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Geschrieben

Moin,

hab hier eine z.Z. nicht zugelassene 125er mit <125ccm und 76km/h Höchstgeschwindigkeit und noch einem Jahr TÜV. Dafür müsste es doch eigentlich als Leichtkraftrad/-roller eine Betriebserlaubnis geben, mit der man den Roller mit nem 80er-Kennzeichen zulassen kann. Ich habe aber zu dem Mopped einen richtigen Fahrzeugbrief mit dem Eintrag "LKRAD" als Fahrzeugtyp. Haben die da im Amt was verwurschtelt oder ist das rechtens? Bevor ich jetzt beim Amt unnötig Alarm mache und schlafende Hunde wecke, wollte ich erst mal fragen, ob hier jemand Infos dazu hat. Ich würde den Roller nämlich gerne mit grossem Kennzeichen (also Kraftroller) zulassen. Geht das oder ziehen die mir direkt den Brief ein und geben mir eine Betriebserlaubnis?

Gruß,

Morris

Geschrieben

Servus!

Das ist im Endeffekt ziemlich wurscht.

War letzten Sommer 2 mal bei der Zulassungsstelle, 1 mal mit ner offenen 125er, die früher ne 80er war; bin mit Schein gekommen und mit BE wieder gegangen.

Beim 2ten mal mit ner 125er gekommen die noch auf 80 eingetragen war und auf schneller umgemeldet wurde; kam mit BE und ging mit Schein.

Die Frage nach dem warum stiftete 15 min. Verwirrung in der Zulassungsstelle, wirklich gewußt hats aber keiner, geht angeblich beides. :plemplem:

Wichtig nur, daß Leichtkraftrad drinnsteht, damit du auch steuerfrei bleibst. (Das wollten se mir bei der 2ten auch erst aufs Auge drücken...)

greets,

Jan

Geschrieben
Servus!

Das ist im Endeffekt ziemlich wurscht.

War letzten Sommer 2 mal bei der Zulassungsstelle, 1 mal mit ner offenen 125er, die früher ne 80er war; bin mit Schein gekommen und mit BE wieder gegangen.

Beim 2ten mal mit ner 125er gekommen die noch auf 80 eingetragen war und auf schneller umgemeldet wurde; kam mit BE und ging mit Schein.

Die Frage nach dem warum stiftete 15 min. Verwirrung in der Zulassungsstelle, wirklich gewußt hats aber keiner, geht angeblich beides. :plemplem:

Wichtig nur, daß Leichtkraftrad drinnsteht, damit du auch steuerfrei bleibst. (Das wollten se mir bei der 2ten auch erst aufs Auge drücken...)

greets,

Jan

Hmm, aber ich will ja gar kein Leichtkraftrad. Ich will ein großes Kennzeichen. Die paar Euro Steuern stören mich nicht, eher das 80er Kennzeichen. Mich wundert nur, dass ich bei der 125er, die doch aufgrund ihres Hubraums und ihrer Höchstgeschwindigkeit eine Betriebserlaubnis bräuchte, einen richtigen Brief habe, allerdings mit dem Eintrag "LKRAD".

Ich könnte die nämlich sofort zulassen (ohne Vorführung, hat ja noch ein Jahr TÜV) und dann in Ruhe auf die Strasse bringen. Ich will aber kein 80er Kennzeichen und schon gar nicht die astronomisch hohe Versicherung für diese Klasse zahlen. Wenn ich dann also um das zu verhindern einen größeren Zylinder einbauen würde (oder isser schon drin :-D ), müsste ich entweder die Kiste für die Eintragung jetzt sofort TÜV-fertig machen oder nachher alles noch mal bezahlen (Kennzeichen, Gebühr,..).

Geschrieben
Hmm, aber ich will ja gar kein Leichtkraftrad. Ich will ein großes Kennzeichen.

im normalfall bekommst bei einem lkrad auch ein grosses nummernschild!

bei mir steht kraftrad, leichtkraftrad im fahrzeugschein und hab nen grosses schild

Geschrieben (bearbeitet)

Mooooooooooment.

Das kommt jetzt drauf an, was du eintragen willst.

Prinzipiell gilt:

Bis 80 KmH, 80ccm oder 125ccm: LKrad, kleines Kennzeichen, steuerfrei, teure Versicherung.

ab 81 KmH:großes Schild, bis einschließlich 125 ccm LKrad, steuerfrei, billige Versicherung.

ab 125ccm: (soweit ich weiß) KRad; steuerpflichtig, auch billige Versicherung.

Du siehst: billige Versicherung macht sich an der vmax fest, nicht an der Einteilung LKrad/Krad.

Von dem, was du bisher geschrieben hast geh ich davon aus, daß du eine 125er auf mehr als 80 KmH anmelden möchtest ohne größeren Zylinder. Demnach wäre das: LKrad, "offene" vmax, billige Versicherung, keine Steuer.

Hoffe, ich habs versändlich dargestellt... :-D

greets,

Jan

Und Edith frägt noch: Über was für nen Roller sprechen wir eigentlich? Wenns ein Oldie ist, ist die billige Versicherung trotz <80 KmH oft Diskussionssache mit der Versicherung, zB. wenn die nicht gedrosselt ist sondern generell nur 74 fährt.

Bearbeitet von freerider13
Geschrieben
Und Edith frägt noch: Über was für nen Roller sprechen wir eigentlich? Wenns ein Oldie ist, ist die billige Versicherung trotz <80 KmH oft Diskussionssache mit der Versicherung, zB. wenn die nicht gedrosselt ist sondern generell nur 74 fährt.

Es handelt sich um eine DL125 mit EZ '68.

Eigentlich wollte ich nur schnell zum Amt, die Kiste (mit grossem Schild) anmelden und fertig. Scheint aber nicht so einfach zu sein. Hatte den Eintrag LKRAD auch erst gar nicht beachtet. Nach Studium des GSF sehe ich jetzt aber doch Komplikationen. Die Versicherung ist wahrscheinlich gar nicht so das Problem, nur Zulassungsart stört mich

Geschrieben

Ziffer 1 steht "Kraftrad, Leichtkraftrad" bei einer offenen (>80 km/h) 125er drin. Wenn Du diesen Status erlangen willst, musst Du zum TÜV und Dir die größere Vmax eintragen lassen, z.B. wegen geänderter Sekundärübersetzung. Brief oder ABE ist dann bei der Zulassung wahlweise möglich, jedenfalls hier in H.

Geschrieben (bearbeitet)
Ziffer 1 steht "Kraftrad, Leichtkraftrad" bei einer offenen (>80 km/h) 125er drin. Wenn Du diesen Status erlangen willst, musst Du zum TÜV und Dir die größere Vmax eintragen lassen, z.B. wegen geänderter Sekundärübersetzung. Brief oder ABE ist dann bei der Zulassung wahlweise möglich, jedenfalls hier in H.

Genau, auch wenn nur 81 km/h dann eingetragen sind, ist das schon billige Versicherungsklasse. Und großes Kuchenblech gibt's auch dazu.

Bearbeitet von martin-manuel
Geschrieben (bearbeitet)

Tja,

dann muss ich wohl doch erst zum TÜV und den 175er eintragen lassen.

Danke für die Infos.

Edit sacht noch: Ob ich jetzt die Höchstgeschwindigkeit durch Ritzeltausch oder den Hubraum (inkl. Höchstgeschwindigkeit) durch dickeren Zylinder ändere ist bezüglich TÜV-Vorgang ja egal. In beiden Fällen muss ich erst zum TÜV.

Bearbeitet von Morris

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