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Abmeldebescheinigung verloren....


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Will nen Roller anmelden, habe aber keine Abmeldebescheinigung dafür. Tüv is 03 abgelaufen, aber das Gerät wurde erst letztes Jahr abgemeldet, wäre jetzt gut zu wissen ob ich Vollabnahme brauche oder nicht. Vielleicht is ja jemandem hier schonmal was ähnliches unterlaufen und weiss bescheid, dann muss ich nicht bei den Spacken von der Zulassungsstelle nachfragen, denn die wissen das wahrscheinlich genauso gut wie ich.

Mfg Lucki :-D

Geschrieben

hast du den alten fahrzeugSCHEIN noch? bei uns in gladbach machen die das seit einführung der neuen zulassungspapiere so, dass du nur noch den abgemeldet stempel in den brief bekommst und den alten fzg.schein "entwertet" (ne kleine ecke rausgeschnitten) auch noch dazu. reicht dann für die wiederzulassung. bekommst ja dann eh die neue zulassungsbescheinigung I & II.

keine ahnung ob jedes str.vk amt das so macht...

Geschrieben

habe wie ich mein auto angemeldet hatte auch keine abmeldebescheinigung gehabt, die nette dame (wirklich) hat dann in dem landkreis angerufen wo des auto davor angemeldet war und hat sich die daten durchgeben lassen :-D .

eben meine abmeldebescheinigung durchgelesen:

wenn innerhalb von 18 monaten eine wiederinbetriebnahme langt für dich jetzt §21

wenn außerhalb von 18 monaten ist die betriebserlaubnis automatisch erloschen d.h. kompl. abnahme

in deinem fall mach dir ne rote drauf renn zum tüv und danach :-D zur zulassungsstelle :wasntme: abmeldebescheingung verloren...bitte bitte anmelden ;-) sollte funzen :-D

Geschrieben
habe wie ich mein auto angemeldet hatte auch keine abmeldebescheinigung gehabt, die nette dame (wirklich) hat dann in dem landkreis angerufen wo des auto davor angemeldet war und hat sich die daten durchgeben lassen :-D .

eben meine abmeldebescheinigung durchgelesen:

wenn innerhalb von 18 monaten eine wiederinbetriebnahme langt für dich jetzt §21

wenn außerhalb von 18 monaten ist die betriebserlaubnis automatisch erloschen d.h. kompl. abnahme

in deinem fall mach dir ne rote drauf renn zum tüv und danach :-D zur zulassungsstelle :wasntme: abmeldebescheingung verloren...bitte bitte anmelden ;-) sollte funzen :-D

kompl. abnahme (einzelabnahme) ist das selbe wie §21. und den muss man erst nach mehr als 18 monaten vorrübergehender stilllegung machen.

Geschrieben
Hallo!

Will nen Roller anmelden, habe aber keine Abmeldebescheinigung dafür. Tüv is 03 abgelaufen, aber das Gerät wurde erst letztes Jahr abgemeldet, wäre jetzt gut zu wissen ob ich Vollabnahme brauche oder nicht. Vielleicht is ja jemandem hier schonmal was ähnliches unterlaufen und weiss bescheid, dann muss ich nicht bei den Spacken von der Zulassungsstelle nachfragen, denn die wissen das wahrscheinlich genauso gut wie ich.

Mfg Lucki :-D

wenn Du weißt, bei welcher Zulassungsstelle der Roller stillgelegt wurde, laß Dir dort eine Zweitschrift der Abmeldebescheinigung ausstellen. kann um die 5? kosten, evtl bekommst Du die auch kostenlos, wenn Du lieb darum bittest.

Rita

Geschrieben (bearbeitet)

Normalerweise kannste Dir die Abmeldebescheinigung dahin stecken, wo die Sonne net scheint.

Is bei Autohändlern auch gebräuchlich, dass die die wegschmeißen, damit es bei ner überschrittenen TÜV-Frist auf die abgemeldete Karre wieder 2 Jahre TÜV gibt.

Hin und wieder gibt´s aber so eifrige Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt, die dann meinen Dir den Karren nicht ohne Abmeldebesch. zulassen zu können.

Ist mir auch schon passiert; Hab dann die nette Dame gebeten doch mal bei der Zulassungsbehörde, die den Wagen abgemeldet hat (in meinem Fall Berlin) anzurufen und den Sachverhalt zu klären, da ich ja nicht die Bringeschuld für versäumte Behördenpflichten übernehmen müsse und außerdem mit dem Fahrzeugbrief über die rechtmäßige Besitzurkunde bzw. den Eigentumsnachweis für das Fahrzeug besitze.

Vor allem hab ich sie gefragt, wofür sie die verkackte Bescheinigung benötigt, da

1. Das Abmeldedatum im Brief vermerkt ist

2. Der Vorbewsitzer im Brief vermerkt ist

3. Die Zulassungsbehörde, die das Fzg. abgemeldet hat im Brief vermerkt ist

4. TÜV und AU-Ablauf anhand der jeweiligen Bescheinigungen dokumentiert werden können

" Also", frag ich sie: "Welche bahnbrechenden, zulassungsrelevanten Informationen kann Ihnen diese Bescheinigung liefern?"

"ÄÄÄÄÄÄh,....., Ich brauch die für die Unterlagen"

" Aus datenschutzgründen muss die Abmeldebescheinigung umgehend nach Wiederzulassung durch das StVA vernichtet werden"

"????,ÄÄÄÄH, aber das ist Vorschrift, dass ich die sehen muss"

Nach einiger Diskussion und 4 vergeblichen Versuchen beim StVA in B jemanden zu erreichen, hab ich dann den Wagen zugelassen bekommen.

Bearbeitet von Steppenrolf
Geschrieben

Bei nem normalen Brief is das ja ok, aber in meiner schwulen ABE steht garnix drin. Kein Besitzer, kein TÜV, garnix, ausser das Nummernschild und nen Nürnberg Stempel is drauf. Mehr nicht.........

Geschrieben

@et3 kompl. abnahme = wiederinbetriebnahme in den straßenverkehr

klugscheißmodus an :-D

wurde die vorübergehende stilllegung des fahrzeugs im fahrzeugbrief nicht vermerkt, ist der fahrzeugbrief nach 18 monaten - bei verschrottung oder ausfuhr sofort - der zulassungsbehörde vorzulegen.

das fahrzeug gilt automatisch nach ablauf von 18 monaten seit der vorübergehenden stilllegung als endgültig aus dem verkehr gezogen. die somit endgültige abmeldung hat das erlöschen der betriebserlaubnis zur folge.

für eine erneute teilnahme am öffentlichen straßenverkehr mit einem fahrzeug, dessen betriebserlaubnis erloschen ist, ist ein gutachten eines amtlich anerkannten sachverständigen erforderlich, das mit dem antrag auf wiederzulassung der zulassungsbehörde vorzulegen ist.

klugscheißmodus aus :-D

§21(tüv) müßte er ja eh machen weil der tüv ja abgelaufen ist, oder???

wie gesagt bei mir hat die nette frau angerufen wo der karren angemeldet war und hat sich von dort die daten gebenlassen, fertig nie gedacht das die so nett sein können ;-)

warst schon einmal bei der zulassungstelle, frag doch mal mit deiner schwulen ABE was die wollen um den karren anzumelden, wenn du glück hast so wie ich, wird sie dir des schon sagen... :-D

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