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Was passiert dann ....


Christian187

Empfohlene Beiträge

...wenn Du der Meinung bist, Du musst ohne Lappen fahren, ohne Versicherung, evtl. vorhandenen Lappen (Auto) verlieren, irgendwen umfahren und bis Dein Lebensende blechen, dann bitte...

...dann kann die Strafe eigentlich nicht hoch genug ausfallen !

Mal im Ernst : So blöde wirst Du ja wohl kaum sein, oder ?

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Endlich mal einer mit eiern in der Hose und was sagt Ihr :puke: Grüsse an ALLE Pollini Malossi 130+ fahrer mit Versicherungskennzewichen. Korn Bier Schnaps und Wein und wir hören unsere Leber Schrein....... besonders natürlich an alle die ihren 208er Malossi mit ner118er Hauptdüse eingetragen haben, Ihr seit ja sowas von (l)egal. Wie sagte schon unser aller Kanzler: es kommt darauf an was hinten raus kommt. Also in Knast kommst nich und Spass macht ne getunte Vespe allemal, oder nich? Wenn schon ..... ob nun DR 50 oder Malossi 136 is glaube ich recht egal kommt auch auf den Fahrer an. :-D

Edit meint sie sei seit 4 jahren mit diversen extrem lauten Oldtimern unterwegs ohne von den schergen je behelligt zuwerden.

Stimmt natürlich nur für Zweiräder, bei 4rädrigen Fahrzeugen geht es schon ca. 15 Jahre länger.

Gruss Frogger

Bearbeitet von Frogger
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Endlich mal einer mit eiern in der Hose und was sagt Ihr :puke: Grüsse an ALLE Pollini Malossi 130+ fahrer mit Versicherungskennzewichen. Korn Bier Schnaps und Wein und wir hören unsere Leber Schrein....... besonders natürlich an alle die ihren 208er Malossi mit ner118er Hauptdüse eingetragen haben, Ihr seit ja sowas von (l)egal. Wie sagte schon unser aller Kanzler: es kommt darauf an was hinten raus kommt. Also in Knast kommst nich und Spass macht ne getunte Vespe allemal, oder nich? Wenn schon ..... ob nun DR 50 oder Malossi 136 is glaube ich recht egal kommt auch auf den Fahrer an. :-D

Edit meint sie sei seit 4 jahren mit diversen extrem lauten Oldtimern unterwegs ohne von den schergen je behelligt zuwerden.

Stimmt natürlich nur für Zweiräder, bei 4rädrigen Fahrzeugen geht es schon ca. 15 Jahre länger.

Gruss Frogger

...und bei manchen kommt das, was hinten rauskommen sollte, wohl vorne raus. :plemplem:

Ganz davon ab redet er auch von einer anderen Fahrzeugklasse und nicht von einer bearbeiteten 50ziger oder einem PX-Youngtimer, wo man den Schein für hat und die Bullen das bei ´ner Kontrolle gar nicht merken.

Mach Du mal, warte dann irgendwann auf das Heul-Topic, wenn dann alles doch nicht mehr so einfach ist... Hatten wir ja alles schon, besoffen und ohne Versicherung auf dem Parkplatz usw. usw. und die ganze :-D halt.

Und noch was: Hunde die bellen beissen nicht! :-D

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also wie schon gesagt wird dir "nicht sooo viel" passieren, ein paar Punkte, führerschein bisl weg und ne geld Strafe.....

Aber bitte mach noch ein Topic auf und Frage nach was Passiert wenn du ohne gültigen Führerschein einen Unfall baust bei dem noch andere beteiligt waren :-D

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Was dann Finanziell bei einer Anhaltung passiert ist nebensächlich wenn man bedenkt daß du ohne Versicherungsschutz fährst ! Wenn ein Unfall passiert, Gefängnis ?!

rs

Wieso fährt man ohne Versicherungsschutz, wenn man keinen Führerschein hat???

Wenn das Fahrzeug versichert ist, dann zahlt die Versicherung.

Eine zweite Frage ist, ob sie dich danach in Regress nehmen...

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Wieso fährt man ohne Versicherungsschutz, wenn man keinen Führerschein hat???

Wenn das Fahrzeug versichert ist, dann zahlt die Versicherung.

Eine zweite Frage ist, ob sie dich danach in Regress nehmen...

Das Fahrzeug ist als Fufi versichert und müsste als 125er mindestens versichert sein.

Eine andere Sache ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil du mindestens den A1 Führerschein haben müsstest.

Wenn du an einen Zebrastreifen kommst und nicht mehr bremsen kannst, du die Auswahl zwischen alter Oma, Vater von 4 Kindern oder jungem Akademiker hast, treff alles, nur nicht den Vater von 4 Kindern. :uargh:

Hast du schon mal nachgedacht, wass da an Unterhaltszahlungen dein Leben lang auf dich zukommt??? :plemplem: Dagegen sind die 1000,- ? für den Führerschein ein Witz.

Gruß Dirk

Edith merkt noch an, dass es in dem Moment des Unfalls quasi deine Kinder sind.

Bearbeitet von Vespadirk
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Das ist mal ne Antwort vom Bösen, die würde ich als Pädagoge auch raushauen...!

Mach die Pappe und fahr dann.

Stell DIr mal vor, Du fährst tatsächlich jemandem in den Arsch und verletzt ihn.

Jaja, Du fährst bestimmt besser als jeder der ne Pappe hat usw...

Ich lass die halbe Moralpredigt einfach mal so stehen...

Gruß,

Dr.Dorian

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Das Fahrzeug ist als Fufi versichert und müsste als 125er mindestens versichert sein.

Eine andere Sache ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil du mindestens den A1 Führerschein haben müsstest.

Wenn du an einen Zebrastreifen kommst und nicht mehr bremsen kannst, du die Auswahl zwischen alter Oma, Vater von 4 Kindern oder jungem Akademiker hast, treff alles, nur nicht den Vater von 4 Kindern. :uargh:

Hast du schon mal nachgedacht, wass da an Unterhaltszahlungen dein Leben lang auf dich zukommt??? :plemplem: Dagegen sind die 1000,- ? für den Führerschein ein Witz.

Gruß Dirk

Edith merkt noch an, dass es in dem Moment des Unfalls quasi deine Kinder sind.

Klugscheissmodus:

Er hat nicht geschrieben, dass er das mopped als fuffie versichern will. Wie denn auch? Dann bräuchte er ja auch fuffi papiere. Du kannst ja keine Pv als Fuffi versichern...

Außerdem zahlt die versicherung erstmal, wenn du auch das mopped falsch versichert hast. Die Frage ist immer nur die des Regresses!!!

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Wenn der Topiceröffner seine 125er auf seinen Namen anmelden will, wird er schon Schwierigkeiten bei der Versicherung bekommen.

Die versichern nur Fahrzeuge für die man auch einen betreffenden Führerschein hat. War jedenfalls bei mir immer so.

Ansonsten wenn die Karre ordnungsgemäß angemeldet ist, wäre das doch im Falle daß man "nur angehalten und erwischt wird (ohne Unfallverursachung o.ä)" nur Fahren ohne Fahrerlaubnis .

"Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist oder wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Ohne Fahrerlaubnis fährt auch, wer ein Fahrzeug fährt, für die er nicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse hat bzw. dessen Führerschein beschlagnahmt wurde.

Ebenso fährt ohne Fahrerlaubnis, wer zwar die Fahrprüfung bestanden hat, aber vor Aushändigung des Führerscheins ein Fahrzeug fährt.

by Auto-und-Verkehr.de "

Ist doch eine Straftat oder ?

Dagegen scheint mir, wenn man mit einem "frisierten" Roller und mit einer Motorrad-Fahrerlaubnis "erwischt" wird, nur eine Ordnungswidrigkeit zu sein.

"Kraftfahrzeug oder -anhänger auf öffentlicher Straße in Betrieb gesetzt

ohne die erforderliche Betriebserlaubnis 50 Euronen und 3 Punkte in Flens"

Sieht natürlich im Falle eine Schädigung Anderer anders aus.

Lasse mich aber da gerne noch belehren, wenn es anders sein sollte.

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@Gregor:

Meine Versicherung hat das nie überprüft. Der Eigentümer/Halter/Versicherungsnehmer muss ja nicht mit dem Fahrer identisch sein.

Im Übrigen hast du schon recht. Ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.

Ebenso wie Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG). Kommt halt drauf an, ob und wie das Ding versichert wird.

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@Gregor:

Meine Versicherung hat das nie überprüft. Der Eigentümer/Halter/Versicherungsnehmer muss ja nicht mit dem Fahrer identisch sein.

Mir wäre auch neu, wenn die Versicherung nach dem Führerschein fragen würde. Kann ja eh jeder mit fahren. :plemplem:

So egal ist das nicht. Zum Beispiel könnte man ja ein preiswertes Motorrad bzw.Roller auf einen Fahranfänger versichern, der kommt dann günstig nach ein paar Jahren an die begehrten Schadenfreiheitsrabatte, die man dann später auf eine PKW-Zulassung umschreiben lassen kann.

Oder man versichert sein Auto aufs neugeborene Baby, hat dann mit 18 Jahren schon einen ordentlichen Rabatt.

Ejal jewäs, bei mir wollten die immer eine Lappenkopie sehen.

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So egal ist das nicht. Zum Beispiel könnte man ja ein preiswertes Motorrad bzw.Roller auf einen Fahranfänger versichern, der kommt dann günstig nach ein paar Jahren an die begehrten Schadenfreiheitsrabatte, die man dann später auf eine PKW-Zulassung umschreiben lassen kann.

Das ist eigentlich der Normalfall bzw. gängige Praxis. Viele Leute machen das so. Ich habe mehrere Bekannte die über ne px 80 ihre Prozente runter fahren und dann auf den SF-Rabbat ein Auto anmelden...

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So egal ist das nicht. Zum Beispiel könnte man ja ein preiswertes Motorrad bzw.Roller auf einen Fahranfänger versichern, der kommt dann günstig nach ein paar Jahren an die begehrten Schadenfreiheitsrabatte, die man dann später auf eine PKW-Zulassung umschreiben lassen kann.

So hab ich es auch mit meinem Autolappen damals gemacht. Schön mit 18 meinen Wagen auf Mutter laufen lassen, bei 125%

anfangen und dann später die Prozente mitnehmen.

Und bei mir haben Sie auch noch nie nach nem Lappen gefragt wenn ich irgendwas anmelden wollte.

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:plemplem: :plemplem: :plemplem: :plemplem: :plemplem: Wenn man keinen Füherschein hat zahlt die Versicherung zu 100% nicht. Ohne Füherschein darf man in D nämlich garnicht fahren, folgedem darf auch garnicht auf den Roller aufsteigen und fahren. Sowas ist grob fahrlässig und dann ist der Versicherer frei von seiner Leistung bzw. das Unternehmen fordert die Summe im Schadenfalls wieder ein. Versichern kann man ein Fahrzeug auch ohne Füherschein allerdings muss man dann lügen, es wird nämlich nach dem Tag der Ausstellung des Füherscheins gefragt. Bei Fahranfängern unter 3 Jahren wird eine Kopie des Führerscheins verlangt oder halt wenn man gerne einer anderen Person die SF Klasser übertragen will TB 28 so gesehen ansonsten will keiner den Füherschein sehen. Frage mich gerade welcher Depp die SF Klasse mit einer PX 80 runterfährt, jedenfalls wenn das Ding mit weniger als 81 Km/H eingetragen ist.

Fahren ohne Füherschein bewirkt unter anderem wenn man erwischt wird das einem die restlichen Scheine egal was man hat weggenommen werden.

Da sieht man wohl wieder das er ein oder andere Lionel Hutz im GSF unterwegs ist.

Ob jetzt jemand illegal rumfährt oder nicht ist mir latten, jedenfalls ist es schon grob asozial. Wenn du z.B. meine Freundin oder Mudda/Vadda oder sonstige Person die mir nahe steht zum Krüppel fahren würdest, wäre die logische Konsequenz das ich dich mit meiner Koile auch zum Behinderli kloppen würde. Der Diener der Gerechtigkeit fährt seit ein paar Jahren wieder mit. Es lebe die Selbstjustiz :-D:-D;-);-);-);-):-D

MFG Bergfick

Bearbeitet von Bergfick
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:plemplem: :plemplem: :plemplem: :plemplem: :plemplem: Wenn man keinen Füherschein hat zahlt die Versicherung zu 100% nicht. Ohne Füherschein darf man in D nämlich garnicht fahren, folgedem darf auch garnicht auf den Roller aufsteigen und fahren. Sowas ist grob fahrlässig und dann ist der Versicherer frei von seiner Leistung bzw. das Unternehmen fordert die Summe im Schadenfalls wieder ein. MFG Bergfick

Sehr geehrter und viel geliebter Herr Hügelbums.

Ihre Aussagen stimmen in einigen Feinheiten nicht mit der geltenden Rechtslage überein.

Die Versicherung zahlt erstmal. Das liegt daran, dass dabei der Opferschutz im Vordergrund des Versicherungsrechts steht. In erster Linie soll der Krüppel nicht ohne Ausgleich für seine Behinderung da stehen.

Daher ist es leider so, dass die freundliche Versicherung auch erstmal zahlen muss.

Zum ditten mal: Es ist dann die Frage, ob dich die Versicherung in Regress nimmt.

Das kann sie, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast.

Das hast du, wenn du ohne Führerschein gefahren bist.

Also logo!!!

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Ist doch eigentlich völligst Ladde ob die Versicherung erstmal in Vorleistung geht oder nicht. Klar ist, dass der Verursacher im Schadensfall, besonders mit Personenschaden, im übelsten Falle zahlt bis an sein Lebensende. Dem Geschädigten ist es wohl eher nicht egal ob Vorleistung oder nicht, aber das ist ein anderes Thema.

Wem nicht KLAR ist, was das für ein Risiko ist, oder bereit ist, dieses einzugehen, sollte am besten erst gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen sondern besser weiter Bobbycar fahren. Solange nix passiert, voll cooool und echt muuuuudich, oder echt Eier in der Hose... :uargh:

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Bin auch lange Zeit schwarz Roller gefahren.Kann heutzutage bei den ständigen Verkehrskontrollen nur jedem raten den Führerschein zu machen.Das Ding ist ja das man jedesmal abhauen muß wenn einen die Putzen anhalten wollen und das führt dazu das irgendwann jeder Bulle die Karre kennt.

Fahren ohne Führerschein mit einem Sprinter an dem logischerweise alles legal war hat mich leckere 650 Euro Geldstrafe und etliche Punkte gekostet.Das der Schein dann nach dem einem Monat Fahrverbot nicht wieder da war muß ich eigentlich nicht hinzufügen.

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