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Frage an die Versicherungspezialisten


Tööörner

Empfohlene Beiträge

Ich hatte am 6.04.06 nen Unfall, bei dem mein Auto das zeitliche gesegnet hat. Leider war ich Schuld. Für die, die es interessiert. Mir ist net viel passiert, nur ein paar kleine Schnittwunden und ne kleine "Nähung", aber egal.

So das Auto ist verwertet, also Schrott.

Auto hatte Teilkasko, ohne SB.

Darüber ist ja Glasbruch versichert. Frontscheibe, Seitenscheibe (Fahrer) und ein Rücklicht hat es hinter sich.

Jetzt die Frage:

Kann mir jemand ungefähr sagen, was ich an Geld erwaten kann. So rein erfahrungsmäßig. Konkret: Was kostet der Austausch der Scheibe bei nem Steinschlag. (Am besten abzüglich des Arbeitslohnes).

Klar ist natürlich, dass nur der Materialwert ersetzt wird, oder????

Es gibt doch hier Versicherungskaufleute, ich meine mich zu erinnern, dass Herr T4 doch bei ner Versicherung arbeitet, oder???

Alle anderen sind auch eingeladen.

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???

Kapier ich jetzt nicht ganz. Auto ist verwertet? Meinst du damit verschrottet? Dann kannste glaub ich eh keinen Glasschaden mehr abrechnen, weil du davon die Rechnung bräuchtest.

Was ich weiß: Steinschlag kannste damit nich vergleichen, das ist ne Kulanzleistung der Versicherung die nur gg. Rechnung ausgeführt wird. Ist dann auch nur Carglass; sprich: Keine neue Scheibe. (Die du ja abrechnen willst, so wie sich das anhört...)

Und: Für Preise musste erst mal Auto, Typ Alter etc. angeben; da gibts ziemliche Unterschiede bei den Teilen, wird dir so keiner sagen können.

greets,

Jan

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???

Kapier ich jetzt nicht ganz. Auto ist verwertet? Meinst du damit verschrottet? Dann kannste glaub ich eh keinen Glasschaden mehr abrechnen, weil du davon die Rechnung bräuchtest.

1. Rechnung bekommt man ja immer nur, wenn tatsächlich repariert wurde. Ist hier ja unsinnig.

2. Abrechnung ist ja auch über Kostenvoranschlag möglich. Aber warum sollte ich mir nen Kostenvoranschlag holen, wenn eh nie repariert wird und das Fahrzeug ja nicht mehr da ist, nämlich verwertet. Es kann also auch net begutachtet werden. Ich habe allerdings Fotos gemacht von den Schäden. Die hat die Versicherung auch.

3. Der Mensch von der Schadenshotline hat mir gesagt, dass in solchen Fällen die Versicherung eine Tabelle hat nach der abgerechnet wird. Allerdings kann man dabei ja auch leicht verarscht werden. Deswegen will ich auf diesem Weg so ungefähr erfahren was eine Neue Frontscheibe, Seitenscheibe und Rücklicht für einen Ford Fiesta, Bj. 91 kostet.

Was ich weiß: Steinschlag kannste damit nich vergleichen, das ist ne Kulanzleistung der Versicherung die nur gg. Rechnung ausgeführt wird. Ist dann auch nur Carglass; sprich: Keine neue Scheibe. (Die du ja abrechnen willst, so wie sich das anhört...)

Steinschlag kann auch nur bis zu nem gewissen Grad ausgebesert werden. Ab ner gewissen Größe ist ein Austausch unumgänglich. Das ist auch keine Kulanzleistung, sondern ein normaler Versicherungsfall.

Und: Für Preise musste erst mal Auto, Typ Alter etc. angeben; da gibts ziemliche Unterschiede bei den Teilen, wird dir so keiner sagen können.

greets,

Jan

Ford Fiesta, Bj 91

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Bin da lange raus, aber ich befürchte mal, daß sich die Versicherung sträuben wird, wenn es da nix mehr zu begutachten gibt. Abgesehen davon: Da wird immer erst nochmal deine SB von 150,-? (?) abgezogen.

Was die Preise angeht: Frag halt bei Ford. Ich habe gerade bei Carglass 'ne neue Frontscheibe für unseren Fabia bekommen. Materialpreis ca. 80 Euro oder so was in der Richtung; dürfte bei deinem Ford Fiasko ähnlich liegen. MwSt. und Arbeitslohn wirst du - da du ja definitiv nicht reparieren lassen willst / kannst - wohl sowieso nicht bekommen ...

Alles ohne Katze%20mit%20Gewehr.jpg ...

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Es gibt meines Wissens keine Liste, nach denen die Versicherer abrechnen. Also wirste um einen KVA für die neue Scheibe und die Glasteile nicht rumkommen. Nach dem KVA würde dann abgerechnet werden abzgl. Steuern und Arbeitslohn.

Dooferweise hast du das Auto allerdings schon verwerten lassen, das heißt, du kannst dir einen KVA nur noch mit einemDatum das nach der Verwertung liegt holen und der Versicherer hat somit den anchweis, dass das Fahrzeug nicht mehr genutz werden kann und das ist aber eine Voraussetzung für eine Leistung.

Also hast du rein rechtlich keinen Anspruch mehgr auf irgendwelche Leistungen.

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Es gibt meines Wissens keine Liste, nach denen die Versicherer abrechnen. Also wirste um einen KVA für die neue Scheibe und die Glasteile nicht rumkommen. Nach dem KVA würde dann abgerechnet werden abzgl. Steuern und Arbeitslohn.

Dooferweise hast du das Auto allerdings schon verwerten lassen, das heißt, du kannst dir einen KVA nur noch mit einemDatum das nach der Verwertung liegt holen und der Versicherer hat somit den anchweis, dass das Fahrzeug nicht mehr genutz werden kann und das ist aber eine Voraussetzung für eine Leistung.

Also hast du rein rechtlich keinen Anspruch mehgr auf irgendwelche Leistungen.

1. Kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Autohaus nicht anhand von Fotos den Glasbruh beurteilen kann und dann einen Kostenvoranschlag erstellt.

2. Ist es für die Leistungspflicht der Versicherung nicht entscheidend, ob ich repariere oder nicht.

Es geht lediglich um den Ausgleich meines Schadens.

Und "rechtlich": ist ein Schaden, eine unfreiwillige Vermögensaufopferung.

Ich denke, dass es dabei auch zu keinen Subsumtionsschwierigkeiten (rechtliche Qualifikation) kommt!

Sollte deine Argumentation zutreffen, dann würde das bedeuten ich hätte mir den Schrotthaufen in die Garage stellen müssen, um die Verwsicherung zu kassieren und nach dem abkassieren dann das Fahrzeug entsorgen müssen.

Und das nur, damit deiner Meinung nach der Anspruch nicht untergeht???

Also meiner Einschätzung nach ist das kein Fall der Unmöglichkeit nach § 275 BGB

Es soll auch in diesem Topic nicht um die rechtliche Qualifikation gehen, sondern ich wollte lediglich die finanziellen Kosten einer neuen Scheibe in Erfahrung bringen.

nix für ungut, aber den rechtlichen Kram bekomme ich hin!!! :-D

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Ist es eigentlich normal, das die Versicherung auch bei einem nicht verschuldeten Unfall steigt?

Grundsätzlich nicht.

Es sei denn der Unfall ereignet sich gegen Ende eines Jahres und die Schuldfrage ist noch nicht abschließend geklärt. Dann wird man Vorsorglich schon mal fürs kommende Jahr hochgestuft. Aber sobald die Schuldfrage zu Gunsten des Versicherungsnehmers geklärt ist sollte man auch sofort wieder runtergestuft werden und zu viel gezahlte Beiträge zurück bekommen.

Bei der Schuldfrage sollte man aber zwischen polizeilich und Versicherungstechnisch unterscheiden.

Das heißt, des Öfteren einigen sich die Versicherer auch gerne Mal auf 50% Schuld für jeden. So dass die Hochstufung und damit der höhere Beitrag legitimiert sind. In solchen Fällen sollte man aber sofort auf Grundlag der polizeilichen Entscheidung Einspruch einlegen.

Sollte man lediglich nach eigenem Ermessen keine Schuld haben, ist man dem Vesicherer "ausgeliefert". :-D

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Hab ich das richtig verstanden: Du hattest einen von dir verschuldeten Unfall, bei dem das Auto so dermaßen demoliert wurde, das es verschrottet werden musste, und dies ist auch schon getan?

Jetzt willst du noch von der Versicherung Geld kassieren, indem du zertrümmerte Scheiben geltend machst????

Alter Schwede..... Wenn sowas rauskommt.

Gruß Dirk

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1. Kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Autohaus nicht anhand von Fotos den Glasbruh beurteilen kann und dann einen Kostenvoranschlag erstellt.

2. Ist es für die Leistungspflicht der Versicherung nicht entscheidend, ob ich repariere oder nicht.

Es geht lediglich um den Ausgleich meines Schadens.

Und "rechtlich": ist ein Schaden, eine unfreiwillige Vermögensaufopferung.

Ich denke, dass es dabei auch zu keinen Subsumtionsschwierigkeiten (rechtliche Qualifikation) kommt!

Sollte deine Argumentation zutreffen, dann würde das bedeuten ich hätte mir den Schrotthaufen in die Garage stellen müssen, um die Verwsicherung zu kassieren und nach dem abkassieren dann das Fahrzeug entsorgen müssen.

Und das nur, damit deiner Meinung nach der Anspruch nicht untergeht???

Also meiner Einschätzung nach ist das kein Fall der Unmöglichkeit nach § 275 BGB

Es soll auch in diesem Topic nicht um die rechtliche Qualifikation gehen, sondern ich wollte lediglich die finanziellen Kosten einer neuen Scheibe in Erfahrung bringen.

nix für ungut, aber den rechtlichen Kram bekomme ich hin!!! :-D

Wenn du solche Aussagen wie die von mir getroffene nicht lesen willst, darfst du solche Fragen nicht stellen!

Ich sage dir auf jeden Fall, s gibt keine Listen, nach denen die Versicherer abrechnen, zu aller erst bist du in der Nachweispflicht, welcher Schade in welcher Höhe dir erstanden ist.

Wenn du meinst, das die Versicherung trotz eines bereits verschrotteten Fahrzeugs noch Glasbruchschäden zahlt, reich den Schaden ein.

Würde mich schwer wundern (auch wenn du wie du sagst rechtlich alles hinbekommst) wenn du von der Versicherung legitim Leistun gen bekommst! :plemplem:

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Hab ich das richtig verstanden: Du hattest einen von dir verschuldeten Unfall, bei dem das Auto so dermaßen demoliert wurde, das es verschrottet werden musste, und dies ist auch schon getan?

Jetzt willst du noch von der Versicherung Geld kassieren, indem du zertrümmerte Scheiben geltend machst????

Alter Schwede..... Wenn sowas rauskommt.

Gruß Dirk

Ja genau ich will Geld von der Versicherung, weil das eingetreten ist was ich versichert habe. "Glasbruch!"

1. Weiß die Versicherung, dass das Auto verwertet wurde.

2. Ist die Verschrottung doch unereheblich, für die Einstandspflicht im Schadensfall.

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Rein rechtlich gesehen, hast du gegenüber der Versicherung aber lediglich einen Sachleistungsanspruch und keinen Geldleistungsanspruch, es sei denn, dir ist wirklich ein finanzieller und nicht sachlicher Schaden erstanden.

Das heißt, der versicherer zahlt laut Bedingungen nur tatsächlich erbrachte Leistungen, die Geschichte mit Abrechnung nach KVA sind lediglich Kulanzleistungen des Versicherers aber rein rechtlich kann der Versicherer sagen, wir zahlen erst, wenn auch tatsächlich die Leistung erbract wurde.

In deinem Fall und da der Versicherer weiß, dass das Auto mitlerweile verschrottet ist, ist werden sie sich genau darauf berufen.

Aber wie schon geagt, Versuch macht kluch!

T.d.

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Selbstverschuldete Unfälle werden im Regelfall nicht von der Teilkasko abgedeckt.

( Der Schaden am eigenen Fahrzeug )

Der Schaden ist ja durch einen selbstverschuldeten Unfall eingetreten.

Die Scheiben etc. wurden also selbstverschuldet zerstört.

In diesem Falle wird Dir im Regelfall keine Versicherung etwas bezahlen.

Editiert, weil falsch :

In deinem Falle erstattet dir die Versicherung im Höchstfall den Zeitwert des kompletten Fahrzeugs.

Hierbei könnte z.B. die Schwacke-Liste zur Anwendung kommen.

Einzelteile wird die Versicherung in keinem Fall ersetzen.

Falsch, weil in Deinem Falle ja ein selbstverschuldetes Ereigniss vorliegt und somit kein Versicherungsfall vorliegt.

Bearbeitet von oehli
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In deinem Falle erstattet Dir die Versicherung im Höchstfall den Zeitwert des kompletten Fahrzeuges.

Hierbei könnte z.B. die "Schwacke-Liste" zur Anwendung kommen.

Einzelteile wird die Versicherung in keinem Fall ersetzen.

Teilkaskoversicherung in Bezug auf Glasbruch. da gilt das mit zeitwert und so nicht!

Bearbeitet von Scotti
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Wie Scotti schrieb: Anspruch hast du auf Reparatur - nicht auf das Geld für 'ne neue Scheibe

'Ne Fiasko-Scheibe dürfte auch max. 'nen Hunni kosten; Rücklicht nochmal dasselbe; Arbeitslohn gibt's nicht, weil nicht repariert wird. Macht 200 Öre abzüglich 150,- SB. Mal sehen, ob du mit deinem Schadensachbearbeiter um die verbleibenden 50 Ocken Armdrücken oder Arschbücken machen mußt ... viel Erfolg (der m. E. aber warscheinlich ausbleiben wird ...)!

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Vielleicht solltest Du Dir mal die Versicherungsbedingungen durchlesen werter Herr Töörner.

Vergiss es. Keinen Cent bekommt Du von der Versicherung. Warum auch? Du hast eine Teilkasko, keine

Vollkasko abgeschlossen.

Darf ich Deine Sichtweise der Dinge den Trainern bei uns im Unternehmen schildern und sie bitten in den

nächsten Schulungen - wenn sie einen großen Lacher landen wollen - deine Idee zu schildern?

Mann...das halte ich im Kopf nicht aus. :uargh: Habe ja schon viel gehört in der Versicherungsbranche - aber

Du bist eine ganz neue Ebene.

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Sollte deine Argumentation zutreffen, dann würde das bedeuten ich hätte mir den Schrotthaufen in die Garage stellen müssen, um die Verwsicherung zu kassieren und nach dem abkassieren dann das Fahrzeug entsorgen müssen.

Genau das meinte ich in meinem ersten Beitrag mit: "verwertet?"

Falls in deine Versicherung wirklich leisten müsste (was ich mit gefährlichem Halbwissen bezweifle), wird sie sich jetzt darauf hinausreden wollen, ein Gutachten auf eigene Kosten erstellen lassen. Falls die Versicherung ein Gutachten haben WILL musst du Ihnen eines liefern. (Du kannst höchstens einen eigenen Gutachter holen.)

Hast du nur einen Kostenvoranschlag, müssen sie meines Erachtens nicht leisten.

Eine Unmöglichkeit liegt zwar jetzt vor, lag sie allerdings nicht nach dem Schaden. Dass du den Wagen zur Verwertung freigegeben hast werden Sie dir dann anlasten; "hättest ja vorher fragen können"

Ich befürchte, da werden die sich schön rauswinden. Sorry :-D

greets,

Jan

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Öhm, hab das Topic gerade erst gelesen, kann aber dazu beisteuern, dass mich mein Versicherungsvertreter, allerdings vor etwa 18 Jahren, als ich mein erstes Auto um einen Baum gewickelt hatte -völliger Klump, auch verschrottet worden- , darauf aufmerksam machte, dass ich auch in diesem Fall meine Teilkasko schänden könnte wg. der bei dem Unfall geborstenen Scheinwerfer, Scheiben usw.

Haben wir auch gemacht, hat noch ein bisschen Kohle gegeben.

Und nach einer Runde PingPong in einer Baumgruppe war viel Glas kaputt...

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  • 2 Wochen später...

So um euch alle um das Ergebniss aufzuklären. Gestern kam der Scheck. Scheinbar hatte ich also doch nicht Unrecht.

Abgerechnet wurde nach der sogenannten Audatex-Liste.

Frontscheibe 120,29

Fahrertürscheibe 62,38

Rücklicht 23,12.

Naja wenigstens etwas. Da ich keine SB hatte bekomme ich also 205,79 ?

Nun noch zu einigen Kommentaren:

Es gibt meines Wissens keine Liste, nach denen die Versicherer abrechnen.

Die Liste nach der abgerechnet wurde ist also die Audatex-Liste!

Hab ich das richtig verstanden: Du hattest einen von dir verschuldeten Unfall, bei dem das Auto so dermaßen demoliert wurde, das es verschrottet werden musste, und dies ist auch schon getan?

Jetzt willst du noch von der Versicherung Geld kassieren, indem du zertrümmerte Scheiben geltend machst????

Alter Schwede..... Wenn sowas rauskommt.

Gruß Dirk

Wenn du auf einen Versicherungsbetrug anspielst muss ich dich enttäuschen, das Vorgehen ist vollkommen legal!

Ich habe ja lediglich unter Angabe aller wahren Tatsachen eine Schadensanzeige gestellt und eine Versciherungsleistung erhalten!

Du hast deine Karre kaputt gefahren und musst mit leben.

Teilkasko greift, wenn z.B. dir nen Reh auf der Scheibe landet oder Fußballgroße Hagelkörner dir dein Auto zerdeppern. Sprich bei allem was höherer gewalt zum opfer fällt.

Naja dazu sag ich mal nix!

Darf ich Deine Sichtweise der Dinge den Trainern bei uns im Unternehmen schildern und sie bitten in den

nächsten Schulungen - wenn sie einen großen Lacher landen wollen - deine Idee zu schildern?

Mann...das halte ich im Kopf nicht aus. :uargh: Habe ja schon viel gehört in der Versicherungsbranche - aber

Du bist eine ganz neue Ebene.

Bitte schildere es deinen Trainern. Und sag ihnen dazu, dass es auch klappt.

Und es kann durchaus sein, dass ich eine neue Ebene bin, aber dann nur weil ich meine Ansprüche geltend mache. Natürlich erscheint mein Vorgehen durchaus abwegig (auf den ersten Blick). Mein Versicherungsagent hat mir das auch nicht gegelaubt, dass ich ersatzleistungen bekomme und ich habe mich selber mit der Schadenshotline auseinader setzten müssen. Jedoch scheint der Anspruch ja zumindest berechtigt zu sein, sonst würde die Versicherung ja nicht gezahlt haben. Ist die Frage wer nun den Lacher auf seiner Seite hat. Aber es soll hier nicht um sarkastische Sprüche gehen.

Es sollte ja in diesem Topic auch nicht um eine rechtliche Prüfung meiner Ansprüche gehen. Diese ist a) über ein Internetforum verboten (Art 1 § 1 Abs. 1 Rechtsberatungsgesetz) und b) wie oben geschildert kann ich das selber. Es ging mir lediglich um die Frage nach den zu erwartenden Ersatzleistungen. Darauf hat nur T 4 geantwortet. Dafür ein Danke.

Auch Scotti hat sinnvolles beigetragen. Das Sachleistungsprinzip ist sicherlich ein gutes Argument, aber zumindest aus Kulanz kann dieses ja durchbrochen werden.

Der ein oder andere andere Kommentar hätte vielleicht auch etwas freundlicher formuliert werden können, aber man kann nicht alles haben.

Egal, sei es wie es ist. Hauptsache ich habe mein Geld. Wenn jetzt noch jemand die Audatex Liste hätte, so dass ich diese Preise kontrolieren kann wäre ich über glücklich, sonst müsste ich im Internet nach suchen.

Schönes WE noch...

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Gestern kam der Scheck.

Unglaublich :-D

Das solch eine Lücke noch nicht geschlossen wurde.

Hat sich die Versicherung erst mal Quer gestellt / mußtest du Überzeugungsarbeit leisten oder haben sie deine Forderungen ohne große Wiederworte hingenommen ?

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Sehr lustige Story! Hätte ebenfalls gedacht, dass hier kein Versicherungsfall vorliegt, da grundsätzlich nur der Anspruch auf Schadenersatz besteht. - Wirklich interessant!

Mich würde jetzt nur noch interessieren, ob Du wegen der Kulanzleistung von knapp 200,- Euro nun dauerhaft im Schadenfreiheitsrabatt steigst. :-D - Bei Glasschaden doch normalerweise nicht, oder?

Da Du von Kulanzleistung sprichst hieße das aber, dass Du eigentlich keinen Anspruch gehabt hättest, oder? (Wahrscheinlich hast Du noch diverse andere Versicherungen bei dem Unternehmen, oder?)

Mich würde wirklich interessieren, ob es eine Kulanzleistung war, oder ob tatsächlich ein Anspruch besteht.

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Sehr lustige Story! Hätte ebenfalls gedacht, dass hier kein Versicherungsfall vorliegt, da grundsätzlich nur der Anspruch auf Schadenersatz besteht. - Wirklich interessant!

Mich würde jetzt nur noch interessieren, ob Du wegen der Kulanzleistung von knapp 200,- Euro nun dauerhaft im Schadenfreiheitsrabatt steigst. :-D - Bei Glasschaden doch normalerweise nicht, oder?

Da Du von Kulanzleistung sprichst hieße das aber, dass Du eigentlich keinen Anspruch gehabt hättest, oder? (Wahrscheinlich hast Du noch diverse andere Versicherungen bei dem Unternehmen, oder?)

Mich würde wirklich interessieren, ob es eine Kulanzleistung war, oder ob tatsächlich ein Anspruch besteht.

Lustig. Naja lustig war der Unfall nicht....

Der Schadensfreiheitsrabbat steigt in der Teilkasko nicht.

Ob es sich um Kulanz handelt würde ich mal bezeweifeln. Bei dem Sachleistungsprinzip handelt es sich ja um ein Prinzip und Prinzipien erfahren ja auch immer Durchbrechungen.

Ich werde aber die Versicherung nicht befragen warum sie geleistet haben!!! :-D

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