom Regierungspräsidium und dann letztmalig Besuch der Zulassungsstelle mit endlich dem Ausstellen der Papiere (mit der Auflage von 2 Rückspiegeln!) mehrere Monate. Der Sommer war fast vorbei.

O.k., ist jetzt schon längst off-topic.

Bearbeitet von Dirk
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Also jetz ma tacheles und für alle:

Nach STVZO §54 sind ab 01.01.62 für Fahrzeuge > 150cc Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich, egal ob davor welche dranwaren oder nich.

Gut, Tacheles: 125 ccm :wasntme:
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  • 9 Jahre später...

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