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Das große"Mietrecht"-Topic...


Rakete

Empfohlene Beiträge

Ich bin der glücklichste Mensch der Welt,denn mein Mieter hat sich heute gnädigerweise bereit erklärt,die Miete für Monat Juli zu überweisen.

Wir erinnern uns:"Miete ist Raub!"

Deswegen werde ich auch gaaanz kleine Brötchen backen da ich solch ein mieser Ausbeuter bin... :wasntme:

Mich interessiert wieviel Verzugszinsen angebracht sind.

In meiner einschlägigen"Nieder mit den Mietern-jetzt erst recht!"-Literatur kann ich nichts konkretes finden.

Hat jemand eine Idee bzw.noch besser Fakten?

In ergebenster Demut-

Knud.

Bearbeitet von rocket88
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Hallo,

was ist denn das fürn Typ. Kannst den im Notfall pfänden lassen?

Wenn der unter der Mindesteinkommensgrenze liegt würd ich aufpassen.

Stichwort "Mietnomaden", das hat bei mir ca. 9 Monate gedauert, bis der mit 7000? Mietschulden rausgeklagt werden konnte.

In so einem Fall würd ich mich glaub ich nur freuen, wenn er die 2 Monatsmietengrenze nicht überschreitet und dann doch zahlt.

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Wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist, gilt der gestzliche Satz von 4%. Allerdings erst ab "Verzug" und das ist nicht automatisch, ab dem Datum, wenn die Miete eigentlich fällig gewesen wäre, sondern Termin nach Fristsetzung. Das sind zumindest die Infos, die im Kleingedruckten auf der Rückseite des Mahnbescheides standen, den wir gerade abgeschickt haben (an unsere ehemalige Mieterin).

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Leider nein :-D( .

Leider musst Du dem Mietschuldner eine Frist setzen, in der er die nichtgezahlte Miete nachzahlen kann :uargh: .

Eine Frist von 10 Werktagen reicht hier meist aus. Allerdings können diese 10 Werktage erst gezählt werden, ab dem Tage

wo dem Mietschuldner das Schreiben mit der Fristsetzung zugestellt wird.

Informier dich hier am Besten beim Haus- und Grundbesitzerverein in deiner Stadt, denn die ganzen Gesetze und

Fristen sind mitunter von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Bearbeitet von oehli
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Ich bin der glücklichste Mensch der Welt,denn mein Mieter hat sich heute gnädigerweise bereit erklärt,die Miete für Monat Juli zu überweisen.

Wir erinnern uns:"Miete ist Raub!"

Deswegen werde ich auch gaaanz kleine Brötchen backen da ich solch ein mieser Ausbeuter bin... :wasntme:

Mich interessiert wieviel Verzugszinsen angebracht sind.

In meiner einschlägigen"Nieder mit den Mietern-jetzt erst recht!"-Literatur kann ich nichts konkretes finden.

Hat jemand eine Idee bzw.noch besser Fakten?

In ergebenster Demut-

Knud.

Die banküblichen Zinsen kannst Du ihm ruhig in Rechnung stellen, fragt sich nur, ob das was bringt... Des Weiteren natürlich Mahngebühren, welche jedoch auch gerichtlich kastriert sind (anerkannt werden gerichtsseitig max. 5,00/wichtig zu wissen, wenn man mal als Schuldner nette Post vom lustigen und meistens nicht mit allzu großer Intellenz gesegneten Inkassodienst bekommt und die was von Mahngebühren in nahezu der Höhe der Ursprungsforderung, z.B. HVV und BVG/etc. faseln... :-D )... Mußt ihm halt den Verzugsschaden beziffern und nachweisen... Bei uns läuft das üblicherweise mit Mahngebühren in Höhe von 2,50, welche der Mieter meistens aber eh nicht zahlt... Da beide Seiten wissen, das in der Praxis kein Vermieter wegen 2,50 eine Zahlungsklage in die Wege leitet und man als Vermieter vor Gericht meistens hinten über fällt, ist das leider ein stumpfes Schwert... :-D

Am besten macht der Mieter die zwei Monatsmieten voll und Du leitest über Deinen Anwalt die Zahlungs- und Räumungsklage in die Wege, auf Dauer macht der Mensch Dir wohl noch genug Scherereien, also raus mit ihm... :-D

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Wir können ja mal an einem Sonntags Ride Out mit der TSI seine Wohnung aufräumen. :-D

:-D:-D , auja, einmal böser Entmieter spielen wollte ich schon immer mal... Vollendete Tatsachen sollen ja helfen... Nur leider darf man ja sowas in der Praxis nicht machen, in Österreich z.B. sieht das ganze umgekehrt aus, da kann der Vermieter Dir mit 1-monatiger First kündigen, ohne Angabe von Gründen, und die Mieter spuren meines Wissens :wasntme:

Außerdem gilt doch hinsichtlich Deiner Klausel mit dem 10. eines Monats meiner Ansicht nach die salvatorische Klausel... Im Klartext: Im BGB steht schwarz auf weiß und auch für den dümmsten Staplerpaule geschrieben, dass die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters zu sein hat, basta, danach entsteht ein Verzugsschaden und da die Miete eine wiederkehrende Leistung ist, gerät Dein Mieter automatisch in Verzug...

Nehmen wir mal an, Du kannst durch die mangelnde Zahlungsmoral Deines Mieters die monatlichen Raten für die Hütte nicht rechtzeitig zahlen und nehmen wir weiter an, Deine Bank bittet Dich daher regelmäßig zum Gespräch (kost natürlich alles, weil für umme gibbet nur den Tod), dann kannst Du Dir die Kosten doch auch seitens der Bank beziffern lassen und 1:1 auf den Mieter abwälzen, bzw. zumindest versuchen, da die Miete nunmal eine Schickschuld ist und derartige Verzögerungen nunmal Kosten entstehen lassen, die der Verursacher zu tragen hat... Auuuußerdem begeht er wiederholt eine positiver Vertragsverletzung und dementsprechend ist das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter nachhaltig gestört, so dass abermals ein Grund für eine fristlose Kündigung gegeben ist (die Härte-/Sozialklausel zieht selbst bei den Mieterfreundlichen Sozi-Richtern in HH dann nicht mehr, da Dein Mieter ja fortwährend gegen den MV, bzw. gegen das BGB verstößt...)

Wie gesagt, es gibt da ja ein nettes BGH-Urteil aus diesem Jahr zur permanenten Spätzahlung eines Wohnungsmieters...

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Ich habe vertraglich festgesetzt daß Reparaturen der Ausstattung(also Herd usw.)bis 300 Oiro vom Mieter getragen werden.

Darüber greife ich dann ein.

Ist natürlich die Frage wie Dein Vermieter drauf ist-wenn er sagt daß Du das eindeutig in einem fantastischen Wutausbruch aus den Angeln gerissen hast...

Vielleicht ist er ja versichert dagegen.

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Was ist das denn für ein gesetzlicher Satz?

Keine Ahnung, stand, wie ich ja geschrieben habe, im Kleingedruckten des Mahnbescheids (einer von den aktuellen computerlesbaren, die ans Amtsgericht Hagen geschickt werden, erst letzte Woche im einschlägigen Fachhandel erworben).

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Keine Ahnung, stand, wie ich ja geschrieben habe, im Kleingedruckten des Mahnbescheids (einer von den aktuellen computerlesbaren, die ans Amtsgericht Hagen geschickt werden, erst letzte Woche im einschlägigen Fachhandel erworben).

Jo wie Tom es schon schrieb. Der gesetzliche Zinssatz, wenn kein Handelsgeschäft vorliegt, beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Und dieser liegt zur Zeit bei 1,37 %. Die Verzugszinsen dienen aber nur als Anhaltspunkt. Solltest du aber zum Beispiel deinen Dispo bemüht haben statt der regulären Mietzahlung, kannst du auch diese höheren Zinsen in Rechnung stellen.

Gruß Dirk

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ne ne nicht mutwillig is aus vrsehen passiert

Dann solltest Du gut versichert sein.

Das Fenster wurde ja von Dir beschädigt.

Den Vermieter kannst du nur zur Verantwortung ziehen, wenn Du ihm den Mangel ( schwergängiges Fenster ) schon

gemeldet hattest und der den Mangel nicht in einer angemessenen Frist behoben hat.

Ansonsten liegt die Verantwortung für den entstandenen Schaden allein bei Dir.

Evtl. zeigt sich der Vermieter trotzdem kullant ?

Bearbeitet von oehli
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hab nu mal den fenster macker gefragt er sagte das das fenster so alt wäre das das eigentlich hätte vor 5 jahren passieren müsssen

Na denn.

Wenn es tatsächlich ein so altes Fenster war, sollte der Vermieter tatsächlich froh sein, das nicht mehr passiert ist und

rasch für Ersatz sorgen.

Wie sah es bei der Rarität denn mit der Wärmedämmung aus ? :-D

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So;morgen ist also mal wieder der 10--und es ist nichts bezahlt

(Warum auch-ey;habe ja gerade erst ne Miete bezahlt...)

Fristlose Kündigung greift in der Tat erst nach zweimonatigem Verzug-aber wenn man eine Abmahnung erstellt wegen mehrfach zu spät gezahlter Miete??

:-D

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Fristlose Kündigung greift in der Tat erst nach zweimonatigem Verzug-aber wenn man eine Abmahnung erstellt wegen mehrfach zu spät gezahlter Miete??

:-D

Hallo,

fristlose Kündigung wegen nicht gezahlter Miete? Schön wärs!

Und da er ja schonmal gezahlt hat, ist er vor Gericht dann ja auch der arme Mieter, der ja gerne zahlen würde, aber leider nicht kann! :-D

Wenn ich das noch richtig erinnere, dann kann er auch noch wiedersprechen, um das Ganze noch herrauszuzögern!

Wie schon gesagt hat das bei mir ca. 9 Monate gedauert. Sowas wissen diese Typen natürlich auch.

Versuch lieber mit dem zu reden, das er, wenn er nicht zahlen kann, mal schleunigst Hartz 4 oder sowas beantragt.

Meiner hat noch nichtmal das getan, lag lieber den ganzen Tag auf der Couch. :puke:

Nimm bloß keine Mieter (mehr) bei denen man nichts einklagen kann(Lohn/Gehalt, Auto, etc..)!

Und hoffe mal drauf, das der nicht noch die Wohnung verwüstet.

Mein Anwalt meinte mal, wenn die von Anfang an nix zahlen, dann könnt man eventuell noch wegen Betrug, anzeigen erstatten, da der dann mit Vorsatz nie die Absicht hatte zu zahlen.

Allerdings bringt Dir das den entstanden Schaden auch nicht zurrück. :-D

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Via Google(suche mal nach "Tsamkossoglou"-dann mal bei Kaltenkirchen gucken-das ist meine Wohnung und sein Firmensitz...)

handelt der Baumaschinen im Schnitt von 30.ooo Oiro durch tag für Tag-da sollte wohl etwas für die schnöde Miete übrig sein??

:-D

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Hallo,

na, in dem Fall kannste Dich dann wohl entspannt zurrücklehen! :-D

Dann würd ich ihm das auch mal mit den Verzugszinsen abgewöhnen.

Wenn er nicht einsichtig ist, würde ich mal bei nem Anwalt nachfragen wie das ist, ob der das dann übernimmt und ihm gleich noch die saftige Anwaltsrechnung zukommen lässt.

Solche Kosten sollten entweder Auszug oder pünktliche Zahlungen bewirken.

Edüt: Sofern die Firma wirklich auf ihn läuft und nicht auf seine Frau oder sonstwen, da er schon zu oft pleite ging!

Bearbeitet von T5Langhuber
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  • 1 Jahr später...

Folgende Frage habe ich heute:

Wohnung vermietet an ein Päärchen;trennen sich nun offensichtlich und er möchte die Wohnung gerne weiterhin alleine mieten.

Reicht es wenn ich einen Anhang zum Mietvertrag anfertige in dem ich sie herausnehme-oder ist es sinnvoller bzw. nur legitim wenn ich nen vollständig neuen Vertrag aufsetze:

Das nervt mich nämlich immer so... :-D

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... beide müssen kündigen und du kannst dir aussuchen ob du den "neuen" Mieter willst...

incl. Kündigungsfrist und Neuer Kaution...

Bearbeitet von rolling rambo
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... beide müssen kündigen

Was passiert denn mit einem Vertrag, wenn eine Seite den kündigt (angenommen, es liegt ein Kündigungsgrund vor)?

Wieso muss die andere Seite dann kündigen?

Bin für neue Ansätze im Schuldrecht immer zu haben!

Gruß Dirk

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der Vermieter muß eine Kündigung nur eines Mieters nicht annehmen, wenn beide im Vertrag stehen.

Kündigen können nur die Vertragspartner selber...

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  • 2 Monate später...

Greife das Thema mal wieder auf mit anderem Konsens:

Angeblich ist der Schlauch des Geschirrspülers in der von mir vermieteten Wohnung undicht geworden und hat Wasserschäden in einem darunter liegenden keller verursacht.

Eine Klempnerfirma kam und hat den Schlauch abgeklemmt.

Morgen wollen sie kommen und den Schlauch ersetzen;alleine das kann doch schon nicht richtig sein-ich sollte als Vermieter wohl selbst für die Beseitigung die entsprechenden Schritte einleiten?

Ich habe mir das eben angeschaut-kann keine Leckage entdecken-ich denke das Wasser würde wohl auch als erstes mal in die Küche laufen-über die Fliesen-und nicht durch Fliesen,Estrich und 30cm dicken Betonboden?

Wie auch immer-meine Frage:

Sollte tatsächlich durch einen defekten Geschirrspüler-Zulaufschlauch nen Schaden entstanden sein(Die Klempnerfirma lässt sich für das Abdrehen des Hahnes ja auch fürstlich bezahlen...)-welche Versicherung greift?

Hausrat?

Sind meine Mieter verpflichtet ne Hausratversicherung zu haben?

Oder die Gebäudeversicherung?-die zahle ich.

Vielen Dank für gute Ideen!

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Ich würde das ma fix prüfen mt dem GS-Schlauch, aber rheothetisch kann natürlich Wasser unbemerkt die Wand runterlaufen... Und ne verbundene Gebäudeversicherung ist für einen Vermieter m.E. obligatorisch, sonst würde ich als Verwalter das Ding gar nicht anfassen...:-D

Aber davon abgesehen haben Deine Mieter hoffentlich ne Hausrat- und ne Haftpflichtversicherung, oder? Selber Schuld, wenn Die nen Geschirrspüler an nen defekten Schlauch anschließen... Der Vermieter muss nicht für alles gerade stehen...

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