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"Haltbarkeit" von Gutachten (§19)?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Glücklicherweise hat der Tüv mir schön alles eingetragen, und mir ein Gutachten ausgestellt, war am 14.06...leider hatte noch keine Zeit wärend der Öffnugnszeiten zur Zulassungstelle zu kommen.

Weiss jemand wie lange ich mit sowas warten darf?

Geschrieben

2-3 Monate sollten kein Problem sein, außer Du kommst in eine Verkehrskontrolle, weil der behandelt das dann, als ob Du solange mit nicht eingetragenen Änderungen (d.h. erloschener Betriebserlaubnis) rumgefahren bist.

Rita

Geschrieben

Meinst du wirklich § 19 (StVZO)?

Für Eintragungen und so Kram wird doch immer ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt!

Wie dem auch sei, um deine Frage zu beantworten, die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO bleibt bis zur Außerbetriebsetzung wirksam, wenn sie dir nicht vorher entzogen wird (vgl. § 19 II 1 StVZO)

Gruß Dirk

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