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Das große"Mietrecht"-Topic...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ne Gebäudeversicherung habe ich ja.

Der Schlauch wurde vor 10 Jahren angeschlossen als ich noch selbst die Wohnung bewohnte.

Kann ja mal nach 10 Jahren kaputt gehen...aber wer zahlt für entstandene Schäden?

Ne Gebäudeversicherung habe ich ja.

Der Schlauch wurde vor 10 Jahren angeschlossen als ich noch selbst die Wohnung bewohnte.

Kann ja mal nach 10 Jahren kaputt gehen...aber wer zahlt für entstandene Schäden?

Geschrieben (bearbeitet)
Greife das Thema mal wieder auf mit anderem Konsens:

Angeblich ist der Schlauch des Geschirrspülers in der von mir vermieteten Wohnung undicht geworden und hat Wasserschäden in einem darunter liegenden keller verursacht.

Eine Klempnerfirma kam und hat den Schlauch abgeklemmt.

Morgen wollen sie kommen und den Schlauch ersetzen;alleine das kann doch schon nicht richtig sein-ich sollte als Vermieter wohl selbst für die Beseitigung die entsprechenden Schritte einleiten?

Steht in deinem Mietvertag, das der Mieter ohne Dein Einverständnis keine Veränderungen an den Installationen vornehmen darf ?

habe mir das eben angeschaut-kann keine Leckage entdecken-ich denke das Wasser würde wohl auch als erstes mal in die Küche laufen-über die Fliesen-und nicht durch Fliesen,Estrich und 30cm dicken Betonboden?

Die Firma sollte Dir das defekte Schlauchstück ja wohl vorzeigen können ?

Wie auch immer-meine Frage:

Sollte tatsächlich durch einen defekten Geschirrspüler-Zulaufschlauch nen Schaden entstanden sein(Die Klempnerfirma lässt sich für das Abdrehen des Hahnes ja auch fürstlich bezahlen...)-welche Versicherung greift?

Solltest Du den GS mitvermietet haben, stehst Du dafür gerade. Je nach Konditionen könnte Deine Gebäudeversicherung haften ( kommt auf den Vertrag an !!)

color]

Sind meine Mieter verpflichtet ne Hausratversicherung zu haben?

Nein

Oder die Gebäudeversicherung?-die zahle ich.

Vielen Dank für gute Ideen!

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

Er darf ohne Rücksprache keine Veränderungen vornehmen-hat er auch nicht vor und die klempnerfirma wird da sowieso nichts austauschen ohne meine Freigabe-das lasse ich von einer anderen Firma machen.

Der Geschirrspüler ist mitvermietet-im Mietvertrag haben wir vereinbart das "Kleinreparaturen" bis 150,- vom Mieter zu tragen sind.

Hausrat würde wohl auch nur bei Schäden in der Wohnung zahlen-da ist aber nichts.

Sollte der Nachbar mit dem betroffenen Keller irgendetwas geltend machen sollen-greift da ne Haftpflicht oder eben die genannte Gebäudeversicherung?

Und wer zahlt den Einsatz des Klempners(der den hahn zum GS zugedreht hat...)?

Geschrieben (bearbeitet)
Er darf ohne Rücksprache keine Veränderungen vornehmen-hat er auch nicht vor und die klempnerfirma wird da sowieso nichts austauschen ohne meine Freigabe-das lasse ich von einer anderen Firma machen.

Der Geschirrspüler ist mitvermietet-im Mietvertrag haben wir vereinbart das "Kleinreparaturen" bis 150,- vom Mieter zu tragen sind.

Hausrat würde wohl auch nur bei Schäden in der Wohnung zahlen-da ist aber nichts.

Die zahlt sowieso nix, da der GS ja nicht Eigentum des Mieters/Versicherungsnehme ist.

Sollte der Nachbar mit dem betroffenen Keller irgendetwas geltend machen sollen-greift da ne Haftpflicht oder eben die genannte Gebäudeversicherung?

Genau die ( Je nach Vertragsbedingung )

Und wer zahlt den Einsatz des Klempners(der den hahn zum GS zugedreht hat...)?

Auch die Gebäudeversicherung

Bearbeitet von oehli
  • 4 Wochen später...
Geschrieben

...und es geht munter weiter:

Gestern erhielt ich eine E-Mail von der Wohnungsverwaltung-neben so ungeheuerlichen Schandtaten wie das Lagern von Sandförmchen auf der GEMEINNÜTZIGEN Rasenfläche hat ein aufmerksamer Mitbewohner (den kenne ich noch aus der Zeit als ich selbst dort wohnte...sämtliche Definitionen zum Thema "Spiesser","Denunziant", oder "Arschloch" müßten komplett neu geschrieben werden für diesen...Typen) durch einen Blick in die Wohnung (!) festgestellt daß mein Mieter dort einen Wäscheständer MIT WÄSCHE stehen hat!

Warum hat er nicht lieber gleich ein SEK gerufen??

Jedenfalls ist die Verwaltung jetzt beleidigt und schreibt ich solle mich nicht mit Schimmelproblemen an sie wenden da die Ursache klar wäre.

Ich/mein Mieter haben aber keine Schimmelprobleme.

Mir als Vermieter ist das völlig Ladde ob er in der Wohnung nen Gang-Bang veranstaltet oder dort seine Unterbüxen trocknet.

Kommen wir also wieder zur rechtlichen Frage:

DARF er das denn??

Geschrieben
... ungeheuerlichen Schandtaten wie das Lagern von Sandförmchen auf der GEMEINNÜTZIGEN Rasenfläche ...

DARF er das denn??

Klarer Fall: Natürlich nicht!

:-D

Alder: Sandförmchen! Geht gar nich'!

... Wäscheständer MIT WÄSCHE ...

... Schimmelprobleme ...

Mir als Vermieter ist das völlig Ladde ob er in der Wohnung nen Gang-Bang veranstaltet oder dort seine Unterbüxen trocknet.

Kommen wir also wieder zur rechtlichen Frage:

DARF er das denn??

Erstmal darf der das, solange er für ausreichende Belüftung (Stichwort: Schimmel) sorgt. Es sei denn Du verbietest ihm das. Das darfst Du aber nur, wenn es eine geeigenete Alternative zum Wäschetrockenen in der Wohnung gibt. Aber Du willst es ihm ja auch gar nicht verbieten.

Eigentlich sollte es aber in Deinem Interesse sein, dass die Wäsche nicht in Wohnung getrocknet, damit Du auch in Zukunft keine Schimmelprobleme haben wirst.

Also: Wenn im Mietvertrag das Wäschetrockenen nicht verboten ist, darf der Mieter das tun (gibt es sogar Gerichtsurteile zu).

Geschrieben

Der ist älter als 12-der weiß was er tut.

In dem Haus (12 Parteien) gibt es nen Trockenraum-aber vielleicht möchte er ja nicht daß jemand die Reizwäsche seiner Freundin sieht-die hat nämlich nen dicken Hintern.

Nützt ihm ja aber auch nichts-es wird ihm ja in die Wohnung gespannert... :-D

Also ich verbiete ihm das nicht.

Geschrieben
In dem Haus (12 Parteien) gibt es nen Trockenraum

Also ich verbiete ihm das nicht.

moin,

wenn ich das richtig verstehe bist du eigentümer einer wohnung in einem haus mit 12 parteien und hast die wohnung vermietet.

du hast ihm in mietvertrag zwar das wäschetrocknen nicht ausdrücklich untersagt, aber es kann sein, dass mal auf einer eigentümerversammlung beschlossen wurde, dass wäsche (auf wäscheständern) im trockenraum zu trocknen ist. dann hättest du dafür sorge zu tragen, dass auch dein mieter sich daran hält

Geschrieben

wegen der lieben Wäsche hatte ich einen Zusatz im Mietvertrag, dass ich für ausreichende Belüftung sorgen müssen, wenn das nicht im gemeinschaftlichen Trockenraum anzufeiern ist. (in dem jede Woche sowas wie "Wo ist meine Unterwäsche, bitte zurücklegen" an die Tür gepinnt war, da war wohl der ein oder andere Fetischist am losklammern und rein....). Wenns keinen Schimmel gibt, auch kein problem oder?

Geschrieben (bearbeitet)

Da sich hier ja offensichtlich kompetente Leute rumtreiben, hätte ich mal ne Frage: Wie wirkt es sich eigentlich auf das Mietniveau aus, wenn die (durchaus geräumige Wohnung) über keinerlei Kellerraum o.Ä. verfügt?

Bearbeitet von blueaxel
Geschrieben
Da sich hier ja offensichtlich kompetente Leute rumtreiben, hätte ich mal ne Frage: Wie wirkt es sich eigentlich auf das Mietniveau aus, wenn die (durchaus geräumige Wohnung) über keinerlei Kellerraum o.Ä. verfügt?

Noch mehr verkneifen ging nicht.

-

Nach Berliner Mietspiegel bedeutet keinen Keller zu haben eine Einbuße von 20% auf die Nettokaltmiete.

Geschrieben
Hallo,

fristlose Kündigung wegen nicht gezahlter Miete? Schön wärs!

Und da er ja schonmal gezahlt hat, ist er vor Gericht dann ja auch der arme Mieter, der ja gerne zahlen würde, aber leider nicht kann! :-D

Wenn ich das noch richtig erinnere, dann kann er auch noch wiedersprechen, um das Ganze noch herrauszuzögern!

Wie schon gesagt hat das bei mir ca. 9 Monate gedauert. Sowas wissen diese Typen natürlich auch.

Versuch lieber mit dem zu reden, das er, wenn er nicht zahlen kann, mal schleunigst Hartz 4 oder sowas beantragt.

....

....

....

....

älteres thema, aber gerade gelesen und kann die zahl in etwa bestätigen, interessiert vielleicht jemanden:

im besten fall (sofortiges in kraft setzen aller hebel bei erstmaligem zahlungsverzug) sind´s ca 10 monate, die´s dauert, bis man einen nichtzahler aus der wohnung hat. wurde mir gerade detailliert vorgerechnet.

Geschrieben

die Frage vom rocket war doch: darf mir jeder elende kapo in die wohnung spannern? Nein. Darf er nicht. Die Unverletzlichkeit der Wohnung (13 GG) haben sich die Väter der Verfassung doch nicht im Koksrausch ausgedacht!

Die Überlegung dürfte gewesen sein, dass auch nach Beschluss der Eigentümerversammlung wo die Wäsche zu trocknen ist, der Bürger immer noch entscheiden können muss wo er seine Schuhgröße 46 Higheels zum Trocknen stehen.

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Aye wahrhaftig-ich mal wieder aus aktuellem Anlass.

Mieter klagt über aufsteigenden Schimmel an der Wetterwand/-Ecke.

Verwaltung lehnt erstmal jegliche Kooperation ab-ist natürlich gefundenes Fressen für die im Bezug auf die Wäschetrocknung in der Wohnung.

Nun ist das betroffene aber ein anderes Zimmer-und bereits ich hatte nach dem Erstbezug eine Schimmelproblematik an eben dieser Wand nachdem ein großer Kleiderschrank davor stand-das ist jetzt nämlich auch der Fall.

Zieht vom Boden hoch (EG-Wohnung).

Laut Verwaltung soll ich beweisen daß es sich um einen Baumängel handelt...

Jemand ne Idee wie ich DAS machen kann?

:-D

Geschrieben

Wir hatten in unserem Mietshaus - Hausschwamm und Schimmel.

Ich glaube du wirst um einen Gutachter nicht rumkommen, der dir vlt. sogar bestätigt, dass die Baufirma schuld ist...

Ich weiss das von unserem Vermieter, der hat die Baufirma und die Versicherung vor Gericht gezogen!

Geschrieben
Sehr geehrter Herr Eigentümer:

Aus Vermieter Sicht........erstmal auf "falsches Luftungsverhalten" beziehen. Vielleicht kann man ihm auch unterstellen, er hätte ein Alkoholproblem und würde stetig in der Wohnung/an den Schrank im Schrank urinieren. :-D Oder seine Olle ist ständig rollig das sie so viel Foichtigkeit mit ins Heim bringt. Öfters mal alles gut durchlüften. :-D

Am Schrank liegt es natürlich nicht, vielleicht ist das auch neu und man muss Schränke jetzt mitten im Wohnraum aufstellen.

Ansonsten vielleicht mal nach der Ursache forschen. Schimmel ansich bereitet gesundheitliche Probleme, nicht das die Kohlen ausbleiben. (die Miete meine ich)

Beim Erstbezug war Schimmel am Start, dann eine ganze Zeit nicht und jetzt ist wieder Schimmel da???

Eher merkwürdig bei Baumängeln, wäre immer Schimmel da. Regnen tuts ja stetig. Vielleicht auch ein Mangel in den Zu-Ableitungen. Wenn es so wäre würde die Wohngeboide Versicherung löhnen.

Würde einfach mal den Schimmel entfernen oder entfernen lassen, und dann mal abwarten ob es wieder hoch kommt. Schimmel entsteht nur durch Foichtigkeit. Möglichst keinen Ärger verbreiten, da Ärger bei solchen Dingen immer mit Kosten verbunden ist.

Hatte auch eine Schimmelstelle, der war schön schwarz der Schimmel. Habe das in Eigenregie entfernt und seit 4 Jahren ist er nicht mehr hochgekommen. Der Pilz ansich ist kaputt. Ursache unbekannt. Pipi kann es nicht gewesen sein, der war in der Ecke unter der Decke.

Ein Gutachter ist zu teuer. Oder soll den der Mieter bezahlen????

Immo habe ich so einen Fall auf dem Tisch. Da waren es arge Baumängel die ich selber gesehen habe. Eigentlich klare Dinge wie undichte Fenster, bei einem Regenguss ist Wasser an den Fenstern entlang ins Mauerwerk gelaufen. Das konnte man richtig sehen und dann kam halt der Schimmel. Ein Gutachter hat das zwar nicht bestätigt, der hat nur kassiert. Ende vom Lied geht es halt vor den Kadi.

Die Vermieter plädieren bis hoite auf falsches Lüftungsverhalten. Dem Vermieter sollte man 3 Harzer Rollen ins Maul stecken und ihn mit Schimmel Ex einsprühen.

Merke: Ein Mieter hat immer unwürfig zu sein. Er solle sich bedanken das man überhaupt Wohnraum zur Verfügung stellt.

MFG Hausmeister K.

....Köstlich :-D:-D

Geschrieben
Laut Verwaltung soll ich beweisen daß es sich um einen Baumängel handelt...

Jemand ne Idee wie ich DAS machen kann?

:-D

Wie gesagt, mit einem Gutachten.

Wurde bei uns im Haus (glücklicherweise in einer anderen Wohnung) gerade gemacht. Und zwar wurde ein Thermografisches Gutachten erstellt, in dem genau ermittelt wird, wie kalt die Aussenwände sind und somit die Kältebrückem aufgezeigt. Ab einer Temperatur von 12,x Grad kondensiert das in der Luft enthaltene Wasser und es kommt zu Schimmelbildung.

In einem solchen Gutachten wird über weitere Messungen des Raumklimas auch darüber geurteilt, ob in der Wohnung ausreichend gelüftet und/oder ausreichend geheizt wird. Das erstickt dann jegliche Mutmassungen über "Der Mieter lüftet nie" oder "der Mieter heizt nicht".

Im vorliegenden Fall wurde im Gutachten festgestellt, dass die betreffende Wohnung auf 26 Grad (im Schlafzimmer) geheizt werden müsste, um den Schimmel zu verhindern. Oder eben eine Wärmedämmung an der Fassade angebracht werden muss, um die (grossflächigen) Wärmebrücken zu beheben. Gleichzeitig wurde dem Bewohner bescheinigt, dass mehr als ausreichend geheizt und richtig gelüftet wurde.

Solltest Du einen Ansprechpartner für ein solches Gutachten in HH benötigen, kann ich Dir einen nennen (-> PM).

Geschrieben (bearbeitet)
Aye wahrhaftig-ich mal wieder aus aktuellem Anlass.

Mieter klagt über aufsteigenden Schimmel an der Wetterwand/-Ecke.

Verwaltung lehnt erstmal jegliche Kooperation ab-ist natürlich gefundenes Fressen für die im Bezug auf die Wäschetrocknung in der Wohnung.

Nun ist das betroffene aber ein anderes Zimmer-und bereits ich hatte nach dem Erstbezug eine Schimmelproblematik an eben dieser Wand nachdem ein großer Kleiderschrank davor stand-das ist jetzt nämlich auch der Fall.

Zieht vom Boden hoch (EG-Wohnung).

Laut Verwaltung soll ich beweisen daß es sich um einen Baumängel handelt...

Jemand ne Idee wie ich DAS machen kann?

:-D

Naja - also generell in solchen Fällen haben wir sowas immer auf ein falsches Lüftungsverhalten geschoben. Wäschetrocknen in der Wohnung bringt feuchtigkeit und die schläg sich halt irgendwo nieder - und des meistens an der kältesten Stelle. Einfach mal als Brillenträger im Winter in ne Kneipe reingehen :-D - des is genau der Effekt. Des mit dem Schrank is des gleiche Problem - keine Luftzirkulation usw usw.

Klar könnens Baumängel sein, aber zu 95% liegts meistens wirklich am Lüften - und wenns auch noch ne Aussenwand, an der der Schimmel vor sich hinblüht is die Wahrscheinlichkeit noch höher.

Die Verwaltung macht erstmal deshalb nix, weil sich des Problem IN der Wohnung abspielt und des Sondereigentum is, also somit prinzipiel erstmal Problem des Eigentümers.

Ohne Gutachter wirst da nix machen können. Der stellt normalerweise erstmal so´n Thermohydrographen auf, wo die Feuchtigkeit in der Wohnung gemessen wird. Da kannst dann auch sehen wie gelüftet wird bzw. ob usw. Und falls sich da dann rausstellt, dass des Lüften und Heizen i.O. is, brauchst nen guten Bausachverständigen. Alles weitere dann übern Anwalt.

Bearbeitet von Rally200_Nbg
Geschrieben (bearbeitet)

Dann nehme ich mal an die Kosten für solch ein Gutachten lassen sich geltend machen sofern sich ein Baumangel einstellt?

Das klingt nämlich so schon nach richtig Kohle... :-D

Da der Mieter sagt,die (Aussen-)Wand würde sich in dem Bereich sehr abkühlen-könnte ich doch zunächst mal die Temp. der Wand messen-vielleicht resultiert da ja bereits irgendwas?

Wäre es sinnvoll die Wand von innen zusätzlich zu dämmen-oder wäre das gar kontraproduktiv?

Bearbeitet von rocket88
Geschrieben

Dämmen von innen ist sehr problematisch, da das Risiko sehr hoch ist, daß der sog. Taupunkt dann zu weit innen liegt, sprich die Raumfeuchte sich dann in bzw. hinter der Isolierung niederschlägt und dann das Schimmelproblem sogar verstärkt wird, lediglich nicht direkt sichtbar.

Geschrieben

Google mal nach 'Direkthilfe Schimmelpilz und Kondensation 5.0'

Das ist so ein Computerprogramm, ich meine man kann das irgendwo kostenlos runterladen. Habe das bei mir auf dem Rechner installiert, aber weiß jetzt nicht ob / wie man das per Mail verschicken kann.

Man mist Raum- und Wand- Temperatur und Luftfeuchtigkeit, dann wird der Kondesationspunkt und das Schimmelrisiko berechnet. Ersetzt natürlich keinen Gutachter, aber zumindest kann man sich selber schon mal einen ersten Überblick verschaffen.

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