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Mal wieder Ebay, Angebot wegen Schreibfehler


micha2802

Empfohlene Beiträge

...und nun droht so ein Arsch mit dem Anwalt. Ich hatte den Herstellernamen falsch geschrieben und daher das Angebot zurückgezogen und nach der Korrektur wieder eingesetzt. Der Vogel hatte als einziger ein Gebot von 1? abgegeben und er hat von mir sogar noch eine Mitteilung bekommen das ich das Angebot zurückziehen und gleich wieder einsetzen werde. Jetzt meint er es wäre ihm nach BGB ein Schaden entstanden und er besteht auf sein Gebot, außerdem droht er mit dem Anwalt.

Naja, wenn man ein Angebot zurück zieht steht da als Begründung doch extra "Angebot enthielt einen Fehler". Muß ich mir jetzt Sorgen machen? Ein Schaden ist ihm ja eigentlich nicht entstanden da er ja jetzt wieder bieten kann.

Bearbeitet von micha2802
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Wie knapp vor Ende der Auktion hast du denn beendet? :haeh:

Mir ist letzt auch ein Schaden entstanden. Da war ´ne Kleinanzeige in der Zeitung und ich wollte das Teil kaufen. Der Verkäufer hat es sich aber anders überlegt und wollte nicht mehr verkaufen. Da habe ich ihn gleich verklagt. :-D:-D

Immer locker bleiben und nicht einschüchtern lassen. :-D

Zur Not den Typen in den Spamfilter integrieren und gut...

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Wie knapp vor Ende der Auktion hast du denn beendet?

Knapp vor Ende???? Ich hatte das Angebot frisch eingesetzt, es lief gerade ein paar Stunden. Habe gerade mit Ebay telefoniert aber die halten sich wie immer bedeckt. Auf jeden Fall weiß ich daß der nette Herr gerade mal 1,87? geboten hatte und das aktuelle Gebot steht bereits bei über 50?. :uargh:

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Hallo,

wie kann dem den bitte ein Schaden entstehen, wenn noch gar nicht klar ist/sein kann, ob der das überhaupt ersteigert hätte. :plemplem:

Aus meiner Sicht absoluter Quark. Wart mal ab, wenn wirklich ein Schreiben vom Anwalt kommt, dann suchste Dir auch kompetente Rechtsberatung.

Edüt: Ebay hält sich zurecht bedeckt in dieser Sache, da die da gar nichts mit zu tun haben und die Rechslage immer noch von Gesetzen und Gerichten definiert wird und nicht von Ebay!

Bearbeitet von T5Langhuber
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Klingt für mich sehr nach "Säbelrasseln" des verhinderten Käufers. Welcher Anwalt tut sich denn bitte Arbeit bei einem Streitwert von 1,87 Euro an?

Überhaupt geht mir diese (m. E. typisch deutsche) Droherei mit Anwälten mächtig auf den Sack. Das sind auch nur Menschen ohne Zauberkräfte, dafür aber nach eigener Beobachtung häufig durch Inkompetenz glänzend. Einschüchtern lassen braucht man sich deshalb sicher nicht.

Hab das auch mit meiner Kundschaft häufig, da wird mit Anwälten oder gar dem meinungsbildenden Presserzeugnis gedroht. Erledigt sich meistens schnell, wenn ich ihnen die Telefonnummer eines (auch hier vertetenen) Redakteurs anbieten möchte.

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ach egay is doch so kagge :-D ! ich hab am WE auch meinen Rahmen den ich hier im Verkaufe hatte über egay vertickt ... ging auch noch zu nem absoluten schnapperpreis weg (für den käufer) :-D und jetz schreibt mir die planlose käuferin, dass ihr ein fehler unterlaufen is und sie eigentlich nen PK rahmen für ihren bruder gesucht hatte. :-D tolle wurst! jetz hab ich mal an den bieter unter ihr geschrieben ob der den will ... dann kann ich mir den scheiss mit der ollen sparen! zum kotzen! :puke:

und wegen dem vogel da der mit anwalt droht würd ich mir mal nich in die buxe kacken! was soll da schon kommen!? idot ... profilneurotiker o.ä. !

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ich liebe ebay. :love:

wo sonst kann man Schrott, den vorher keiner anfassen kann :grins: , überteuert verkaufen ?

und wo sonst bekommt man immer wieder 1a neuteile für 30 - 50% ihres Listenpreises ?

ich liebe ebay. :love: :love:

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Wie knapp vor Ende der Auktion hast du denn beendet? :haeh:
Knapp vor Ende???? Ich hatte das Angebot frisch eingesetzt, es lief gerade ein paar Stunden. Habe gerade mit Ebay telefoniert aber die halten sich wie immer bedeckt. Auf jeden Fall weiß ich daß der nette Herr gerade mal 1,87€ geboten hatte und das aktuelle Gebot steht bereits bei über 50€. :uargh:

na denn... worüber machst du dir sorgen ?!?

:-D

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Ist doch nur quark von dem Alten!!!!! :-D Du kannst den Artikel jederzeit neu überarbeiten oder rausnehmen ist ja bis Angebotsende immer noch dein rechtmäßiges Eigentum vorallem wenn dir ein fehler aufgefallen ist!! Also mach dir mal keine Sorgen und ignorier den Volar......sch einfach! Diese Probleme lösen sich meist von alleine. Hatte vor einiger zeit auch ein problem mit einem......hab nen fiat 500 verkauft => Käufer hat mich ca. 5 wochen immer mit neuen Abholterminen hingehalten => habs dann Ebay gemeldet=> er hat dann auch gezahlt => aber die Karosse steht nun immer noch seit 3 Wochen seit bezahlung bei mir rum!!!!!

Mein Motto: Kommt Zeit, kommt Rat oder eben nichts mehr........ :-D prost

MfG M

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Naja, wenn man ein Angebot zurück zieht steht da als Begründung doch extra "Angebot enthielt einen Fehler". Muß ich mir jetzt Sorgen machen? Ein Schaden ist ihm ja eigentlich nicht entstanden da er ja jetzt wieder bieten kann.

Ich weiss leider nicht wie es im Privatbereich ist, aber das bei ebay ist sowieso kein Angebot. Ein Angebot muss an eine bestimmte Person/Firma gerichtet sein und das ist hier nicht der Fall. Und laut HGB kann ein Verkäufer wegen Übermittlungsirrtum auch sein Angebot (wenn es denn eines wäre...) zurückziehen. Voraussetzung es passiert innerhalb des selben Zeitraumes, wie es uebermittelt wurde.

Ich würd mich von dem eh nicht verrückt machen lassen. Wenn du es geändert hast, bevor die Auktion abgelaufen ist kann ihm eh kein Schaden entstanden sein. Da er noch nicht mal der Käufer war zu dem Zeitpunkt. Und logischerweise muss man erst mal was gekauft haben, bevor man Schadensersatz verlangen kann. So einfach ist das eh nicht mit dem Schadensersatz.

Bearbeitet von Vespe
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Klingt für mich sehr nach "Säbelrasseln" des verhinderten Käufers. Welcher Anwalt tut sich denn bitte Arbeit bei einem Streitwert von 1,87 Euro an?

Gibt einige von den Pennern die nach dem Studium keine Sau haben wollte :-D

Ich würde da nicht reagieren bis was vom Gericht ins Haus flattert... und spätestens da macht der Typ sich zur Lachnummer

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Hier mal die Mitteilung des "geschädigten":

Achtung - Rechtsfolgen !

Sehr geehrter XXXX

der Artikel Nr. 761291XXXX wurde von Ihnen als verbindliches Angebot eingestellt - ich habe als XXXX ebenso verbindlich mein Gebot mit ? 1,00 auf Ihr verbindliches Angebot Artikel Nr. 761291XXXX abgegeben.

Sie haben sodann eine unzulässige Streichung meines verbindlichen Gebotes vorgenommen und unrechtmäßig das Angebot beendet.

Ihre unrechtmäßige Handlungsweise beweist sich auch schon dadurch, daß Sie den Artikel 761291XXXX nunmehr unter Artikel Nr. 761302XXXX anbieten.

Dies ist nach BGB und Ebay-Bedingungen unzulässig. (Nachträge zu Artikel Nr. 761291XXXX wären möglich gewesen)

Ich beanspruche den Artikel 761291XXXX aufgrund meines verbindlichen Gebotes wie vor, da ein höheres Angebot hierauf nicht erfolgte.

Ich habe Ebay in Kenntnis gesetzt und werde ggf. anwaltlich gerichtlich meinen Anspruch durchsetzen.

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Gar nicht beachten. Zum einen hast Du ihn ja informiert, zum anderen ist Dir beim Angebot ein Fehler unterlaufen. Ein Vertrag kommt ja erst mit dem Ende der auslaufenden Auktion zustande.

Schreib ihm,dass wenn er den Artikel wirklich möchte, er ja noch weiterhin die Chance habe zu bieten.

Wenn er dies nicht tue, bestünde vorher ja auch wohl kein wirkliches Interesse. Wieviel Bewertungen hat der Typ denn. Wahrscheinlich 0 oder 5 oder so.

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Knapp vor Ende???? Ich hatte das Angebot frisch eingesetzt, es lief gerade ein paar Stunden. Habe gerade mit Ebay telefoniert aber die halten sich wie immer bedeckt. Auf jeden Fall weiß ich daß der nette Herr gerade mal 1,87? geboten hatte und das aktuelle Gebot steht bereits bei über 50?. :uargh:

schreib ihm er soll ruhe geben und wenn er es ersteigert darf er wenn er höflich ist einen euro weniger zahlen :grins:

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Lächerlich, das Ganze.

Mir hat auch schon mal so ein Typ bei ner egay Auktion mit Anwalt gedroht, ist natürlich nie was nach gekommen.

Meiner Meinung nach immer eine leere Drohung. Wer wirklich dazu in der Lage ist, der droht wahrscheinlich gar nicht erst groß rum, sondern zieht´s gleich durch.

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Ach herrje. Sag ihm mal er soll die Gesetzestexte richtig lesen. Das war kein Angebot bei ebay. So ein Hornochse...

.. und wenn er so weiter nervt dann sag ihm das du ihn anzeigst wegen Betrugsveruchs. :-D

Bearbeitet von Vespe
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das HGB bezieht sich nur auf den handel zwischen gewerblichen anbietern oder zwischen dem verbraucher als kunden und dem gewerblichen als anbieter.

bei anderen konstellationen ist generell nur das BGB massgeblich.

und zur sache:

das zitierte schriftstück entbehrt jeder juristischen grundlage. völliger quatsch.

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der Artikel Nr. 761291XXXX wurde von Ihnen als verbindliches Angebot eingestellt - ich habe als XXXX ebenso verbindlich mein Gebot mit ? 1,00 auf Ihr verbindliches Angebot Artikel Nr. 761291XXXX abgegeben.

Fällt da was auf? Steht da irgendwas von Vertrag? Bin zwar schon ne Weile aus der Materie, aber Ansprüche hat er daraus meines Erachtens noch nicht. Ist eher so ne Mail für diejenigen dies glauben und drauf reinfallen...

Was will er denn beanspruchen? Den Artikel für 1?? kann er bei Auktion ja nur, soweit auch ein Zuschlag erfolgte!

Und mal ganz ehrlich: Egay-Verhalten hin oder her, würden die dich das Angebot zurückziehen lassen, wenn die bisherigen Bieter irgendeinen Rechtsanspruch hätten? Wäre dann doch 2 Tage später bei Stern TV oder so was, und das wollen se immer vermeiden.

Mach dir keinen Kopf, ER müsste jetzt seinen entstandenen Schaden nachweisen, und da er bei einer laufenden Auktion von vornherein nicht sicher sein kann den Artikel zu kaufen ist es seine eigene Schuld, wenn er zB. inzwischen ein anderes Angebot verstreichen lässt.

Der hat sich wohl gedacht: "Toll, Artikel falsch bezeichnet - findet keiner - bekomm ich billig!" Und jetzt ärgert er sich halt. Sein Problem, nicht deins.

greets,

Jan

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Hallo,

und bei falscher Artiklebeschreibung ist es eh ein Rücknahmegrund, also kann Dich niemand zwingen einen Vertrag aufrecht zu erhalten, in dem die Bedingungnen nicht stimmen.

Wer bitte will Dich darauf vekrlagen, daß Du ihn davor bewahrst übervorteilt zu werden! :plemplem:

Normalerweise meckert über sowas dann später der Käufer, aber ich würde dem mal klipp und klar schreiben, daß der angebliche Vertrag (erste Auktion) nichtig ist, da die Angaben nicht stimmen!

Ach wozu eingendlich, ist doch eh nen (schlechter)Witz das Ganze! :uargh:

Edüt: Dem Typen mit einer Anzeige drohen wird gar nix bringen, dafür müßtest Du ihm Vorsatz nachweisen können, was nix wird, da es ein Zivilrechtlicher Irrtum seitens des 1€Bieters (Käufer kann man ja nicht sagen) ist!

Bearbeitet von T5Langhuber
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Edüt: Dem Typen mit einer Anzeige drohen wird gar nix bringen, dafür müßtest Du ihm Vorsatz nachweisen können, was nix wird, da es ein Zivilrechtlicher Irrtum seitens des 1?Bieters (Käufer kann man ja nicht sagen) ist!

Klar bringt das nix, war nur ein Scherz. *auf Zunge rausstreck Smiley deut*

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Alter Schwede, an die Herren Möchtegernjuristen im Forum nur ein Hinweis, wann und wie ein Vertragsschluss bei Ebay vorliegt:

Ebay ist keine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB. Das Angebot ist die Einstellung der Sache und die Annahme erfolgt durch das letzte Angebot (ständige Rspr. sämtlicher Gerchte). Wenn also die Zeit noch nicht abgelaufen ist, konnte es auch noch nicht einmal für nen Euro eine Annahme geben. Falls der Herr XXX einen Schaden (wenn dann im Vorvertraglichen Bereich, cic.) haben sollte, dann muss er das mal darlegen. An dieser Begründung wäre ich dann sehr interessiert. :plemplem:

Schreib ihm zurück, "dass du einer Klage mit Gelassenheit entgegen siehst ".....

Gruß Dirk

Achso, kann der Edith einer erklären, wieso seitens des XXX einversuchter Betrug vorliegen soll?

Bearbeitet von Vespadirk
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