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Ein hoch auf die Rechtssprechung!


da Huber is

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hört sich doch irgendwie sehr unausgegoren an.

wo unterscheidet sich ein forum von einer fangemeindschaft, einem freundeskreises, einer diskussionsrunde. nur in der anzahl der mitglieder, oder?

also müßten sie auch an stammtischen oder anderen versammlungen von menschen den mund verbieten. redefreiheit, nein danke?

Bearbeitet von oli-san
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Mal davon ab, wenn einer eins auf den Deckel bekommt, heisst es nicht das es für alle gilt. Ernst wird die Sachlage erst dann wenn das Bundesverfassungsgericht zugunsten des Klägers entscheidet. Wenn es denn soweit kommen sollte ...

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  • 3 Wochen später...

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