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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab da mal ne 50R Bj.80 als Unfallroller günstig aufgekauft.

Das Ding hat eine "Zweitschrift" als Papiere dabei, sehen schon komisch aus, wobei ich noch nie ne Zweitschrift gesehen hab... Ist so eine weisse BE mit rotem Zweitschrift Stempel. Unterschrift vom Sachbearbeiter (vorn) war aber Handgeschrieben (keine Kopie). Leider wird sowas ja auch gern als Blanko verhökert...

Der Vorbesitzer war ein "Familienvater", der mir zum Roller eine abenteuerliche Geschichte erzählt hat. Das Ding wurde mal geklaut und geschunden (so sahs auch aus, mit Abfackelversuche am Tank, gebrochenem Lenksäulenanschlag, Beulen ... anyway, dann wiedergefunden und ihm zum Verkauf vermacht. Wie gesagt, war ein Familienvater mit Neubauhaus, der nebenbei gerade ne alte Lambretta restaurierte. Sah jetzt nicht unseriös aus.

Papiere wurden nach dem Wiedererhalt (nach dem Diebstahl) neu beschafft, keine Schlüssel vorhanden...

Naja, soll ich mit dem Hobel (wenn er denn wieder fertig ist) so einfach fahren, oder lieber die Papiere abchecken lassen (evtl. schlafende Hunde wecken)

Was wäre da das geschickteste Verhalten meinerseits?

Geschrieben

denk doch mal nach...

- wer kennt Deine Rahmennummer...?!?

- nur Deine Versicherung...

1. weiß niemand welche versicherung.

2. ist gar nicht gewährleistet, dass die versicherung Dein fahrzeug anhand der rahmennummer identifizieren kann...

(- sehr wahrscheinlich kann sie nur auf anfrage des kennzeichens den halter ermitteln.)

3. dürfte eine anfrage bei allen in frage kommenden versicherungen enorme kosten verursachen (mindestens telefon und/oder briefporto)...

falls also irgendjemand beim aufräumen zufällig über das original stolpert, könnte er das FZ zwar theoretisch zur fahndung freigeben...

- aber wahrscheinlich wird man ihm dabei erklären, dass das FZ sehr wahrscheinlich schon verschrottet - bzw. in einzelteilen verscherbelt - wurde (das nämlich ist der übliche gang, wenn man plötzlich merkt, dass man die ABE nirgendwo mehr findet... :-D)

also: fahrzeug versichern, fahren und spaß haben... :-D

Geschrieben

Geht auch anders: Ne Freundin von mir kauft sich nen Fuffi, holt sich mit Unbedenklichkeitsbescheinigung neue Papiere, holt sich ein Kennzeichen, fährt zwei Monate, BEKOMMT EINE ANZEIGE WEGEN DIEBSTAHL und muss nach der Verhandlung an die Versicherung (Kläger!) nochmal den Kaufpreis berappen um den Roller behalten zu dürfen. Soviel zum Thema: Annö, lassma, kein Problem...

Geschrieben

Dann wundert mich allerdings, warum eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Sicher kann es zwischen der Ausstellung derselben und der Diebstahlsmeldung zeitliche Überschneidungen geben, aber dann sollte man es ihr doch nicht zur Last legen können, schließlich hat sie doch im guten Glauben gekauft - ansonsten hätte sie wohl kaum die Bescheinigung angefordert.

Geschrieben

Geht mir auch so. Hab ne V50R gekauft von nem Studenten, der auch nicht grade unseriös wirkte. Die Zweitschrift sieht genauso aus wie deine und wirkt echt ein bißchen selfmade, vor allem, weil beim Vor-Vorbesitzer der Name total unleserlich ist und keine Adresse dabei steht.

Ich lass mich aber bis jetzt auch nicht weiter irritieren und hab dem guten Stück heute endlich sein neues Versicherungskz. verpasst, und das auch zum wiederholten Male. Da hat bisher keiner gemeckert und der Mensch bei der Versicherung meinte, dass er solche Dinger des öfteren sehen würde.

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