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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallöle,

wenn ich nun meine GT (original 125ccm, ohne Blinker)

auf 207ccm Motor umrüste, hab ich gehört gibts ne Richtlinie

nach welcher da dann blinker ran müssen!!!

Weiß jemand genaues?

Erfahrungen?

gruß markus

Geschrieben

Nach den Buchstaben des Gesetzes: ja (§54 StVZO). Aber vielleicht hast du nen gnädigen Prüfer, der 'ne Ausnahmegenehmigung befürwortet ...

Vgl. dazu wiederum die 47 anderen themengleichen Topics ...

Geschrieben

Wenn du dem TÜV-Prüfer das glaubhaft machen kannst, daß du baulich bedingt nicht die Möglichkeit hast da Blinker dranzubauen, dann schreibt er dir Gewiß ne Ausnahmegenehmigung. Ich war mit meiner Rally beim TÜV u. hab gesagt ich hab am Rallylenker nicht die Möglichkeit da Links am Lenker nen Schalter ranzumachen. Er hat mir die Ausnahmegenehmigung ohne weiteres ausgeschrieben u. nur darauf hingewiesen daß ich dann 2 Rückspiegel fahren muß (war ohne irgend einen Spiegel beim TÜV). Nur der Mann am Landratsamt hatte etwas gemurrt von wegen was ich ohne Blinker will, hats aber dann auch akzeptiert.

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