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Mal wieder was für die Juristen unter uns...


peter hat spaß denkt susi

Empfohlene Beiträge

Habe heute ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei bekommen:

Die Zwei Musiktitel lagen wie ich feststellen musste tatsächlich auf meinem Webspace. Selbst hochgeladen habe ich diese nicht, wird mir aber nichts bringen da auf den Webspace mehrere Leute zugriff haben und die Titel dort schon seit Ende 2004 liegen. Wird also schwer nachzuweisen sein wer die tatsächlich dort abgelegt hat. Und selbst wenn ich nachweisen könnte von wem die Dateien hochgeladen wurden werde höchstwahrscheinlich ich zur Rechenschaft gezogen werden da der Webspace über mich läuft und ich dafür die Verantwortung trage. :-D Das erste was ich nun mache ist das Passwort zum FTP ändern so dass nur noch ich Zugriff habe. :-D

Nun interessiert mich was passiert wenn ich die Anwaltskosten bezahle und die Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksende. Bin ich dann raus aus der Sache oder können die mir dann munter weiter ans Bein pissen? Nicht dass ich jetzt erst mal lockere 500€ bleche und die mich dann doch vor Gericht zerren.

Muss ich jetzt Angst haben dass morgen um halb sechs in der früh die Kripo bei mir vor der Tür steht? :heul:

Stutzig macht mich außerdem das Datum bis wann ich die Anwaltskosten bezahlen kann... der Brief kam heute an und gestern hätte ich laut Datum auf der Kostennote bereits bezahlt haben sollen? :-D

Vielleicht reagier ich auch einfach total über und jeder andere hätte den Brief längst in die Tonne geschmissen? ;-)

Werde am Montag mal zum Anwalt gehen, hätte aber gerne vorab schon mal ne kleine Einschätzung der Lage damit ich weiß wie ich ungefähr dran bin.

Gruß Jan

Edit: Bilder entfernt

Bearbeitet von peter hat spaß denkt susi
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Als 1. mal nix zahlen u. nix unterschreiben. Geh auf jeden Fall zuerst zu deinem Anwalt (gut ist´s wenn du eine Rechtschutzversicherung hast).

Das mit dem "kurzem" Zahlungsziel ist Absicht. Dir steht aber gesetzlich eine angemessene Frist für eine Reaktion zu (in diesem Fall wohl zu 2-3 Wochen).

Damit wollen sie dir Angst einjagen u. dir keine Zeit geben, richtig zu überlegen. Wenn du bezahlt hast, hast du 1. keine Aussicht mehr das Geld jemals zurückzubekommen (auch wenn du im Recht bist) u. 2. ist es sowas wie ein automatisches Schuldeingeständnis.

Das du das Schreiben kurz vorm Wochenende bekommen hast ist übrigens aus obigen Gründen ebenfalls kein Zufall!

(Genau mit diesen Maschen arbeiten die abgetackelten Anwälte, die für die privaten Parkplatzjäger arbeiten u. sich auf solche Angelegenheiten spezialisiert haben, für richtige Prozesse haben sie während des Jurastudiums nämlich zu wenig aufgepasst! - wenn sie 200 Briefe verschicken u. nur 20 zahlen, haben sie bereits gut verdient - u. glaube mir, es zahlen mehr als 10% der Leute!!)

Greetz, STANI :-D

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Als 1. mal nix zahlen u. nix unterschreiben. Geh auf jeden Fall zuerst zu deinem Anwalt (gut ist´s wenn du eine Rechtschutzversicherung hast).

Das mit dem "kurzem" Zahlungsziel ist Absicht. Dir steht aber gesetzlich eine angemessene Frist für eine Reaktion zu (in diesem Fall wohl zu 2-3 Wochen).

Damit wollen sie dir Angst einjagen u. dir keine Zeit geben, richtig zu überlegen. Wenn du bezahlt hast, hast du 1. keine Aussicht mehr das Geld jemals zurückzubekommen (auch wenn du im Recht bist) u. 2. ist es sowas wie ein automatisches Schuldeingeständnis.

Das du das Schreiben kurz vorm Wochenende bekommen hast ist übrigens aus obigen Gründen ebenfalls kein Zufall!

(Genau mit diesen Maschen arbeiten die abgetackelten Anwälte, die für die privaten Parkplatzjäger arbeiten u. sich auf solche Angelegenheiten spezialisiert haben, für richtige Prozesse haben sie während des Jurastudiums nämlich zu wenig aufgepasst! - wenn sie 200 Briefe verschicken u. nur 20 zahlen, haben sie bereits gut verdient - u. glaube mir, es zahlen mehr als 10% der Leute!!)

Greetz, STANI :-D

Klingt alles ganz plausibel, etwas Angst macht mir nur, dass die Kanzlei wohl schon bei Prozessen in dieser Richtung beteiligt war... zumindest sind da einige Kopien von Urteilen auf deren Homepage. :haeh:

Aber klar, bevor ich da was unterschreibe gehe ich erst mal zum Anwalt!

Gruß Jan

Bearbeitet von peter hat spaß denkt susi
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es gibt eine selbsthilfegruppe gegen abmahnungen, google mal, ich glaub die hießen irgendwas mit "abmahnwelle" oder so. bekommst nur zutritt zu der seite, wenn du nachweist, daß du ne abmahnung bekommen hast. sonst wäre es unentgeltliche rechtsberatung... aber zahlen wirst du wenn überhaupt nur sehr wenig müssen...

p.s. Häufig sind die Vertretungeserklärungen gefälscht. Ruf mal beim angeblichen Rechteinhaber an und hör nach, ob die Kanzlei tatsächlich ihre Interessen vertritt, daß ist in ca. 30% der Fälle nicht der Fall.

Bearbeitet von Crisk
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Alter Hut mit den Ab(-zock)mahnvereinen, nix zahlen, nix anerkennen und einfach den Spieß umdrehen, und einfach mal ´ne Anzeige wegen Betruges, bzw. wegen ungerechtfertigter Bereicherung erstatten, ma sehen, ob die dann immer noch Geld wollen, so würde ich es machen, auch mit Hinweis auf das vorläufige Zahlungsverbot für deren Konten... :-D

Laß Dich bloß nich uff den Kuhhandel ein und such Dir, wie schon empfohlen, ´nen richtig fiesen Winkeladvokaten Marke ich-mach-Euch-fertig...

Selbsthilfegruppe? Nich schlecht, hört sich aber so nach friedlich an, was ich Dir in solchen Fällen nie und nimmer raten würde, lieber solchen Heinis gleich richtig mit Nachdruck das volle Brett einschenken und Streit suchen, zu 99,5% geben die dann auf, ich spreche da aus Erfahrung mit derartigem Geschmeiß...

Aber auf keinen Fall nachgeben um des lieben Frieden willens, solchen Geiern gehört das Handwerk gelegt...

Ich gebe Crisk da Recht, haben die Dir denn eine seitens des Auftraggebers im Original unterschriebene Vollmacht vorgelegt/beigefügt? Nein? Prima, erster Formmangel, da findet man bestimmt noch jede Menge weitere dieser unfähigen VHS-Juristen... :-D

Bearbeitet von BFCDynamo
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mein kumpel ist das selbe vor 2 monaten passiert, weil seine freundin irgend nen song vom label 3P (moses pelham) gezogen hatte . . . sein daddy ist anwalt und hat die sache übernommen..... erst wollten se 600? und eben diesen wisch, wo man unterschreiben soll, dass man es nichtmehr macht ( in seinem fall wurde noch hinzugefügt, dass er dann 30.000? oder so zahlt wenn sie ihm nochmal erwischen ) nach ein paar verhandlungen waren es dann 50? strafe + 250? anwaltsgebühren und diesen wisch hat er nicht unterschrieben / unterschreiben müssen . . .

also wirklich erst zum anwalt gehen, der kann dich da gut rausholen.... gerade in deinem fall mit webspace und so weiter . . .

bei meinem kumpel ging es halt über e-mule oder sowas . . .

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Grundsätzlich wurde schon alles gesagt...Anwalt oder eine kostenlose Rechtsauskunft beim zuständigen Gericht (in Ö gibt es so etwas...) konsultieren und überhaupt Erkundungen (Anwaltsverzeichnis) einholen, ob es sich tatsächlich um eine reelle Anwaltskanzlei (und nicht möglicherweise um ein Inkassounternehmen) handelt.

Soweit ich dies jetzt hier -Umlegung auf österreichisches Recht- beurteilen darf, dürfte es sich hier ausschließlich um eine angestrebtes Zivilrechtsverfahren handeln, wobei die Polizei in dem von dir geschilderten Falle keinerlei Mitwirkung trifft und auch keinerlei gesetzliche Erhebungsgrundlage (außer möglicherweise gewerbsmäßiger Vertrieb von "raub"kopierten Tonträgern etc.) für strafrechtliche Erhebungen vorhanden ist...

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Wir hatten einen ähnlichen Fall. Der Unterschied bei uns war, das es sich um Fotos einer jungen Dame handelte und es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten ging. Der Anwalt wollte dieselbe Summe und diesen Unterlassungswisch haben. Wir haben die Fotos gelöscht und nen netten :-D Brief zurück geschrieben. Nix unterschrieben & auch nix gezahlt. Danach nie wieder was gehört... :-D

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