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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen ich habe eine Bitte an Euch!

Ich möchte wissen ob jemand in den letzten Monaten evtl bei Ebay einen T5 Rahmen orange , Gabel schw. und Motor ( ohne Vergaser) mit Polini Zylinder aus dem Raum NRW ( Bielefeld) ersteigert hat.

Würde mich über Antworten sehr freuen. :-D

Danke!

Die Teile wurden ohne mein Wissen von meiner Ex-Frau versteigert! Ihr könnt die Teile natürlich behalten, oder ich kaufe sie zurück, da ich sehr an dem Roller hänge und er sich gerade im Neuaufbau befunden hat.

Geschrieben

oh doch. den rahmen, bzw. roller kriegt er "so" nicht mehr, da der "neue" besitzer ihn ja im "guten glauben" über ebay erworben hat und er somit rechtkräftig der neue eigentümer geworden ist.....

p.s.

die alte würe ich --- :-D

Geschrieben (bearbeitet)

was heißt da "im guten Glauben" ????

-das ist Diebesgut! Gestohlen! Vercheckt! Hehlerware! :-D

....da würde ich mich schonmal bei der Polizei schlaumachen...

sowas! der gute Rahmen....:grr:

Bearbeitet von massimotori:
Geschrieben
oh doch. den rahmen, bzw. roller kriegt er "so" nicht mehr, da der "neue" besitzer ihn ja im "guten glauben" über ebay erworben hat und er somit rechtkräftig der neue eigentümer geworden ist.....

p.s.

die alte würe ich --- :-D

/klugscheissmodus on

Für den gutgläubigen Erwerb kommt es darauf an, ob die Ex den Rahmen gestohlen hat (Abhandenkommen -> kein gutgläubiger Eigentumserwerb) oder unterschlagen hat (kein Abhandenkommen, gutgläubiger Eigentumserwerb möglich).

/klugscheissmodus off

In beiden Fällen könntest du theoretisch Anzeige erstatten. Ob's was bringt? Wahrscheinlich nicht, das Verfahren wird eh eingestellt, es sei denn der Rahmen ist 24k vergoldet und die Ex schon mehrfach vorbestraft. :-D

Geschrieben

Habe mal vor Jahren von Privat auf einem Vereinsflohmarkt eines Segelclubs eine Chiemseejacke gekauft (ordentliche Seglerjacke Neupreis irgendwo bei 700,--, - kein Tschechien-Vietnamesenmarktrepro).

Stellte sich dann raus, das die gestohlen war. (Der rechtmässige Besitzer hat mich mit der Jacke in einem Lokal gesehen u. schnell die Bullen gerufen - die Jacke gab´s nur 3x in Österreich u. war so leicht zu erkennen) Habe selbst eine Anzeige wegen Hehlerei bekommen u. musste auch vor Gericht. Ich konnte aber plausibel u. lückenlos alles beweisen u. wurde freigesprochen.

Ansonsten hätte ich den selben Tatbestand u. Strafe wie der Dieb aufgebrummt bekommen!

Erklärung des Richters: Unwissenheit (er meinte Blödheit) schützt vor Strafe nicht u. zumindest in Österreich ist´s so - es gibt keinen "gutgläubigen Erwerb". :uargh: :uargh: :uargh:

Also müsste der neue Besitzer den Rahmen eigentlich zurückgeben (deine Ex müsste für den entstandenen Schaden aufkommen)

Greetz STANI :-D

Geschrieben

Danke für Eure Tips nur weiss ich überhaubt nicht sicher ob sie die Teile verhökert hat, wurden denn in den letzten Wochen mal bei Ebay solche Teile zum Kauf angeboten?

Die Teile standen nähmlich im guten Glauben dass ich nur einen Kellerschlüssel besitze mindestens 2.Monate im Keller der alten Wohnung. Und durch Zufall habe ich dann morgens gegen 5.30Uhr herausgefungen das die Teile fehlen! Es geht nur um Gabel, Rahmen und Motor! Den Rest besitze ich noch!!!!! :puke:

Geschrieben

es geht mir um : -Rahmen / -Gabel / -Motor ........den rest hab ich noch......du sagst...

lol

sorry, aber was bitte is n der rest ?!?

nich missverstehen......deine momentane situation ruft bei mir schon bedauern hervor....aber war halt so witzig

Geschrieben

nach § 935 BGB kein guter glaube, wenn sachen gestohlen oder sonst abhanden gekommen.

abhanden gekommen sind sachen immer dann, wenn der eigentümer sie willentlich in den rechtsverkehr lässt. so zb. wenn du deiner frau den roller vorher geliehen hättest. der eigentümer soll in dem fall selbst das risiko tragen, dass er sein eigetum aus seinem eigenen rechtskreis entfernt.

wenn du davon ausgegangen bist, dass nur du einen schlüssel hast, kann von einem willentlichen handeln nicht die rede sein. wenn die dinger "verkauft" wurden, kannst du sie als eigentümer also nach § 985 BGB herausverlangen, falls sie wieder auftauchen.

Geschrieben (bearbeitet)

habe auch gerade eine klage auf herausgabe von einigen meiner sachen hinter mir. auch eine ex und die sachen waren im scheisszustand als ich sie wieder hatte. ich habe aber vorher ein jahr lang versucht sie zu bequatschen und die sachen rauszugeben.

nunja, frist setzen, bis wann sie die teile rauszugeben hat, dann klage, gerichtsvollzieher und dann noch kostenfestsetzung um die gerichtskosten wiederzubekommen....

scheissdreck das...

mit ihr reden ist nicht?? das sie dir zu einem termin die sachen vor ihre tür stellt und du holst sie ab???oder über gemeinsame freunde??

Bearbeitet von meisterbo
Geschrieben
Ja ob ich die gute Frau anzeige, habe ich mir auch schon überlegt, nur ist da immer noch eine kleine Hemmschwelle, und ob das überhaubt etwas bringt?

die hemmschwelle hast du ja von ihr scheinbar schon vor die fontannell gezimmert bekommen...

mann mann mann, keine gnade :grr:

  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Beobachte Ebay speziell auf T5-Teile.

In den letzten Monaten war definitiv kein guter oranger Rahmen dabei.

Ein silberner ist mir vor 3 Monaten durch die Lappen gegangen. :uargh: :uargh: :uargh: :uargh: :uargh: :uargh: :uargh: :uargh: :uargh: :uargh: :uargh:

Ob aber eine komplette T5 in orange dabei war weiß ich leider nicht.

  • 3 Wochen später...
  • 2 Monate später...

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