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Geschrieben

hi, habe hier nen echt alten tank und würde den gerne wieder säubern, er war an einer vespa montiert die einige zeit stand. jedoch war er auch fast bis oben hin mit benzin gefüllt, trotzdem ist er übelzt verschmandet aber nicht gerostet, soweit ich das beurteilen kann, giebts da irgend n trick das angetrocknete gemisch wech zu bekommen...? danke :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Was ich selbst nicht für möglich gehalten habe, einfach den Tank mit Essigessenz aus dem Supermarkt füllen und 3-4 Tage stehenlassen (ab und zu schütteln) .Am Ende hast Du dann einen schönen sauberen Tank. Ist kein Witz das funktioniert echt gut

Bearbeitet von Der Brenner
Geschrieben
Was ich selbst nicht für möglich gehalten habe, einfach den Tank mit Essigessenz aus dem Supermarkt füllen und 3-4 Tage stehenlassen (ab und zu schütteln) .Am Ende hast Du dann einen schönen sauberen Tank. Ist kein Witz das funktioniert echt gut

und die essigessenz kannst danach locker zum salat anmachen weiterverwenden :-D

ne, funktioniert auf jeden fall mit der essenz, die haut dir alles weg!

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
    • Richtig, so macht man das.     Warm-Fahren und 10-15 min bei 3000 rpm rumtuckern, dann volle Attacke und der Zylinder ist fertig eingefahren.   
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