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Welche Karren lassen sich am günstigsten versichern?


Mozzer

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ist zwar halb offtopic, aber jetzt habe ich eine Frage: ist ein 125er Roller ein L-Krad? bzw. ist das dann noch das scheiss 80er Nummernschild oder schon ein großes?

Der TÜV sagte mir nämlich, dass meine 50er jetzt als L-Krad umgemeldet wird (wenn ich jetzt den 125er Motor einbaue...)

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Halbwissen:

Wenn das Ding gedrosselt ist, L-Kraftrad und kleines Schild, wenn nicht, dann großes Schild und kein L-Kraftrad.

Wenn falsch, bitte verbessern. :-D

Hat wer ungedrosselte Papiere mit Resttüv über? Das Fahrzeug selbst brauche ich nicht, nehme auch Plaste... :-D

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Bzgl. Steuern für 125er: Habe selbst noch keine gezahlt, obwohl der Haushalt inzwischen 6 angemeldete 125er umfasst. M. E. wird wegen Geringfügigkeit von der Erhebung abgesehen, da der Verwaltungsaufwand in keinem günstigen Verhältnis zur Einnahme steht.

Mit einer Geschwindigkeit von über 80 km/h bleibt es immer noch ein Leichtkraftroller, bekommt jedoch ein großes Kennzeichen. Bis 80 km/h eingetragene V/max kleines "80er Kennzeichen".

Wichtig für die Höhe der Versicherungsbeiträge ist der Eintrag über 80 km/h, da dann wesentlich günstiger.

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Bzgl. Steuern für 125er: Habe selbst noch keine gezahlt, obwohl der Haushalt inzwischen 6 angemeldete 125er umfasst. M. E. wird wegen Geringfügigkeit von der Erhebung abgesehen, da der Verwaltungsaufwand in keinem günstigen Verhältnis zur Einnahme steht.

Mit einer Geschwindigkeit von über 80 km/h bleibt es immer noch ein Leichtkraftroller, bekommt jedoch ein großes Kennzeichen. Bis 80 km/h eingetragene V/max kleines "80er Kennzeichen".

Wichtig für die Höhe der Versicherungsbeiträge ist der Eintrag über 80 km/h, da dann wesentlich günstiger.

Man meint, Du würdest bei einer Versicherung arbeiten Herr R. - bin beeindruckt. Hätte es nicht besser und schöner formulieren können *gg*

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125er sind steuerfrei

80er und 125er bis 80km/h sind Leichtkrafträder mit Leistungsbeschränkung und dürfen ab 16 gefahren werden, kleines Kennzeichen

125er die schneller als 80km/h, max. 100km/h sind auch Leichtkrafträder, aber ungedrosselt und haben ein großes Schild und dürfen ab 18 Jahren gefahren werden.

Zumindest ist das mein Informatonsstand.

Edit ruft: zu langsam!

Bearbeitet von starstream
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125er sind steuerfrei

falsch so.

leichtkrafträder sind steuerfrei.

§ 18 (2) Nr. 4a StVZO

Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3),

ne offene 125er aprilia mit ~32ps is z.b. *nicht* steuerfrei!

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125er die schneller als 80km/h, max. 100km/h sind auch Leichtkrafträder, aber ungedrosselt und haben ein großes Schild und dürfen ab 18 Jahren gefahren werden.

Klugscheiß: Höchstgeschwindigkeit ist offen, wichtig ist in der ungedrosselten Version (ab 18 fahrbar) nur, dass es max. 125 ccm und max. 15 PS sind.

Edith sagt mit Blick auf nops Beitrag, dass 15 PS wohl 11 kW entsprechen.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Moin,

um einen Versicherungsvertrag am Fortbestehen zu halten, möchte ich "irgendwas anmelden". Was kommt mich günstiger, ´ne 125er (un-/gedrosselt?), oder ´ne 80er ?

hä, was issn des für ne Versicherung?

Bei mir ist so: Ich kann zb. einen von meinen Rollern abmelden, Versicherung kündigen (also zahl dafür dann nix mehr). Innerhalb von 7 Jahren kann ich dann den Roller, kann auch ein anderer sein (wenn gleiche ccm wie voriger, sonst können sich Kosten ändern) wieder im gleichen Vertrag versichern und zahl weiterhin nur soviel, wo der Vertrag (Schadensfreiheitsrabatt) stehengeblieben ist.

Es wäre mal wissenswert, was andere Versicherungen in solchen Fällen anbieten?

Bearbeitet von martin-manuel
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