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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

PX 200; Bj 1981

1. Ich renoviere gerade meine Wespe und will mit den Lenkerendenblinkern (Hella; E Zeichen), die restlichen Blinker (vorne/hinten) zumachen?

Geht das so einfach oder sagt der TÜV da böse Worte wie "geht nicht" oder "kann man nicht"?

Die BL 1000 von Kellermann kann man ggf. für beide verwenden.

Ich bitte um Eure Erfahrungen?

2. Da ich mir beim abziehen des Lagerring von der KuWe die Simmerringfläche versaut habe, brauch ich ne neue Kurbelwelle. :puke:

Kann man bei der PX die Welle von ner T5 nehmen?

Sind Mazuchelli Wellen zu empflehlen, oder doch lieber ne Originale nehmen?

Und wo gibts die Originalen am günstigsten??

Ich danke Euch schon mal im vorraus!!

Geschrieben
Sind Mazuchelli Wellen zu empflehlen, oder doch lieber ne Originale nehmen?

Unbedingt um eine originale schaun! Habe schon 2 originale Motoren mit der Mazuchelli gemacht und da hat sich die Motorleistung spürbar ins negative verändert.

Würde auf jeden Fall eine originale kaufen, aber wo gibt es die noch neu??

lg

Geschrieben
Bei Zulassung bis 31.12.1986 sind Lenkerendblinker ohne zusätzliche weitere Blinker kein Problem, Prüfzeichen, Mindestabstände, Einsehbarkeiten etc. vorrausgesetzt.

OT an.

Das heisst ich könnte bei meiner PX 80, Baujahr 83 die Blinker zuschweissen und "nur" am Lenker Blinker fahren?

Wär ja mal ne coole Sache! Wo steht denn sowas geschrieben?

OT aus.

Geschrieben

Das Problem, das bei Ochsenaugen besteht, ist das sich die Augen nicht mitdrehen dürfen (beim Gas geben und schalten), damit die anderen Verkehrsteilnehmer deinen Fahrtrichtungsanzeihher zu jedem Zeitpunkt klar und deutlich sehen können.

Je nach Prüfer wird das geprüft.

Habe gerade auch eine neue Welle eingezogen, da meine ori gehimmelt ist. Habe jetzt eine Mazzu. Leider erst ca. 100km gefahren, daher noch keine Erfahrungsberichte; bis auf merkliche höhere Drehzahlen.

Geschrieben (bearbeitet)

Eventuell kann es bei PXen (baujahrunabhängig) das Problem geben, das zusätzlich noch hintere Blinker gefahren werden müssen. Denn der vom TÜV offiziel geforderte freie "Sichtwinkel" nach hinten ist nicht gegeben. Darauf achtet nicht jeder Prüfer, nur kann dies passieren.

MfG, Heiko.

Bearbeitet von highko
Geschrieben

Hallo das problem mit den ochsenaugen ist wie schon mein vorredner schrieb das sie immer sichtbar sein müssen. Trick mit einem innenrohr kannst das umgehen. oder du kaufst dir die Lenkerendenblinker von der alten V50 gibts auch noch bei SIP oder RSE . kostet einer 19,-?. wegen tüv hast dann das problem das sie einen mindestabstand von 1meter verlangen also schlechte chancen. ausser du machst dir hinten so kleine KELLERMÄNNER rein. da sind sie dann zufrieden.

hoffe das dir damit ein wenig geholfen ist. :plemplem:

mfg chris

Geschrieben

Der TÜV-Mann meint, die Hellas für die Lenkerenden würden ausschließlich und exklusiv die hinteren Blinker ersetzen?! :-D

Behördenwillkür oder Kommunikationsproblem mitm TÜV-Prüfer?

Geschrieben
OT an.

Das heisst ich könnte bei meiner PX 80, Baujahr 83 die Blinker zuschweissen und "nur" am Lenker Blinker fahren?

Wär ja mal ne coole Sache! Wo steht denn sowas geschrieben?

OT aus.

war da nich was bis 125ccm Blinker nich zwingen notwendig?

Geschrieben

Als ich letztes Jahr beim Tüv war hab ich den Prüfer gefragt wie es mit lenkerblinker aussieht. Der meinte das wenn man die Blinker von hinten ohne Einschränkungen sehen kann die Endblinker reichen.

Ansonsten würd ich sagen, vor jedem Tüv Termin nen paar Backen mit Blinkern drauf machen.

Geschrieben

Es gibt über das Thema Beleuchtung eine Informationsschrift des TÜV, ich habe das Ding zuhause, bei Bedarf kann ich ja mal Auszüge scannen oder knipsen. Auf jeden Fall sind da alle erforderlichen Abstände. Winkel etc. angebeben. Auch alle anderen Beleuchtungsvorschriften sind dort aufgeführt.

Aber von einem Mindestabstand von 1m habe ich da nichts gesehen :plemplem:

Bin mir jetzt nicht sicher aber ich meine da stand was von 560mm, kann heute abend noch mal genau nachsehen.

Geschrieben

Stvzo § 54 sagt doch klar unter absatz 5

Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

einachsigen Zugmaschinen,

einachsigen Arbeitsmaschinen,

offenen Krankenfahrstühlen,

Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

Also bis 125cm³ ist das ja wohl eindeutig.

Mich kotzt diese Willkür und das rumgezicke beim TÜV sowieso an.

Kann ja bestimmt jeder ne Story zu ablassen.Vom einem Hof wirst du runtergejagt und keine 20 Kilometer weiter geht,

mit genau demselben Hobel alles ohne Probleme klar.

Das sind Dienstleister und mit diesem sollte partnerschaftlich ne Lösung gefunden werden.

Wer rumzickt sieht mich und mein Umfeld nie wieder,mein sauer verdientes Geld muß ich ja keinen Psychos wie Puderzucker in den Arsch blasen

Geschrieben

Leider funktioniert mein Scanner nicht mehr, daher abtippen..

...oder Blinker an beiden Längsseiten mit einem Abstand voneinander von mindestens 560mm

Höhe über der Fahrbahn mindestens 350mm. Zulässig sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht. Die nach hinten wirkenden Blinker dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen (z.B. Lenker) angebracht sein, wenn das Fahrzeug nach dem 31.12.86 erstmals zugelassen ist........

Geometrische Sichtbarkeit

Vorne mindestens 10° zur Fahrzeuginnenseite und mindestens 45° zur Fahrzeugaussenseite.

Hinten: mindestens 5° zur Fahrzeuginnenseite und mindestens 45° zur Fahrzeugaussenseite.

An Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor sind Blinker nicht vorgeschrieben aber zulässig.....

usw.

Auszug aus " Das Licht am Motorrad"

TÜV Kraftfahrt GmbH

Auf gar keine Blinker bei Oldtimern geht die Broschüre leider gar nicht ein.

Für die Hella Lenkerendblinker gibt es sogar ein Datenblatt/Freigabe, in denen die geforderten Maße und Winkel aufgezeigt werden.

Geschrieben

PX 200, EZ 81

2mal Hella, original, (die gabe es bis vor kurzem übrigens bei LOUIS noch für 12,- Euro) habe denen den ganzen Restbestand abgenommen...) Mit Blinkern und Gutachten zuim TÜV nur zum fragen, kein Problem....

Vorne zugeschweisst, 2 neue, alte Backen besorgt, zugeschweisst und Sicken rausgedrückt( dann habe ich die originalen noch in "Reserve"). 1 Woche später dann wieder zum TÜV. War KEIN Problem. Ja, ich habe sie auch mit den Innenrohren verbaut. Leider halten die nur saumässig, besser garnicht, ständig vibrieren die sich los. Ok habe sie nicht eingeschraubt, sondern "NUR" mit Sandpapier geklemmt, da muss ich noch mal dran. Und zur Elektrik: Frequenz stimmt, aber Helligkeit lässt zu wünschen übrig, wenns Licht aus ist, sind die Super hell(BLEND), wenns Licht an ist, naja..... TÜV hatte aber nichts zu beanstanden. klar ,12 Volt, komplett neue Elektrik(selbst gemacht, 3pol Regler und Schnarre mööööp mööööp)

Achso, ich war in Köln Mülheim beim TÜV( Zweiradexperte: Hr. Körsgen, ziemlich gute Erfahrungen gemacht, egal ob 50 oder 1100ccm)

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