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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo!

Mal ne kurze Frage an alle, die sich in dem Bereich auskennen: Habe momentan beruflich mit einem Rechtsanwalt zu tun, (Jahrgang '47) der als Titel M.A. angibt. Laut seinem Lebenslauf hat er an 2 Unis in D und einer in Ö Rechtswissenschaften studiert, als Abschluß "Mag. rer. pol. politische Wissenschaften in D. (?)

Danach "Rechtsausbildung bei Kanzleien in Südafrika und New York" und später Zulassung als Rechtsanwalt in D "durch das Bay. Ministerium der Justiz"(1988).

Mache selber grad BWL fertig, aber meines erachtens is M.A. doch "Magister Artium", oder? Kann mit dem Titel irgendwie keine echte Verbindung zum Juristen herstellen...

Ist das sauber? Gibts diese Kombi? Eure Meinung!

Danke,

Jan

Bearbeitet von freerider13
Geschrieben
Genau deshalb wunder ich mich auch! :-D Aber geben tuts ja alles... wüssts halt gern genauer!

:-D

Jan

Kann schon sein, dass er in D als RA zugelassen ist.

BRAO § 4 Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts

Zur Rechtsanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer die Befähigung zum Richteramt

nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat oder die Eingliederungsvoraussetzungen

nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9.

März 2000 (BGBl. I S. 182) erfüllt oder die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz

bestanden hat.

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