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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also es geht darum dass meine Vermieterin direkt über mir wohnt und heute Stress gemacht hat,weil ich immer auf der Terrasse schraube. Darf sie das?Was darf ich alles auf meiner Terrasse?Im Mietvertrag steht da nichts zu. Darf ich auf meinem Stellplatz schrauben,oder kann sie da auch Stress machen?

Danke für die Mühen :-D

Geschrieben

Wem steht denn die Terasse im Mietvertrag zu? Oder ist die nur von deiner Wohnung aus zugänglich? Lässt du die Karre auch mal schön auf der Terasse ballern (sprich Vergaserabstimmen, abblitzen)? Ölst du immer schön rum?

Fragen über Fragen.....

Gruß Dirk

Geschrieben

Hallo,

die kann Dir eigendlich nur etwas, wenn Du die Wohnqualität dadurch minderst, mit z.B. ständigem Lärm, üblen Gerüchen, usw., was dann dazu führt, das andere Mieter gestört werden und/oder sogar Mietminderung machen.

Eventuell kann sie Dir auch mit Beschädigung am Mietgegenstand kommen, wenn Du z.B. Terassenplatten versaust.

Das reine Schrauben, wenn es eben niemand belästigt, kann sie Dir eigendlich nicht verbieten.

Frag sie halt mal auf welche Rechtsgrundlage sie das zurrückführt!

Geschrieben

Ich denke das mit Ölen usw dürfte schon problematisch sein. Man darf ja nichtmal mehr seine Gurke auf dem eigenen Hof waschen. Ölwechsel in der Garage usw soll ja auch nimmer so einfach zu machen sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Joa. Aber wehe es macht Flecken :-D

[...]öffentlich-rechtlich verboten wie z. B. das Waschen des Kfz, weil durch fehlende technische Voraussetzungen wie z. B. eines Ölabscheiders das Grundwasser gefährdet ist. Das gleiche gilt für einen Ölwechsel oder Reparaturen an einem Kfz, durch die eine Gefährdung des Grundwassers besteht.

Größere Reparaturen und die damit verbundene längerfristige Inanspruchnahme von Gemeinschaftsfläche sind ebenfalls unzulässig, selbst wenn keine Gefährdung des Grundwassers durch die Fahrzeugreparatur oder -reinigung besteht.

Es lebe der Kleingärtnervereinsstaat mit jeweiliger Tiefgaragenordnung für zweite und dritte Ebene. :-D

Edith sacht: MH war (ist) schneller ...

Bearbeitet von Lacknase
Geschrieben

Was gilt denn als Gemeinschafts-Fläche? Meine Wohnung ja wohl kaum, mal abgesehen davon, dass ich im 4ten Stock schlechte Karten habe das Grundwasser zu gefährden. Das passiert höchsten beim Duschen :-D

Geschrieben

Also die Terrasse gehört zu meiner Wohnung,sie meint halt dass es nach Benzin riecht,halt ich aber für übertrieben da ich nichts rieche:)naja danke werde dann mal auf dem Stellplatz weitermachen.

Geschrieben
Also die Terrasse gehört zu meiner Wohnung,sie meint halt dass es nach Benzin riecht,halt ich aber für übertrieben da ich nichts rieche:)naja danke werde dann mal auf dem Stellplatz weitermachen.

Hi,

würde ich Dir auch empfehlen. Man darf auch z. B. in seiner eigenen Wohnung keine Mopeds oder ähnl. reparieren. Vielleicht zählt Deine Terassse auch zu so einer "No-Go" Fläche. Außerdem ersparst Du Dir und Deiner Vermieterin die ganze Ärgerei.

Geschrieben
Also es geht darum dass meine Vermieterin direkt über mir wohnt und heute Stress gemacht hat,weil ich immer auf der Terrasse schraube. Darf sie das?Was darf ich alles auf meiner Terrasse?Im Mietvertrag steht da nichts zu. Darf ich auf meinem Stellplatz schrauben,oder kann sie da auch Stress machen?

Danke für die Mühen :-D

Kann sie, wegen vertragswidriger Nutzung und wenn Du nich aufpaßt, kann Sie Dir wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache, erfolglose Abmahnung/Unterlassungsklage nach § 541 BGB vorausgesetzt, auch nach § 543 Abs. 2, Satz 2 (vertragswidriger Gebrauch) fristlos kündigen... Versuch mal vorab, Dich mit ihr zu einigen, soll bekanntlich helfen... Vielleicht hat sie ja noch ´ne Garage, die Du anmieten kannst, oder ´ne Ecke zum Schrauben... Wenn meine (kleine und unfähige/unseriöse...) Verwaltung spitzkriegen würde, dass ich (selber "praktizierender" Hausverwalter/Kundenbetreuer bei ´nem großen Unternehmen in Berlin...) den Keller zur Werkstatt umfunktioniert habe und auch noch hinten bei jutem Wetter auffem Hof schraube, würde es auch sofort ´ne Unterlassungsklage und darauffolgend die FriLoKü hageln... :-D

Also, paß lieber auf, vor allem, wenn es sich um ein von der Eigentümerin selber zum Teil genutztes Zweifamilienhaus handelt, dann bist Du Deine Butze leider schneller los, als es Dir lieb ist...

Geschrieben (bearbeitet)

Wie gesagt, laut MV darfst Du es nicht, aber wo kein Kläger, da kein Richter und tausende von Fahrrädern und Moppetten auf Berliner Hinterhöfen, insbesondere in P´Berg/F´hain, können nicht irren... :-D Und es gibt zahllose kleine Verwaltungen in Balin, die ham 1. meistens von ihrem Job keene Ahnung, sind 2. froh, dass sie nichts von den Mietern hören und 1x im Monat die Verwaltergebühr vom Hauseigentümer kassieren und 3. kümmert das in Prenzelberg mit seinen szenigen Bewohnern eh keine Sau... :-D

Wie heißt denn die Wohnungsgesellschaft? Die großen haben zwar HM-Firmen oder sogar eigene Hausis angestellt, die setzen sich aber eher mit den Grafittis und dem Dreck in den Büschen und so weiter auseinander, werden ja auch nich spitzenmäßig bezahlt, denen ist das ladde, so als 400 Euro-Kraft... und ich habe bei solchen Häusern als Verwalter was anderes zu tun, als ständig den Loiten zu sagen, dass sie ihre Karren nicht rumstehen lassen sollten... Vielleicht hast Du ja Glück und kommst so an ein Schnäppchen, das nur rumsteht, bei ´nem Kumpel im Hof stand ´ne janze Zeit ´ne abgemeldete Primmi oder ET3 oder so, und auf einmal war se wech, ich ärger mich jetze noch...

Und wenn die Karren nich siffen und ordentlich an der Seite stehen, warum denn nicht, so halte ich das für meinen Teil, die stören ja keenen...

Und wenn Du mit dem Hausi jut kannst, stehen Dir in dem Haus alle Türen offen, weil der typische Baliner Hausi jern schnackt und nur seine Ruhe haben will... Verwickel ihn in ein Gespräch, dann erzählt er über seinen AWO, die er in den 70ern hatte, oder seine Emme "mit den Sportlenka, die lief 130 wa..., Zijarette?" :--))

Bearbeitet von BFCDynamo
  • 1 Jahr später...
Geschrieben

so, mal wieder aus aktuellem anlass hervorgeholt:

meine frage: beim einzug in meine mietwohnung wurde kein übernahmeprotokoll angefertigt. jetzt steht der umzug vor der tür und ich frage mich, wer die beweisschuld trägt. zum beispiel hat das waschbecken einen riss, war schon. wurde aber nirgens festgehalten...nicht das ich da nen neues einbauen muss...

und wie ich meine bekloppten vermieter kenne, die leider im gleichen haus wohnen und mit denen es nicht um besten steht, wollen die so viel wie möglich da raus hauen...

vielen dank für hilfe.

Geschrieben

Das sieht dann ziemlich schlecht aus für Dich. Wenn im Übernahmeprotokoll nichts von dem Riss steht, musst Du im Endeffekt das Gegenteil beweisen und vor allem auch schlüssig darlegen, warum der Riss nicht aufgenommen worden ist.

Kannst nur versuchen Dich gütlich mit Deinem Vermieter zu einigen.

Geschrieben

Tja, ein Übernahmeprotokoll ist eigentlich nicht Sache des Vermieters.

Klar kommt das für Dich jetzt etwas spät, aber man tut gut daran, den Übernahmezustand mit ausführlichem (!!) Protokoll und Bildern und am besten noch mit Zeugen/Mitbewohner zu dokumentieren und sofort unterzeichnen zu lassen.

Oft stehen in den Mietverträgen Klauseln, die besagen, dass Türen z.B. im Abstand von 5 Jahren, Fenster im Abstand von 10 Jahren etc. neu bzw. "fachgerecht" gestrichen werden müssen. Hat dann der Vormieter nichts gemacht und Du nicht darauf geachtet, bleibt der ganze Sabbel an Dir hängen. Solltest Du nicht so lange drin gewesen sein, berechnen sich die Instandsetzungskosten normalerweise anteilig auf die Mietdauer..

Also erst mal Mietvertrag lesen und sicher sein, dass außer dem Riss im Waschbecken nicht sonst noch einiges kommt und dann mit dem Vermieter so gut wie möglich stellen (evtl. Blumen vorbei bringen oder Einkauf hoch tragen etc.. :-D ).

LG und viel Erfolg,

Stephan

Geschrieben
Oft stehen in den Mietverträgen Klauseln, die besagen, dass Türen z.B. im Abstand von 5 Jahren, Fenster im Abstand von 10 Jahren etc. neu bzw. "fachgerecht" gestrichen werden müssen. Hat dann der Vormieter nichts gemacht und Du nicht darauf geachtet, bleibt der ganze Sabbel an Dir hängen. Solltest Du nicht so lange drin gewesen sein, berechnen sich die Instandsetzungskosten normalerweise anteilig auf die Mietdauer..

Nee, nee nee, nix iss. Aktuelle Presse verfolgen. Zum Thema Mietrecht tut sich da momentan EINIGES. Im Hamburger Abendblatt von heute ist ´ne ganze Seite dazu drin.

Geschrieben
Nee, nee nee, nix iss. Aktuelle Presse verfolgen. Zum Thema Mietrecht tut sich da momentan EINIGES. Im Hamburger Abendblatt von heute ist ´ne ganze Seite dazu drin.

Ah, ok, hab gerade sehr wenig Zeit zum Zeitung lesen. :-D Ist da schon was durch oder "nur" im Gespräch. Links?

LG Stephan

Geschrieben

Klick

z.B.:

Schlussrenovierung nicht Pflicht

Die Verpflichtung des Mieters zu einer Schlussrenovierung beim Auszug aus einer Wohnung ist zusätzlich zu den laufenden Schönheitsreparaturen in einem Formularmietvertrag unwirksam. Diese Häufung von Renovierungspflichten, die nicht explizit ausgehandelt wurden, benachteiligt einen Mieter, der nach dem entsprechenden BGH-Urteil vom 14. Mai 2003 dann überhaupt nicht mehr renovieren muss (Az.: VIII ZR 308/02). Seit September ist die Endrenovierung auch ohne die Forderung nach laufenden Schönheitsreparaturen unwirksam, wenn diese ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der letzten Renovierung vom Mieter durchgeführt werden muss (BGH, Az.: VIII ZR 316/06).

Starre Fristen unwirksam

Werden für die Schönheitsreparaturen während eines laufenden Mietverhältnisses starre Fristen vorgegeben, ist die Klausel unwirksam - etwa: "Bäder, Küche und Duschen müssen mindestens alle drei Jahre gestrichen werden." Erlaubt sind jedoch offene Fristen, die wie ein Vorschlag klingen - etwa: "Üblicherweise ist dies bei Bädern, Küche und Dusche alle drei Jahre . . ." (BGH, Az.: VIII ZR 361/03).

Geschrieben

Ganz tolle Geschichte-der Mieter zerrockert die Wohnung und zieht aus ohne das Chaos zu beseitigen... :-D

Zum Waschbecken:meine letzte Mietpartei hat mich nach Einzug auf einige Mängel aufmerksam gemacht die irgendwann von Vormietern verursacht wurde-hatte ich nie bemerkt.

So sind die natürlich abgesichert.

Geschrieben
so, mal wieder aus aktuellem anlass hervorgeholt:

meine frage: beim einzug in meine mietwohnung wurde kein übernahmeprotokoll angefertigt. jetzt steht der umzug vor der tür und ich frage mich, wer die beweisschuld trägt. zum beispiel hat das waschbecken einen riss, war schon. wurde aber nirgens festgehalten...nicht das ich da nen neues einbauen muss...

und wie ich meine bekloppten vermieter kenne, die leider im gleichen haus wohnen und mit denen es nicht um besten steht, wollen die so viel wie möglich da raus hauen...

vielen dank für hilfe.

Kaputtes Waschbecken hatte ich auch, gleich beim Vermieter bemängeln!

Außerdem, trotz neuer Gesetzte etc. im Mietvertrag immer rein: Renovierung bei EINzug. Das erspart Dir lästiges Schleimen beim Vermieter und verhindert Abzocke wie "das gefällt mir noch nicht, das möchte der Nachmieter aber anders...." Alles schon erlebt :-D

Bin aber ebenfalls gerade in der Miesere aus bzw. umzuziehen. Danke für das Topic, denke da ist dann akut Nachlesenbedarf :-D

GB

  • 1 Monat später...
Geschrieben

so mal wieder ne frage:

ich habe fristgerecht zum 31.12 gekündigt. war jetzt 2 wochen nicht in der wohnung, da ich im krankenhaus lag. in diesen 2 wochen, hat der vermieter mir 2 zettel mit terminen für die besichtigung der potenziellen neumieter in den briefkasten geworfen. da ich nicht da war, fielen diese termine ins wasser. jetzt will der vermieter von mir auch noch die januar miete haben, da ich ihm ja nicht in meine wohnung gelassen habe... :-D auf die idee mal anzurufen (nummer bekannt) kam er nicht... :-D:-D und ich hatte leider auch andere sorgen, als mich um meine bude zu kümmern...

muss ich da jetzt zahlen? hat doch noch 4 wochen zeit. heute sind zum beispiel nochmal 4 bewerber in meiner bude...

hilfe!!!! die spinnen... wie ist die frist? wer kennt sich aus????? danke!

Geschrieben
so mal wieder ne frage:

ich habe fristgerecht zum 31.12 gekündigt. war jetzt 2 wochen nicht in der wohnung, da ich im krankenhaus lag. in diesen 2 wochen, hat der vermieter mir 2 zettel mit terminen für die besichtigung der potenziellen neumieter in den briefkasten geworfen. da ich nicht da war, fielen diese termine ins wasser. jetzt will der vermieter von mir auch noch die januar miete haben, da ich ihm ja nicht in meine wohnung gelassen habe... :-D auf die idee mal anzurufen (nummer bekannt) kam er nicht... :-D:-D und ich hatte leider auch andere sorgen, als mich um meine bude zu kümmern...

muss ich da jetzt zahlen? hat doch noch 4 wochen zeit. heute sind zum beispiel nochmal 4 bewerber in meiner bude...

hilfe!!!! die spinnen... wie ist die frist? wer kennt sich aus????? danke!

Wenn Du fristgerecht mit 3-monatiger Frist zum 31.12.2007 gekündigt hast, endet das Mietverhältnis, ordnungsgemäßer Zustand der Wohnung vorausgesetzt (BGH-Urteile beachten bezüglich mietvertraglicher Klauseln :-D ), auch zu diesem Zeitpunkt. Der Vermieter hat zwar das Recht, die Whg. mit Interessenten zu besichtigen, muß aber mit Dir einen Termin rechtzeitig vereinbaren. Demzufolge sein Pech, wenn er Dich nicht erreicht, er muß schon versuchen, Dich telefonisch zu erreichen, wenn er Deine Tel.-Nr. hat. Er kann ja gern versuchen, den einen Monat gerichtlich durchzusetzen, wird aber juristisch hinten überkippen... Vielleicht sollte er sich mal das BGB durchlesen und evtl. auch entsprechende Rechtsprechung...

Außerdem müßte er ja einen Verzugsschaden überhaupt geltend machen können, sprich: de facto auch HABEN... :-D

Geschrieben
Wenn Du fristgerecht mit 3-monatiger Frist zum 31.12.2007 gekündigt hast, endet das Mietverhältnis, ordnungsgemäßer Zustand der Wohnung vorausgesetzt (BGH-Urteile beachten bezüglich mietvertraglicher Klauseln :-D ), auch zu diesem Zeitpunkt. Der Vermieter hat zwar das Recht, die Whg. mit Interessenten zu besichtigen, muß aber mit Dir einen Termin rechtzeitig vereinbaren. Demzufolge sein Pech, wenn er Dich nicht erreicht, er muß schon versuchen, Dich telefonisch zu erreichen, wenn er Deine Tel.-Nr. hat. Er kann ja gern versuchen, den einen Monat gerichtlich durchzusetzen, wird aber juristisch hinten überkippen... Vielleicht sollte er sich mal das BGB durchlesen und evtl. auch entsprechende Rechtsprechung...

Außerdem müßte er ja einen Verzugsschaden überhaupt geltend machen können, sprich: de facto auch HABEN... :-D

So einfach ist das nicht. Wenn der Vermieter versucht hat dich zu erreichen, per Brief, dann bist du verpflichtet innerhalb einer gewissen Frist auch deinen Breifkasten zu leeren. Auch wenn du verhindert bist. Dann musste halt jemanden einschalten, der den Briefkasten leert. Sollte Dein vermieter aber gewusst haben, dass du im krankenhaus liegst kann er sich nicht drauf berufen. Er hat keine Pflicht dich anzurufen. Ob du deswegen aber nen monat mehr miete zahlen musst, würde ich mal nicht glauben. Er hat höchstens einen schadensersatzanspruch, weil du die Nebenpflicht der Besichtigung verletzt haben könntest. (Fraglich, ob du diese Pflicht zu vertreten hast!)

Geschrieben
So einfach ist das nicht. Wenn der Vermieter versucht hat dich zu erreichen, per Brief, dann bist du verpflichtet innerhalb einer gewissen Frist auch deinen Breifkasten zu leeren. Auch wenn du verhindert bist. Dann musste halt jemanden einschalten, der den Briefkasten leert. Sollte Dein vermieter aber gewusst haben, dass du im krankenhaus liegst kann er sich nicht drauf berufen. Er hat keine Pflicht dich anzurufen. Ob du deswegen aber nen monat mehr miete zahlen musst, würde ich mal nicht glauben. Er hat höchstens einen schadensersatzanspruch, weil du die Nebenpflicht der Besichtigung verletzt haben könntest. (Fraglich, ob du diese Pflicht zu vertreten hast!)

ne, der vermieter wußte von nix. ich stand aber vorher 2x bei dem vor der tür (wohnt im gleichen haus) und wollte ihn benachrichtigen, da war er aber nicht da. hätt ich man nen zettel geschrieben...

drei monate hat man da zeit nen nachmieter zu finden...und ausgerechnet die 2 wochen wo man nicht kann, müssens dann sein.... :-D:-D

Geschrieben
ne, der vermieter wußte von nix. ich stand aber vorher 2x bei dem vor der tür (wohnt im gleichen haus) und wollte ihn benachrichtigen, da war er aber nicht da. hätt ich man nen zettel geschrieben...

drei monate hat man da zeit nen nachmieter zu finden...und ausgerechnet die 2 wochen wo man nicht kann, müssens dann sein.... :-D:-D

Du bist ausweislich BGB nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu stellen, dass kann der Vermieter nicht von Dir verlangen... Kann ich bei meinen Mietern ja auch nicht einfach machen... Also, wie gesagt, wenn Du mit 3-monatiger Frist ordnungsgemäß gekündigt hast, läuft der MV zum 31.12.2007 aus. (§ 573c Abs. 1 und 4 BGB)

Geschrieben

es geht ja nicht ums stellen des nachmieters, sondern darum, dass der vermieter nen besichtigungstermin abgemacht hat (zettel für mich ihm briefkasten) und dieser termin geplatzt ist, weil ich halt im krankenhaus lag und von nix wußte.

hab gestern erstmal ne rechtsschutzversicherung abgeschlossen... :-D:-D

bekannter-anwalt freut sich schon aufs schreiben vom vermieter. auch wenn ich nicht ganz unschuldig bin. die spinnen :-D:-D

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