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das größte Schwein im Land


Paola

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Top-Benutzer in diesem Thema

Scheiße bin auch eben von den grünen Männchen angehalten worden. Hab gerade an der Seite gestanden und den mp3 Player für nen Dyno Lauf vorbereitet. auf einaml hält ein Auto neben mir. Ich guck nur aus den Augenwinkeln rüber. Scheiße Silberner Audi mit grüner Folie. Oh die Cops. Gleich Roller aus und Helm abgenommen. Die fragen haben sie ein Problem mit ihrem Roller? Ich antworte" ja der ist gerade immer langsamer geworden". Der Typ geht um meinen Roller rum guckt bestimmt ne Minute lang auf den Polini left Auspuff und den Bitubo und das Garelli Schutzblech vorne, während ich die Papiere aus dem Handschuhfach such und schnell den Mp3 Player darin verschwinden lasse. Die Kollegin fragt ob ich denn noch bis nach Hause komm. Ich antworte" ja halt nur langsam aber das klappt noch". Sie fragt ihren Kollegen ob er noch was hat. Er sagt ne alles okay. Ich schon sichtlich erleichtert. Helm auf die fahren los. Tief durchgeatmet und gaaaanzzzz langsam mit 30 im 4 Gang dahingetuckert bis nach Hause. Oh mann hätten die Deppen mich wegen nem leppischen 50er Polini nem Polini lefthand und dem Bitubo drangekriegt dann hätt ich mir in Arsch gebissen, Gott sei dank waren das 2 absolute nullchecker.

mfg der :-D Hasser

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Siehste...dann doch lieber gleich nen 130er Polini draufgehabt. Dann lohnt sichs wenigstens... :-D

,..pennah!

Bin froh das ich nicht mit dem 136er unterwegs war. Ist nämlich auch auf meiner Teststrecke gewesen. :veryangry:

Dann hätt es sich gelohnt. Und selbst die 2 Ochsen hätten gecheckt das damit was nicht stimmt. 136er gedreht im Vollcut Rahmen mit nem sehr lauten JL 180° und 32er Koso mit Ram-air. :-D

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P.S.: Arschlöcher auf vier Rädern!

P.P.S.: @Paola: Hat der Typ während der Fahrt die Polizei angerufen? Wie wäre es mit einer Gegenanzeige wg. telefonieren am Steuer.

also es gibt aber Kopfhörer, freisprechanlagen etc! Benutze mein Telefon täglich mehrfach im auto und muss es nicht an die Birne halten....!

Allerdings hasse ich solche Verkehrserzieher wie diesen der unserem Paola über den Weg gefahren ist! Aber beweisen können sie eigentlich nicht dass du ihn zu knapp überholt hast! Das ist ja subjektiv!?

Hab auch so ne Blitzbirne hier in der Firma! Der meinte mich auch mal belehren zu wollen! Hab ihm nahe gelegt sich um dinge zu kümmern die ihn auch was angehen! Wenn er keine freunde hat oder Anschluss sucht soll er sich nen anderen suchen! Seitdem grüßt er nichtmal mehr! Sooo ein Glück...... :-D !

Auf jeden Fall viel Glück!!!

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Oh mann hätten die Deppen mich wegen nem leppischen 50er Polini nem Polini lefthand und dem Bitubo drangekriegt dann hätt ich mir in Arsch gebissen, Gott sei dank waren das 2 absolute nullchecker.

Wie kann man nur so blöde sein und mit so einem lauten und auffälligen Auspuff rumfahren. Da kannst Du Dir doch gleich ein Schild umhängen: "Hallo!! Illegal! bitte anhalten!!"

Wenn die Kiste nicht laut ist und von außen Motortechnisch unauffällig, passiert Dir mit den Bullen auch nichts. Jahre lang bei mir gut gelaufen und die Bullen haben mich ständig angehalten. Als ich nen anderen Auspuff drunter hatte, hatten se mich sofort am Arsch.

@Paola:

Wenn Du so rumhackst, musst Du auch die Konsequenzen abkönnen.

Ich fahre auch 133'er und bislang bin ich nie an den Autos vorbeigeschossen, außer im Stadtverkehr, wo es sowieso nicht auffällt.

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@Paola:

Wenn der Typ dich angezeigt hat (und sich der Staatsanwalt nicht mir der Anzeige gähnend den Arsch abwischt [Aussage gg. Aussage] ),wirst du bald seine Adresse haben und dir was nettes ausdenken können.Bringt dich persönlich zwar auch nicht nach vorn,aber du kannst vielleicht den nächsten unbescholtenen :wasntme: Mopedfahrer davor bewahren von diesem Stück Amöbenscheisse angepisst zu werden.

Scheisse ist natürlich das die Staatsbücker dich gefickt haben...und dann auch noch wiederholt nach kurzer Zeit...das könnte dem Richter sauer aufstossen...pass auf deinen Lappen auf!

Fahren ohne Versicherungsschutz bringt mal eben !!!6 Punkte!!! inner Flensburger Hitliste,wenn ich mich recht entsinne.

Versuchs doch mal mit ner roten Nummer.Is auch unkompliziert.

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Ich weiß jetzt nicht was Du den Schmier gesagt hast, aber in so nem Fall

wos absehbar teuer wird, würde ich immer alles abstreiten. Wenn das

Denunziantenschwein nämlich keine Zeugen hat wird Dir deswegen auch

nichts angehängt werden können. Ausser Du hast den Bullen lieb gesagt

daß Du schuldig bist. Dann sind die Bullen Zeuge und können Dich ficken.

Aber wenn nicht dann bleibt nur die frisierte Karre, das wird zwar auch

schon :-D , ist aber nicht so schlimm wie ne Straßenverkehrsgefährdung.

Bei der Karre könntest ja sagen Du hättest es nicht gewusst und das Teil

so vom Vorbesitzer übernommen. Klappt aber natürlich nur wenn da nicht

schon ein ähnlicher Vorfall war wie bei Dir. :-D(

Good Luck,

Ölsau

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mir glauben sie alles.

spätestens dann Live mit Augenaufschlag. :love:

ich werde halt argumentieren, das ich bereits eine Kennzeichen Kombination reserviert habe, und auch Papiere für das ummelden auf 125ccm.

aber immer noch unfassbar, das sowas ausgerechnet "hier" passiert, da muss ich noch überlegen, wie ich da langfristig mit umgehe. was nützt es, wenn ich immer nach der Polizei schaue, um dann von den Mitbürgern angeschissen zu werden. :grr:

Die Geschichte von Tobis Kunden, mit dem "unsicheren Fahrzeug auf der autobahn" ist doch auch immer noch unglaublich. :-D

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bist Du Lambretta Fahrer und um die 40 ? :-D

ey man ist so jung wie man sich fühlt, klar bin ich selber schuld.

die bullen waren auch ganz lieb, die hätten mich selbst nie angehalten, schließlich waren sie auf der Wache WayM gucken.

und das Denunziation fickscheiße ist sind wir uns hoffentlich einig.

danke. :love:

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Wenn du Pech hast, kriegste den Bock gar nicht wieder - ging nem Freund nach "Wiederholungstat" auch so. Karre eingezogen und versteigert.

Sowas ist rechtlich möglich?! Nee, oder?

Also, Stilllegung durch Einziehen der Papiere, okay, das ist noch nachvollziehbar. Aber das Eigentum entziehen und versteigern? Kann da mal wer was zu sagen? Weil, bei sowas krieg ich dann doch n bißchen Flattern...

Gruß

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Gibt es anscheinend tatsächlich. Weiß das vonnem Zivi Cop. Die haben ständig andere Karren mit denen Sie rumfahren. Das sind oft Kisten die Sie meistens Dealern abgenommen haben. Wenn das jetz nen 450 Benz is, dann verscherbeln die den wieder, klar, aber oftmals ist n A4 oder Passat dabei und dann eiern die damit ne zeitlang rum. Rechtlich wohl damit zu "begründen", dass die Karre ein Tatmittel war und eingezogen werden darf. Hört sich zwar grenzwertig an, is aber anscheinend so. Jetz nicht fantasieren und sagen dann können sie einem ja auch die Hütte nehmen wenn Sie bei ner Durchsuchung Stimulanzien finden. Ich glaub das geht nur wenn damit nachweislich Kurierfahrten gemacht wurden, oder so.... Muss mir das bei Gelegenheit nochmal erklären lassen!

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Ja hast recht, wenn das Auto zur Begehung von Straftaten gebraucht wird, kann es einbehalten werden. :-D Ebenso andere Gegenstände, die dazu benutzt werden, Straftaten zu begehen. Allerdings müssten es schon schwerere Delikte sein, damit sowas passiert.

Bei ner getunten Fuffi wird das aber anders sein. Ich schätz´ mal, dass sie die nur dann einbehalten können, wenn man damit besonders oft augefallen ist, zweimal werden da wohl nicht ausreichen.

Ich verstehe aber nicht, warum das in Jans Fall `ne Straftat ist. Wenn man einen Einserlappen hat und die Karre läuft schneller als erlaubt ist das doch nur ordnungswidrig, oder???

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Ich verstehe aber nicht, warum das in Jans Fall `ne Straftat ist. Wenn man einen Einserlappen hat und die Karre läuft schneller als erlaubt ist das doch nur ordnungswidrig, oder???

Nicht ganz, fährt man eine Fuffi mit mehr als 50 ccm, begeht man auf jeden Fall schon mal Versicherungsbetrug und ab 125 ccm sogar Steuerhinterziehung.

Desweiteren möchte ich darauf hinweisen, daß wir hier in einem öffentlichem Forum sind, natürlich darf jeder seine Meinung sagen, aber bitte in einer halbwegs zivilisierten Ausdrucksweise.

Wenn man Mist gebaut hat und erwischt wird, dann muß man halt mit den Konsequenzen leben. Pauschalverurteilungen unseres auch so fürchterlichen Polizeistaates auf niedrigstem sprachlichen Niveau passen eigentlich mehr zu pubertierenden Plastomatenfahren.

(Und nein, ich fahre keine Lambretta und habe die 40 auch noch nicht (ganz) erreicht)

@ Paola: woher willst du wissen, daß es ein, sich durch ein rasantes Fahrmanöver Deinerseits in die Enge getriebener, Autofahrer war, der die Polizei angerufen hat? Vielleicht war es ja auch ein

- Rollerfahrer, der mal einen Roller von Dir gekauft hat

- ein militanter Tierschützer und Rattenliebhaber

- ein gehörnter Ehemann

- ein im Kopf-an-Kopf-Rennen gegen Dich unterlegener Konkurrent

der dich zufällich erkannt hat und die Gelegenheit der späten Rache genutzt hat...

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Gibt es anscheinend tatsächlich. Weiß das vonnem Zivi Cop. Die haben ständig andere Karren mit denen Sie rumfahren. Das sind oft Kisten die Sie meistens Dealern abgenommen haben. Wenn das jetz nen 450 Benz is, dann verscherbeln die den wieder, klar, aber oftmals ist n A4 oder Passat dabei und dann eiern die damit ne zeitlang rum. Rechtlich wohl damit zu "begründen", dass die Karre ein Tatmittel war und eingezogen werden darf. Hört sich zwar grenzwertig an, is aber anscheinend so. Jetz nicht fantasieren und sagen dann können sie einem ja auch die Hütte nehmen wenn Sie bei ner Durchsuchung Stimulanzien finden. Ich glaub das geht nur wenn damit nachweislich Kurierfahrten gemacht wurden, oder so.... Muss mir das bei Gelegenheit nochmal erklären lassen!

Um hier mal der Legendenbildung vorzubeugen:

Polizeirecht ist Landesrecht, damit kann ich es zwar nur für Rheinland-Pfalz sagen, aber ich denke mal, dass das in anderen Bundesländern nicht anders sein wird.

Der Roller wird sichergestellt, hier wahrscheinlich, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren.

Sichergestellte Sachen werden dann von der Polizei in Verwahrung genmommen, der Betroffene davon unterrichtet. (Und sicherlich Kurven die damit nicht rum! :plemplem: Denn während der Verwahrung ist einer Wertminderung vorzubeugen.)

Danach hat die Behörde mehrere Möglichkeiten der Verwertung:

Die Vernichtung ist nur zulässig, wenn es sich bei den sichergestellten Sachen zB um verderbliche Lebensmittel handelt.

Die Verwertung erfolgt durch öffentliche Versteigerung. Kosten dafür trägt der Verantwortliche, den abgezogenen Rest des Versteigerungserlöses bekommt er überwiesen oder ausgezahlt. Alles andere wäre mit der Eigentumsgarantie auch unvereinbar.

Die Verwertung erfolgt jedenfalls in RLP aber nur dann, wenn der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, sich ein Jahr lang nicht meldet oder die Sache während der Verwahrung einen zu krassen Wertverlust erleidet.

Alles trifft hier auf Vespas nicht zu. Also gibt es den Kram, wenn die mit ihren Ermittlungen fertig sind, zurück.

Gruß Dirk

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Um hier mal der Legendenbildung vorzubeugen:

Polizeirecht ist Landesrecht, damit kann ich es zwar nur für Rheinland-Pfalz sagen, aber ich denke mal, dass das in anderen Bundesländern nicht anders sein wird.

Der Roller wird sichergestellt, hier wahrscheinlich, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren.

Sichergestellte Sachen werden dann von der Polizei in Verwahrung genmommen, der Betroffene davon unterrichtet. (Und sicherlich Kurven die damit nicht rum! :plemplem: Denn während der Verwahrung ist einer Wertminderung vorzubeugen.)

Danach hat die Behörde mehrere Möglichkeiten der Verwertung:

Die Vernichtung ist nur zulässig, wenn es sich bei den sichergestellten Sachen zB um verderbliche Lebensmittel handelt.

Die Verwertung erfolgt durch öffentliche Versteigerung. Kosten dafür trägt der Verantwortliche, den abgezogenen Rest des Versteigerungserlöses bekommt er überwiesen oder ausgezahlt. Alles andere wäre mit der Eigentumsgarantie auch unvereinbar.

Die Verwertung erfolgt jedenfalls in RLP aber nur dann, wenn der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, sich ein Jahr lang nicht meldet oder die Sache während der Verwahrung einen zu krassen Wertverlust erleidet.

Alles trifft hier auf Vespas nicht zu. Also gibt es den Kram, wenn die mit ihren Ermittlungen fertig sind, zurück.

Gruß Dirk

Danke,

das klingt mal nach ner fundierten Antwort!

Hab mir schon gedacht das das so nicht sein kann...

Gruß M.

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Der Roller war hier m. E. nur Tatmittel für Ordnungswidrigkeiten (Fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne Versicherungsschutz). Versicherungsbetrug liegt m. E. nicht vor. Der könnte höchstens nach Eintritt eines Schadenfalles und entsprechender Zahlung der Versicherung vorliegen. Der Betrug wäre dann darin zu sehen, dass der Versicherung vorgespiegelt worden wäre, dass das Fahrzeug der Betriebserlaubnis entsprochen hat, aufgrund derer es versichert wurde. Wie es aktuell gelaufen ist, wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit, da Paola ebenso gut ohne Versicherungskennzeichen hätte fahren können.

Eine Straftat könnte hier maximal in der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestehen, die aber bislang nicht bewiesen ist. Die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" trifft auf Paola ebenfalls nicht zu.

Weiterhin haben die strafprozessualen Vorschriften für Einziehung und Verfall (ggf. Gewinnabschöpfung), die gelegentlich bei schwerer/organisierter Kriminalität Anwendung finden (Ferrari und Rolex des Zuhälters/Dealers beschlagnahmen --> Zivicopgeschichte von oben) mit Paolas aktuellem Fall absolut gar nichts zu tun. Deshalb -wie schon von Dirk ausgeführt- hier nur Sicherstellung zur Gefahrenabwehr bzw. für weitere Ermittlungen (Sachverständigengutachten).

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Der Roller war hier m. E. nur Tatmittel für Ordnungswidrigkeiten (Fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne Versicherungsschutz). Versicherungsbetrug liegt m. E. nicht vor. Der könnte höchstens nach Eintritt eines Schadenfalles und entsprechender Zahlung der Versicherung vorliegen. Der Betrug wäre dann darin zu sehen, dass der Versicherung vorgespiegelt worden wäre, dass das Fahrzeug der Betriebserlaubnis entsprochen hat, aufgrund derer es versichert wurde. Wie es aktuell gelaufen ist, wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit, da Paola ebenso gut ohne Versicherungskennzeichen hätte fahren können.

Eine Straftat könnte hier maximal in der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestehen, die aber bislang nicht bewiesen ist. Die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" trifft auf Paola ebenfalls nicht zu.

Weiterhin haben die strafprozessualen Vorschriften für Einziehung und Verfall (ggf. Gewinnabschöpfung), die gelegentlich bei schwerer/organisierter Kriminalität Anwendung finden (Ferrari und Rolex des Zuhälters/Dealers beschlagnahmen --> Zivicopgeschichte von oben) mit Paolas aktuellem Fall absolut gar nichts zu tun. Deshalb -wie schon von Dirk ausgeführt- hier nur Sicherstellung zur Gefahrenabwehr bzw. für weitere Ermittlungen (Sachverständigengutachten).

Mann Mann Patrick..ich bin beeindruckt :-D) Wat ein wildes Juristengeschwalle *fg*

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Ich meinte damit auch nicht, dass die mit Paolas Rennreuse Brotzeitholen fahren. Ich mein, wenn du halbtonnenweise Stoff mit nem Auto durch die Lande zirkelst, fährst Du dergestalt ein, dass Du die nächste Zeit mit Sicherheit kein KFZ brauchst. Die Zivis eiern halt, wenn der Wagen standesgemäß is, paar Einsätze runter und verhöckern dann das Teil. Dann kriegst halt no paar Mark fuffzich hernach, egal. Verdienst ja dann mit Tütenklebengutes Geld.

Ganz anderer Sachverhalt als s. Topiceröffner, schon klar. Mußte das nur mal posten, da ich das auch schon sehr grenzwertig finde. Ich mein das Auto eines Mannes und seine Vespa sind heilig. Punkt. Egal was der Fahrer damit macht! :grr:

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