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TÜV-Datenblatt statt Fahrzeugbrief?!?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So ein Besuch auf der Zulassungsstelle kann immer wieder die lustigsten Überraschungen bringen.

Das Thema heute geht wie folgt:

Ich habe eine PX80 per Malossi 139er zum Kraftrad umgerüstet. Der TÜV hat das problemlos abgenommen, ein neues Datenblatt für die Zulassung erstellt und die alte Betriebserlaubnis als ungültig gestempelt. Soweit alles klar.

Ich damit also zur Zulassung. Nach langem hin und her kriege ich von denen dann einen Fahrzeugschein und dazu das Datenblatt vom TÜV zurück, aber keinen Brief o.ä. Auf meine Nachfrage heißt es dann, eine neuer Brief werde seit Einführung der EU-Papiere nicht mehr ausgestellt. Das TÜV-Datenblatt gelte nun als Betriebserlaubnis, da haben sie mir mittenrein einen Stempel gehauen, dass für das Fahrzeug ein Kennzeichen mit Nummer XYZ zugeteilt worden sei. Mein Einwand, dass es ja jetzt ein Kraftrad ist, und damit doch wohl einen Brief braucht, hat auch nicht interessiert.

Was ist das denn nu für ein :-D ?

Wenn ich die Karre später wieder verkaufen will, zeigt mir ja jeder 'nen Vogel, wenn ich keinen Brief dazu habe. Oder ist das jetzt allgemein so? Hat sowas schonmal jemand anderes erlebt? Dieser ganze EU-Blödsinn ist ein solches Chaos, es ist unglaublich...

Geschrieben

Is neuerdings so. :plemplem:

Für die blaue (siehe Signatur) hab ich auch nur ein § 21-Blatt vom TÜV und ne Zulassungsbescheinigung von der Zulassungsstelle. Brief oder BE oder sowas auf ordentlichem Karton gibbet nicht mehr.

Das § 21-Blatt wurde allerdings von der Zulassungsstelle ordnungsgemäß abgestempelt und signiert und dient damit als BE.

Europa eben... warum soll´s mit dem Rest besser werden, als es der EURO vorgemacht hat. :wasntme:

Geschrieben

Schon, aber die Pk ist ja immer noch ein Leichtkraftrad, wenn auch offen, oder? Unter den Bedingungen würd ich ja noch nix sagen. Aber als Kraftrad mit über 125ccm?

Geschrieben

Ich hab meine PX nach dem Winter wieder angemeldet und den alten Brief ungültig gestempelt bekommen und die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 bekommen. Versteh nicht ganz warum du keinen bekommen hast. So ein scheiß Wisch als Brief? Dann brauch ich meine Eintragungen auch nicht mehr in den Brief/Schein eintragen lassen und zeig denen einfach den Prüfbericht bei ner Kontrolle oder was? Scheiß Bürokratenstaat!

Geschrieben

Müsst Ihr ordentlich Alarm machen. Mir haben die damals auch nur dieses §21 Gutachten und nen Schein gegeben, als ich 125ccm angemeldet habe.

Selbst ein Jahr später bin ich dann zum Stva:

"Guten Tag, einemal Brief bitte" :-D

"Das geht nicht. Da gibts keinen Brief, nur das §21er" :grr:

"Doooooch....da irren Sie sich" :-D;-)

"Gehen Sie mal zu dem Kollegen an Schalter X, der wird Ihnen das gleiche sagen." :puke:

Also nach dem ersten Schalter, dem zweitem Büro und ner endlosen Hin&Herdiskussionen zwischen den verwirrten, planlosen Stva-Menschen hab ich dann den Brief bekommen.

Geht also!

:-D

Geschrieben

So, noch eine Update, nachdem ich heute tatsächlich nochmal auf der Zulassungsstelle war: Es ist tatsächlich richtig, dass für zulassungsfreie Fahrzeuge (also Leichtkrafträder) keine BE mehr ausgegeben wird. Das hat mit meiner Karre aber natürlich nix zu tun. Die nette junge Dame vom Amt hatte nur nicht kapiert, dass ein Roller mit 139 ccm kein Leichtkraftrad mehr sein kann. :plemplem:

Nu hab ich meinen Brief und soweit gut. Von der verplemperten Zeit natürlich abgesehen... :grr:

Geschrieben
verwirrten, planlosen Stva-Menschen hab ich dann den Brief bekommen.

Word!

Mir haben sie damal, als ich den LKW Führerschein gemacht und dabei gleich den offenen Motorradschein beantragt habe, meinen alten Führerschein unentwertet wieder gegeben. Die Kollegin am Nebentisch hat das wohl mitgekriegt und wollte das verhindern, aber meine Dame ließ sich nicht beirren und jetzt habe ich zwei gültige Führerscheine zuhause. Sehr fein das. :-D

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