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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

jaa jippi juchhuu endlich :-D:-D:-D *Freu* sie ist fertich ... jetz kann ich sie bald anmelden ... nur wie? :haeh:

-Mir hat mal jemand erzählt, das man einmal zum Tüv hineiern darf, ohne Kenzeichen. Stimmt das? Ich kann es mir irgentwie nicht vorstellen wegen der Versicherrung und so ( nicht in Deutschland ;-) )

- Die PX ist schon seit x Jahren abgemeldet und hat nichtmal nen vernünftigen Brief (BJ 82) also eh Vollabnahme. Ist das gut oder schlecht für die Tatsache, das ich einen neuen Motor eingebaut habe?

-Hat jemand vieleicht schon Tüv-Erfahrungen mit den Komponenten gemacht ( 177 DR und 24 Si Rest org.)und vieleicht sogar ein Gutachten?

m.f.G. BRO

Geschrieben
jaa jippi juchhuu endlich :-D:-D:-D *Freu* sie ist fertich ... jetz kann ich sie bald anmelden ... nur wie? :haeh:

-Mir hat mal jemand erzählt, das man einmal zum Tüv hineiern darf, ohne Kenzeichen. Stimmt das? Ich kann es mir irgentwie nicht vorstellen wegen der Versicherrung und so ( nicht in Deutschland ;-) )

- Die PX ist schon seit x Jahren abgemeldet und hat nichtmal nen vernünftigen Brief (BJ 82) also eh Vollabnahme. Ist das gut oder schlecht für die Tatsache, das ich einen neuen Motor eingebaut habe?

-Hat jemand vieleicht schon Tüv-Erfahrungen mit den Komponenten gemacht ( 177 DR und 24 Si Rest org.)und vieleicht sogar ein Gutachten?

m.f.G. BRO

du darfst NICHT ohne Kennzeichen hinfahren, das geht nur wenn er angemeldet ist (also auch shcon Versichert), aber keinen TÜV mehr hat odern Vollgutachten brauchst.

Also schön mitm Anhänger hineiern oder ne Tageszulassung besorgen, und bei unserem TÜV braucht man dann noch son Versicherungswisch

Geschrieben (bearbeitet)
Darf man eigentlich mit nem Roten Nummernschild vom Autohändler zu Tüv Fahren, wenn der Roller stillgelegt is ?? :-D

Ja, hab ich auch gemacht. Entweder rote Nummer oder Tageszulassung.

Edith meint noch, die rote Nummer muss für Motorräder sein!

Bearbeitet von Roadrunner177
Geschrieben (bearbeitet)

das ist so nicht richtig, daß man nen hänger, ne tageszulassung oder sowas braucht !

man kann sich bei der zulassungsstelle ein kennzeichen "reservieren" - dazu benötigt man nur einen personalausweis und kann sich dann schonmal dieses machen lassen !

das dann an roller und MIT deckungskarte von der versicherung ist dann der direkte

weg zum TÜV bzw. Zulassungsstelle erlaubt.

soweit zu meinem wissensstand...

ich hoffe, daß diese auskunft richtig ist, die ich da mal bekommen habe...

sonst stand ich schon ein paar mal mit einem bein im knast ! :-D:-D

edith sagt, daß das auch mit der zeit zu tun hat wie lange das teil genau nicht angemeldet

war... hmmm... da weiß ich dann auch net mehr genau...

Bearbeitet von ExZone
Geschrieben

Ansonsten ruf mal beim TÜV und beim Strassenverkehrsamt mal an.

Eine Doppelkarte der Versicherung ist aber erforderlich, da du damit schon einen "Versicherungsschutz" erhälst. Würde es aber auf einen Unfall nicht ankommen lassen :-D

Geschrieben (bearbeitet)
das ist so nicht richtig, daß man nen hänger, ne tageszulassung oder sowas braucht !

man kann sich bei der zulassungsstelle ein kennzeichen "reservieren" - dazu benötigt man nur einen personalausweis und kann sich dann schonmal dieses machen lassen !

das dann an roller und MIT deckungskarte von der versicherung ist dann der direkte

weg zum TÜV bzw. Zulassungsstelle erlaubt.

soweit zu meinem wissensstand...

ich hoffe, daß diese auskunft richtig ist, die ich da mal bekommen habe...

sonst stand ich schon ein paar mal mit einem bein im knast ! :-D:-D

edith sagt, daß das auch mit der zeit zu tun hat wie lange das teil genau nicht angemeldet

war... hmmm... da weiß ich dann auch net mehr genau...

Hm ja weil eigentlich ist es ja so das sie dir dann irgentwann(nach dem der Mond brei mal die Sonnegeküsst hat HAU oder so :-D ) einen neuen Schein ausstellen. Das macht dann meines Wissens nach der Tüv. Wo dann wieder das Problem währe erst zu Tüv hinkommen. Weil ohne Schein kein Kenzeichen :plemplem: oder?

ich werd dan nächste woche mal beim Tüv anbimmeln ich brauch sowieso erst noch ein Leistungsgutachten. Da mach ich jetzt aber einen erxra tade für auf ;-)

Bearbeitet von BigRedOne
Geschrieben

So oder so muss beim TÜV, auch bei einer Vollabnahme, ein Kennzeichen dran und der Roller temporär legal fahrbar sein -- egal ob mit roter Nr. oder Kurzzeitkennzeichen. Der Prüfer fährt ohne nicht mit dem Ding herum (eine Probefahrt, selbst auf dem Betriebsgelände, ist vorgeschrieben. Manche Prüfer machen das anscheinend nicht, aber das ist deren Entscheidung).

Kurzzeitkennzeichen sind eh praktisch, um den Roller auch zum Leistungsprüfstand zu fahren, einzustellen und sich ein nettes Wochenende zu machen :-D

Geschrieben
Hm ja weil eigentlich ist es ja so das sie dir dann irgentwann(nach dem der Mond brei mal die Sonnegeküsst hat HAU oder so :-D ) einen neuen Schein ausstellen. Das macht dann meines Wissens nach der Tüv. Wo dann wieder das Problem währe erst zu Tüv hinkommen. Weil ohne Schein kein Kenzeichen :plemplem: oder?

ich werd dan nächste woche mal beim Tüv anbimmeln ich brauch sowieso erst noch ein Leistungsgutachten. Da mach ich jetzt aber einen erxra tade für auf :-D

ich glaube, ich hatte geschrieben, daß man nur einen personalausweis braucht... ! :-D

sonst nix... dann gibt es ein kennzeichen... das is fakt !

Geschrieben

ach keine Ahnung ich glaub schon fast das ich mir sowieso ein Kurzzeitzeichen holen muss da ich ja noch zu Prüfstand muss.

mfg

ich glaube, ich hatte geschrieben, daß man nur einen personalausweis braucht... ! :-D

sonst nix... dann gibt es ein kennzeichen... das is fakt !

Geschrieben
So oder so muss beim TÜV, auch bei einer Vollabnahme, ein Kennzeichen dran und der Roller temporär legal fahrbar sein -- egal ob mit roter Nr. oder Kurzzeitkennzeichen. Der Prüfer fährt ohne nicht mit dem Ding herum (eine Probefahrt, selbst auf dem Betriebsgelände, ist vorgeschrieben. Manche Prüfer machen das anscheinend nicht, aber das ist deren Entscheidung).

Mumpitz... Hab diesen Mittwoch § 21 machen lassen. Kiste im Auto (MB-A-Klasse aufrecht stehend :-D ) hingekarrt, ausgeladen vorgeführt. Es gab außer nem abgemeldeten Ösi-Typenschein nix dabei... keine Doppelkarte, kein grünes gelbes, rotes oder schwattes Kennzeichen. Er hat seine kurze Runde über den TÜV-Hof gedreht, bissl rumgeguckt und das war´s. Ab in seine Hütte, Daten gestöbert... § 21 und Bescheinigung für nächste HU im Apr.08 gab´s dann für 75 Euranten mängelfrei bescheinigt. Kiste wieder ins Auto geladen und ab dafür.

Gestern Doppelkarte geholt und heute zugelassen. Tutto bene. :-D

Geschrieben

Gibt's sowas für einen Tag?

Ein Kurzzeitkennzeichen für 5Tage gibts bei den mancher Versicherung umsonst wenn das Fahrzeug im Anschluss im Haus versichert wird, einfach mal fragen.

Geschrieben
Gibt's sowas für einen Tag?

Ein Kurzzeitkennzeichen für 5Tage gibts bei den mancher Versicherung umsonst wenn das Fahrzeug im Anschluss im Haus versichert wird, einfach mal fragen.

Ne,

nicht das Kennzeichen, nur die (sauteiere) Kurzfristversicherung wird aufgerechnet, wenn man anschließend bei genau der Versicherung abschließt.

Das Kennzeichen bezahlst du beim Kennzeichenmacher und der der will so 15 bis 20 Euronen sehen..

Außerdem will auch das Straßenverkehrsamt seinen Obulus..weil: es wird ja mit Papier gewedelt.

Wenn Du keinen Brief mehr für die Kiste hast: Blankobrief mit FgStlnummer beim STVKA beantragen, dazu brauchts eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bullizei - nein, die Kiste steht nicht in der Fahndung- geht schnell und kostet nen 5er.

Idealerweise beim Weg mit Roller+ Blankobrief zum TÜV andere Briefkopie, technische Datenblatt von Vespa (gabs früher kostenlos als Service von Augsburg..) mitbringen. Manche exBeamte kassieren sonst für´s Datensuchen...

Ciao,Marcus

PS: ne PX passt in nen Bulli :-D

Geschrieben

Hallo BRO,

wenn du den Zylinder und Gaser auch noch abnehmen lassen mußt, ist es besser du legst dem TÜV

Onkel eine ABE oder ein Mustergutachten dazu. :-D

Gruß Hemmiti :-D

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