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Geschrieben

Das ist mal wieder so eine Glaubensfrage. Du wirst den Motor auch mit einem 20er Vergaser zum Laufen kriegen. Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll, weil ich den Vergaser für zu groß halte, es wird aber bestimmt auch Leute geben, denen der Vergaser noch zu klein wäre und eher zu einem 24er oder 28er raten.

Geschrieben

Hast du denn das passende Ansaugrohr für den 20er? Eigentlich gibt es die nicht mehr käuflich zu erwerben...

Gruß

SubWay

Geschrieben
Hast du denn das passende Ansaugrohr für den 20er? Eigentlich gibt es die nicht mehr käuflich zu erwerben...

Gruß

SubWay

ja schau mal aufs bild,sieht schon so aus, den würd ich mir dann eben leisten, wenns mit meinem setup vereinbar wäre...was meinst du?

Geschrieben

Die Pk 80 wurde mit einem 19er Gaser gebaut. Warum sollte das also bei dir nicht laufen. Der Milimeter mehr Durchlass wird daran nichts ändern.

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    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
    • Richtig, so macht man das.     Warm-Fahren und 10-15 min bei 3000 rpm rumtuckern, dann volle Attacke und der Zylinder ist fertig eingefahren.   
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