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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute,

ich hab auch eine alte V50 L Bj. 1970. Neu lackiert, viele neue Teile und einen neuen Motor. Papiere vorhanden!

Und hier beginnt die Geschichte. Meine Frage, wenn Tacho (digital, hab keinen Primavera Lenkkopf) und Lichter

(Abblend- und Fernlicht, sowie Bremslicht) funktionieren, bekomme ich dann TÜV mit folgendem Motor?

Der Motor: 133 ccm Polini Doppelansauger, 24 Dell?orto Trommelvergaser und ne

e-Zündung von einer PK, sowie ein leichteres Polrad. Der Auspuff ist ein Simonini

down & forward. Ich sag jetzt mal er ist relativ leise :-D, aber an dem soll?s nicht scheitern.

Ist das machbar, meine Vespa so anzumelden? Hat irgendjemand evtl. ein paar Tipps für mich?

Vielen Dank für eure Antworten

Daniel

Geschrieben (bearbeitet)

Klingt jetzt vielleicht scheisse, aber der beste Tipp ist, die Karre deinem Prüfer zu zeigen und ihn zu fragen was er davon hält, was noch fehlt (ggfls. Tachobeleuchtung), ob er irgendwelche Unterlagen von Dir dazu will/brauch etc.

Sowas kann man hier nicht konkret beantworten.

gruß :-D

Edit: Achso ja, grundsätzlich ist da machbar, ja :-D

Bearbeitet von Manuel136
Geschrieben

Du solltest vorher bei den möglichen Prüfern aus deiner Umgebung anrufen und mit ihnen dein Vorhaben besprechen. Es gibt Prüfer die auf sowas überhaupt keine Lust haben und Prüfer die da kulanter sind. Ist sicher besser, als erst bei dem Termin zu erfahren, das das nichts wird.

Geschrieben

kann mich freerider nur anschließen ! wenn es machbar is, las dir noch bescheinigen was du für zylinder und vergaser verbaut hast. oder zeig ihm zumindest eine rechnung der sachen. ein leistungsgutachten dazu, damit er überhaupt weiß was er dir da eintragen soll und gut. so hats bei mir geklappt. kommst du aus der nähe von bielefeld ? die sind hier (wenn es ordentlichgemacht ist) sehr zugänglich was solche umbauten betrifft !

:-D

Geschrieben

Was du auf jeden Fall brauchst, sind Blinker. Die sind Blinker. Ab 125 ccm braucht jedes Fahrzeug Blinker, es sei denn du hast ein Baujahr unter 65 -glaube ich- oder war das 66? Jedenfalls bei 70 müssen Fahrrichtungsanzeiger verbaut sein.

Hatte das auch vor, doch ich habe keine Lust den Roller zu lackieren. Der sollte möglichst so schrabbelig bleiben. Doch da wird der Tüv nicht so gut drauf ansprechen, denke ich.

Viel Erfolg

Geschrieben

Fahrtrichtungsanzeiger können per Ausnahmegenehmigung wieder ausgetragen werden....

Begründung: Wirschaftlich nicht tragbar :wasntme:

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