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Geschrieben

Hätte da eine Frage.

Habe leider, wie wahrscheinlich so viele, kein Antwort auf meine Frage gefunden. Aber verm. bin ich nur zu blöd zum Suchen :wasntme:

Bin gerade drauf und dran für meine 200er neue Papiere beim TÜV zu bekommen. Also § 21 StVZO. Volles Programm. Muss in diese Zusammenhang den TÜV Neumarkt lobend erwähnen, der echt vespafreundlich; Und vorallem günstig :-D

Da ich meine Vespa jedoch etwas getunt habe, und er TÜV somit nicht den alten Brief als Vorlage nehmen kann, habe ich sämtliche Nachweise, Gutachten usw. benötigt. Zudem auch ein Leistungsgutachten auf dem die relevanten Motorkomponenten aufgeführt sind.

Jetzt meine Frage:

Benötigt der Prüfer für die Eintragung der Nennleistung, diese gemessen am Hinterrad oder an der Kurbelwelle?

Hab auch in meiner Verkehrsvorschriftensammlung keine Antwort darauf gefunden. Ist nur die Frage, welche denn für den Brief entscheidend ist, und somit auch dort eingetragen wird. Da ich aber, nicht vorhabe die "Prozedur" jedes Jahr wieder aufs neue zu machen, will ich dass das passt.

Prüfer sagt die am Hinterrad ist entscheidend. Was ich aber nicht ganz glaube, da ein Bekannter (welcher einen Rollerladen in der Nähe von Schwabach betreibt) sagt, dass die Leistung an der Kurbelwelle entscheidend ist.

Vielleicht weiß ja jemand eine Antwort darauf und kann mir auch sagen wo man das im Gesetz nachlesen kann.

Für die Vielzahl von Antworten bedanke ich mich jetzt schon.

MfG

Peter aus ME

Geschrieben

Ich hab Motorleistung eingetragen, kenn das auch so aber meinem Prüfer wärs Schnuppe gewesen. Wenn deiner Radleistung möchte, wo liegt's Problem.

8kw Verlust is ne Menge, das schreit nach Änderung des Topictitels.

Geschrieben

Also bei mir steht die HiRa Leistung drin.

Prüfer hat auch gar nicht groß gefragt. Hatte einfach nur ein Leistungsgutachten von nem P4

Prüfstand vorgelegt.

Gängige Motorrad Zeitschriften wie zb. die "PS" stellen die getesteten Motorräder auch auf

den Prüfstand, um die Herstellerangabe zu überprüfen.

Dort wird allerdigs meist die KuWe Leistung gemessen.

Was jetzt für die Eintragung offiziell relevant ist kann ich dir auch nicht sagen, ich denke

aber, das die HiRa Leistung eingetragen werden sollte, da das ja die Leistung ist, die im

Endeffekt auf der Strasse ankommt.

Geschrieben

Ist es denn nicht besser, da stehen 22kw drin und wenn von der Obrigkeit geprüft wird sinds weniger?

Ich dachte, das Problem ist eher, wenn mehr Leistung abgegeben wird als eingetragen.

Leider weiss ich es auch nicht genau, aber Mehrleistung zu erklären ist etwas schwieriger

als weniger, finde ich (ja, stand auch seit langer Zeit, Kundendienst ist mal fällig...)

Ausserdem werden viele Auspüffla ja auch für den Tüv gedrosselt, die dann bei einer

Kontrolle halt selten noch gedrosselt sind.... :-D:-D

Geschrieben

bei jedem fahrzeug ist in den papieren die motorleistung eingetragen, immer!

ob dein prüfer allerdings den unterschied auf dem diagramm erkennt, ist wieder eine andere geschichte.

Geschrieben

Welche Leistung außer der Motorleistung soll denn auch eingetragen werden?!? :-D

Mir stellt sich nur die Frage wo ich diese Messe (Hinterrad od. Kurbelwelle), welche Messung also für den Brief/Schein relevant ist.

Auf das Andere bin ich selbst auch schon gekommen.

Aber ich vermute, du meinst mit Motorleistung die Leistung die an der Kurbelwelle/Kupplung anliegt, oder?

Geschrieben

Hab die Info auch nur vom Hören-Sagen:

Gemessen wird die Hinterradleistung. Eingetragen wird die Kurbelwellenleistung. Der tatsächliche Wirkungsgrad des Getriebes spielt dabei keine Rolle. Die Umrechnung erfolgt nach DIN Norm. Soweit ich weiss, gibt der P4 die Kurbelwellenleistung nach DIN aus. Man kann die Software aber auch auf Hinterradleistung umstellen.

Geschrieben
Ist das gesichert?

Erfahrung oder im Gesetzestext nachgelesen?

Wer hat noch Erfahrung mit der Leistungseintragung gemacht?

ist erfahrung. es ist eben bei allen fahrzeugen so. egal ob auto oder motorrad.

Hab die Info auch nur vom Hören-Sagen:

Gemessen wird die Hinterradleistung. Eingetragen wird die Kurbelwellenleistung. Der tatsächliche Wirkungsgrad des Getriebes spielt dabei keine Rolle. Die Umrechnung erfolgt nach DIN Norm. Soweit ich weiss, gibt der P4 die Kurbelwellenleistung nach DIN aus. Man kann die Software aber auch auf Hinterradleistung umstellen.

ne das ist nicht richtig. jeder prüfstand misst die hinterradleistung. danach kann eben noch auf wunsch beim ausrollen der widerstand des getriebes gemessen und somit die kurbelwellenleistung (Motorleistung) berechnet werden (zumindest bei nem Dynojet150 ist das so).

der prüfer braucht also eigentlich schon ein diagramm mit motor-/kurbelwellenleistung.

Geschrieben

moin,

ich kann nur von meiner Eintragung berichten. Ich hab ihn gefragt, ob er das vom Diagramm noch umrechnet auf die Kurbelwellenleistung. Darauf meinte der Prüfer, dass immer die Angaben in Hinterradleistung eingetragen werden. Nur in Amerika sei es noch so, dass die Kuweleistung genommen wird.

Also der wirds wohl wissen denke ich...

Grüße Felix

Geschrieben

Das stimmt nicht, der hat keine Ahnung.

Was ich mir vorstellen kann, ist vollgendes: Im Brief wird vermerkt das es sich bei der eingetragenen Leistung um Hinterradleistung handelt, entgegen dem Üblichen.

MfG, Heiko.

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