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Veröffentlichte Bilder

Geschrieben

Servus

ja genau, auf dem wisch (estratto cronologico) stehen alle halter drauf

und die komplette geschichte des fahrzeuges

würd nur kontrollieren ob das fahrzeug nicht als demolita dort eingetragen ist. das hieße dann verschrottet

Wie kann man das kontrollieren?

Was ist wenn es verschrottet gemeldet ist?

gruß wlade

Geschrieben

das steht dort aufm zettel

also zum beispiel erster besitzer, zweiter besitzer, "demolita" am 12.12.88

hieße dann offiziell verschrottet, auch wenn vielleicht nur im Keller eingelagert.

Hier in Italien hat man dann keine Chance mehr das ding wiederzuzulassen, auch weil unter umständen der Staat da Abwrackprämie gezahlt hat.

Geschrieben

Meine Herren, wenn da ein kompetenter Sachbearbeiter hinterm Tresen hockt, dann schnallt der das mit dem Eigentumsnachweis vermutlich. Wie gesagt, ich hatte das alles dabei und die haben mich auflaufen lassen. Der ACI-Wisch hat die absolut null interessiert, weil in der Regel eine andere Person drauf steht als im Kaufvertrag drin. Ich könnte da Geschichten vom TÜV und Zulassung erzählen, mann mann mann. Evtl. trifft man sich ja mal, wenn ich betrunken bin rede ich recht gerne :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

ich möchte die Tage eine Vespa 150 zulassen, natürlich ohne Papiere :-D

Tüv und Kaufvertrag sind vorhanden!

ist der folgende Kaufvertrag i.o. oder gibts da etwas das man lieber ändern sollte ?

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Vespa Chassis

Verkäufer: Käufer:

XXXXXXXXX XXXXXXXX

XXXXXXXXX XXXXXXXX

XXXXXXXXX XXXXXXXX

Kaufgegenstand:

Gebrauchtes, reperaturbedürftiges Chassis einer Vespa 150, Fahrgestellnummer XXXXXXX

Der Verkäufer versichert, zum Zeitpunkt des Verkaufes rechtmäßiger Eigentümer des Chassis zu sein. Das Teil wurde 1992 mit Dokumenten erworben. Die Vespa wurde kurze Zeit gefahren und dann schließlich trocken mit allen Papieren in einem alten Schuppen gelagert.

Kaufpreis: 100€ inkl. Versand

XXXXXX, den 07.02.2007

ich hab keine lust bei der zulassung abgewiesen zu werden, am WE solls Wetter geil werden :-D

Jörg :-D

Bearbeitet von Mr. Jones
Geschrieben
Hier würden Sie Dir ans Bein pinkeln wollen, weil über den Verbleib der Papiere nichts vermerkt wurde.

dann müsste ich wohl dazu sagen, dass ICH die Papiere verloren hab und somit müsste ich die Eidesstattliche Versicherung abgeben ?

Jörg :-D

Geschrieben

oder wäre es so formuliert besser:

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Vespa Chassis

Verkäufer: Käufer:

XXXXXXXXX XXXXXXXX

XXXXXXXXX XXXXXXXX

XXXXXXXXX XXXXXXXX

Der Verkäufer versichert, zum Zeitpunkt des Verkaufes rechtmäßiger Eigentümer des Chassis zu sein. Das Teil wurde ca. 1992 mit Dokumenten in Italien erworben. Die Papiere sind mittlerweile verloren gegangen.

Kaufpreis: 100? inkl. Versand

XXXXXX, den 07.02.2007

da wäre das Problem warscheinlich das Wort "Italien", oder ?

Jörg :-D

Geschrieben
Jo, lass Italien bloss aus dem Spiel ! Schreib das du die Papiere verloren hast und

gib darüber dann deine eidesstattliche Erklärung ab.

Gruß

wohin soll ich das schreiben ? in den Kaufvertrag wohl nicht :-D

extrablatt wo nur drauf steht das ich die Papiere verloren hab ?

etwa so:

Eidestattliche Erklärung

Hiermit versichere ich, dass ich die Papiere für das Vespa Chassis Fahrgestellnummer XXXXX verloren habe.

Bensheim, den 23.06.2009

Jörg :-D

Geschrieben (bearbeitet)

mit dem hier werd ichs morgen früh versuchen :-D

ich geb bescheid obs geklappt hat!

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Vespa Chassis

Verkäufer: Käufer:

XXXXXXXXX XXXXXXXX

XXXXXXXXX XXXXXXXX

XXXXXXXXX XXXXXXXX

Kaufgegenstand:

Gebrauchtes, reperaturbedürftiges Chassis einer Vespa 150, Fahrgestellnummer XXXXXXX

Der Verkäufer versichert, zum Zeitpunkt des Verkaufes rechtmäßiger Eigentümer des Chassis zu sein. Das Fahrzeug wurde 1992 mit Dokumenten erworben. Die Vespa wurde kurze Zeit gefahren und dann schließlich trocken mit allen Papieren in einem alten Schuppen gelagert. Die Papiere sind mittlerweile verloren gegangen.

Kaufpreis: 25€

XXXXXX, den 07.02.2005

Jörg :-D

Bearbeitet von Mr. Jones
Geschrieben

findest du nicht dass 25 euro bisschen wenig ist?

würde da einen höheren Betrag angeben, nicht dass eine übereifrige BEamtin da nachhacken will.

Geschrieben

Nimm das mit den Papieren wieder raus, wenn Du vor Ort versichern kannst, dass Du die Dinger verloren hast. Wirkt von der Historie besser und macht eigentlich auch keine Probleme.

Geschrieben

ich bin heute schon bei der information gescheitert :-D

seit 29.04.09 gibts das "Verfahren für die Erteilung einer Einzelgenehmigung (§ 13 EG-FVG) / Einzelbetriebserlaubnis (§ 19 StVZO i.V.m. § 21 StVZO)" das musste ich ausfüllen und dann irgendwohin faxen, der spass kostet 40? :-D

kann mir jemand sagen was genau der sinn darin ist ?

die nette dame hat dann noch gemeint das auf den Tüv Papieren bei "K" und bei "2.2" nichts drin steht und die da die Information brauchen!

hängt das beides zusammen ?

Jörg :-D

Geschrieben
Der erste Teil ist mir neu. Der 2. Schwachsinn, K bekommt einen - und 2.2 wird genullt.

Gruß

Reppel

bei 2.2 ist schon alles genullt, hat die aber trotzdem bemängelt!

bin mal gespannt was da jetzt 40? kostet :-D

sollte eigentlich noch diese Woche kommen!!! :-D

das Fahrzeug muss ich noch bei der Zulassungstelle vorführen damit die Rahmennummer kontrolliert werden kann, ist das auch normal ?

Jörg :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Wüsst jetzt nicht wieso? Hast doch eine TÜV-Begutachtung hinter Dir, oder? Zweifeln die den Bericht an?

hat die nicht gesagt, mit den Tüv Papieren ist wohl alles i.o. bis auf K und 2.2

mal sehen wie sich das entwickelt :-D

Edit: @Reppel, danke für den Link!

den muss ich auch 10x durchlesen um den Sinn zu verstehen :-D

Jörg :-D

Bearbeitet von Mr. Jones
Geschrieben (bearbeitet)

Vor allem, was hat die Zulassungstelle für eine Qualifikation was die Fahrgestellnummer betrifft, die der TÜV-Sachverständige nicht hat?

Edit sagt, man soll sich ja nicht unbedingt mit denen anlegen, aber irgendwann ist doch auch Schluss. Schonmal mit dem Leiter gesprochen?

Bearbeitet von Motorhuhn
Geschrieben

Die scheint echt falsche Tabletten genommen zu haben. Die 2 genullten Punkte hat sie zu übernehmen.

Was die jetzt noch die Nummer vergleichen wollen würde ich echt mal hinterfragen. Wie schon gesagt

ist das ja wohl durch den TÜV geschehen.

Scheiss Bürokratie. Erinnert mich irgendwie an meine Eintragungs- Odyssee :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Ziel ist es, die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme zu genehmigender Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständiger technischer Einheiten in der EU, insbesondere durch den Abbau von Handelshemmnissen, zu erleichtern....

Danach hab ich aufgehört zu lesen :-D

Bearbeitet von dorkisbored
Geschrieben

ich hab den Text jetzt mal grob überflogen und dennoch nichts gerafft!

wenn die papiere da sind geh ich hin und hinterfrage mal den sinn der ganzen scheisse :-D

Jörg :-D

Geschrieben

Servus!

Nach durchlesesn dieses Textes is mir das schon irgendwie klar was gemeint ist:

Die "Erleichterung" soll darin bestehen, dass man wohl mit gewissen Dingen jetzt nicht mehr zwingend zum Tüv muss, sondern auch die Zulassungsstelle Gutachter einsetzen darf, die das erledigen.

Auf der anderen Seite muß jetzt die Zulassungsstelle auch prüfen, ob das Gutachten dann auch stimmt. :-D

Sehr schön gedacht, aber in der Praxis...:

Die Gutachter sitzen im Moment eh nur bei Tüv oder Dekra (oder bei dieser dritten Firma da), und nachdem die Sachbearbeiter bei der Zulassung wohl eh den Text nicht ganz verstehen und sich keiner aus dem Fenster lehnen will, werden die jetzt erst mal jedes Gutachten überprüfen. (nicht nur stichprobenartig, so wie geschrieben.) :-D:-D

Ganz tolle Sache. :-D

Wird zwar sicher wieder besser, aber halt irgendwann, wenn ses dann gelernt haben...

Interessant ist aber sicher der Absatz zum Bestandsschutz: Wer also noch nen halbfertigen Roller hat mit Gutachten: hophop, fertig machen! 18 Monate Zeit, dann braucht man nix neues! ;-)

So les ich das auf die Schnelle zumindest!

greets,

Jan

Geschrieben
wenn die papiere da sind geh ich hin und hinterfrage mal den sinn der ganzen scheisse :-D

Hinterfragen würd ich aber erst, wenn Du den neuen Brief und Schein und Kennzeichen schon in der Hand hälst :-D

Wird zwar sicher wieder besser, aber halt irgendwann, wenn ses dann gelernt haben...

Ja ne is klar.... :-D

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