Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

...und wie stehen meine Chancen das Ich was bekomme?

Der ersteigerer behauptet einen unfall mit dem Auto gehabt zu haben und nun kein geld mehr für den Roller... :-D;-)

Klar, der will Mich verarschen...

Dazu kommt noch das Er aus Belgien ist.

Was kann Ich da machen? Was bringt es ihn zu verklagen (Bin im Rechtschutz)?

Oder einfach neu einstellen und die Gebühren von dem :-D:-D erstatten lassen?

Was meint Ihr was am sinnvollsten ist?

Gruss Stephan

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würd's neu einstellen.

Davon mal abgesehen ist sein Wohnort auch alles andere

als optimal, um seine "Rechte" einfordern zu können.

Das Leben ist zu kurz, solchen Idioten seine kostbare

Zeit zu schenken.

Bearbeitet von vespa200m
Geschrieben

3-5 emails und ihm die Kosten in Rechnung stellen, dann ebay einschalten "Unstimmigkeiten online klären", nochmal 3 emails und dann Anzeige. Anders geht es leider nicht.

Ich finde ebay im Moment zum kotzen! :puke:

Wo in Belgien? Ich wohne direkt an der Grenze.

Geschrieben

kommt aus "Heusden", irgendwo hinter Genk.

Ich schicke Ihm dann mal Meine Kontodaten und Meine Kosten (Inclusive Aufwand wie Telefon, Stress, usw) und wenn Er brav zahlt brauche Ich KEINEN Anwalt...

Ich hasse so Idioten die sowas machen... :-D

Geschrieben

Du kannst über "Unstimmigkeiten online klären" erreichen, dass Du die Gebühren für die Auktion nicht tragen musst. "Nicht bezahlter Artikel", eBay stellt sie Dir dann nicht in Rechnung.

Stell die Sache dann einfach neu ein und gut ist. Der Stress lohnt sich einfach nicht, punkt.

Geschrieben

Also gibt er ja zu,daß er den Vertrag nicht erfüllen kann.

Ergo:Gebühren bezahlen lassen und Angebot an den Zweibieter.

Geschrieben

Belgier....

hatte auch mal einen der auf was von nem Roller von mir scharf war. Der hatte von 4 Bewertungen 3 Negative und 1 Neutrale. Habe einfach sein Gebot streichen lassen.

Kannst Dir mal ne Rechtberatung einholen müsste auch bei Rechtsschutz wie HUK mit Selbstbeteiligung kostenlos sein und Deine Erfahtrungen dann einstellen. Wäre echt mal interessant ab welchem Streitwert hier überhaupt reagiert wird.

Bekomme auch noch 90? von DHL für nen kaputten Zylinder ....Rechtsschutz ja....Streitwert...eher gering...ärgerlich ja.....fazit.wenn ich das nächste mal wieder bedingt Schuldfähig bin ( ab wieveil Promille)???) piss ich dem Postboten in den Tank :-D

Geschrieben
.wenn ich das nächste mal wieder bedingt Schuldfähig bin ( ab wieveil Promille)???) piss ich dem Postboten in den Tank :-D

Bedingte ab 2 %0.

Aber genau für solche Ideen gibt es den § 323a StGB (Vollrausch)....

Gruß Dirk

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information