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Frist für Abmeldezeitraum bis Vollabnahme fällt weg ...


t4.

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Hab was mit 70Euro zahlt für TÜV, Abgas und Einzelgutachten.

???

Also bei meinem Tüv hieß es da nur: "§21 (glaub ich) Untersuchung, mehr gibts bei den Dingern eh nicht. Normaler Tüv und sämtliche Eintragungen sind da schon mit drinn...macht 38? bitte."

Seitdem wenns was zum Eintragen gibt gleich Vollabnahme weil billiger. :wasntme:

Bei 70? hab ich fast das Gefühl, die haben dich übern Tisch gezogen... :-D

greets,

Jan

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Aha. Du entscheidest selbst, daß du 'ne Vollabnahme haben willst? Das geht bei uns hier z. B. nicht. Und bei 38,- Euro sind sicherlich auch noch nicht die von Bonehead erwähnten Abgasprüfungsgebühren drin - und "sämtliche" Eintragungen wohl auch kaum ... :wasntme:

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???

Also bei meinem Tüv hieß es da nur: "§21 (glaub ich) Untersuchung, mehr gibts bei den Dingern eh nicht. Normaler Tüv und sämtliche Eintragungen sind da schon mit drinn...macht 38? bitte."

Seitdem wenns was zum Eintragen gibt gleich Vollabnahme weil billiger. :wasntme:

Bei 70? hab ich fast das Gefühl, die haben dich übern Tisch gezogen... :-D

greets,

Jan

:-D du hast recht. Die Eintragung des Xenon-Scheinwerfers war noch mit dabei.....

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Na gut, meint Ihr für Abgasuntersuchung jetzt die "neue" AU? die fällt bei mir weg...

Mit "Eintragungen" meinte ich solche Standards wie Seitenständer, anderer Motorblock, etc. (Beispiel: T5 Motor in PX 80).

Das war zumindest bei mir mit drinn. Er meinte halt: Was da noch dazukommt schreibt er auch mit rein. Ein Beispiel: PX seit mehreren Jahren abgemeldet, sagen wir mal: Seitenständer, größerer Motor und Gaser, und ne schicke Scheibe :wasntme: => Ein mal die Gebühr für Vollabnahme.

Wies jetzt zB. mit dem selbstgemachten Xenon aussehen würde weiß ich natürlich nicht...

Und natürlich entscheide ich selber was ich haben will, ist ja schließlich der Tüv und nicht die Rennleitung. Das ist ein Dienstleister, da kann ja der Kunde sagen was er will - sonst geht der zur Konkurrenz.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich ob ich es BRAUCHE: Vollabnahme ist an sich ja die größere Untersuchung, und der Tüvler wird den Teufel tun und mir erzählen "Du brauchst die größere Untersuchung, denn damit verdien ich weniger".

Und die typischen Kommentare wie: "Die Preise für die Prüfung sind eh viel zu billig kalkuliert, etc. etc." muss man sich natürlich anhören...

Fazit für mich: HU oder VA nehmen sich preislich fast nix, AU (falls diese gemeint war) kommt bei beiden dazu, je nach BJ.

Wenn er bei der VA die Eintragungen mitmacht und sie mir bei der HU einzeln berechnet nehm ich also lieber die VA. :-D

greets,

Jan

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Was mich dann interessiert: Was passiert mit deinem alten Brief? Der ist ja noch gültig. Wenn du jetzt mit 'nem neuen "Vollgutachten" bei der Zulassung auftauchst, muß ja erstmal dein alter Brief weg / ungültig sein ... sonst gibt's m. W. nach keinen neuen. :haeh:

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Naja, wenn der Brief "entwertet" sein sollte gibts halt nen neuen, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist gibts auch keinen Grund zur Zulassung zu fahren... gibt ne neue Plakette und fertig.

VA fällt ja mW. (bis jetzt zumindest) nicht nur an, wenn das Fahrzeug abgemeldet war, sondern auch wenn der Tüv länger als die entsprechende Frist (glaube auch 18 Monate) überfällig ist. Ist zwar selten, daß einer sein Mopped einfach angemeldet 2 Jahre angemeldet rumstehen lässt, aber möglich... dann gilt der alte Brief ja auch noch...

Als ich ne VA wg. größerem Motor gemacht hab, hab ich allerdings eh nen neuen Brief bekommen (80=>125). Daher kann ichs nicht sicher sagen...

greets,

Jan

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Jetzt widersprichst du dir aber gerade selber ein wenig ...

... Und natürlich entscheide ich selber was ich haben will, ist ja schließlich der Tüv und nicht die Rennleitung. Das ist ein Dienstleister, da kann ja der Kunde sagen was er will - sonst geht der zur Konkurrenz.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich ob ich es BRAUCHE: Vollabnahme ist an sich ja die größere Untersuchung, und der Tüvler wird den Teufel tun und mir erzählen "Du brauchst die größere Untersuchung, denn damit verdien ich weniger".

...

Und:
Naja, wenn der Brief "entwertet" sein sollte gibts halt nen neuen, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist gibts auch keinen Grund zur Zulassung zu fahren... gibt ne neue Plakette und fertig.

VA fällt ja mW. (bis jetzt zumindest) nicht nur an, wenn das Fahrzeug abgemeldet war, sondern auch wenn der Tüv länger als die entsprechende Frist (glaube auch 18 Monate) überfällig ist. Ist zwar selten, daß einer sein Mopped einfach angemeldet 2 Jahre angemeldet rumstehen lässt, aber möglich... dann gilt der alte Brief ja auch noch...

Als ich ne VA wg. größerem Motor gemacht hab, hab ich allerdings eh nen neuen Brief bekommen (80=>125). Daher kann ichs nicht sicher sagen...

greets,

Jan

Richtig. Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, gibt's auch keinen Grund, 'ne Vollabnahme zu machen ... :wasntme:

Und nur für 'nen größeren Motor brauchst du keine VA, egal ob du neue Papiere bekommst (z. B. 80 auf 200) oder nicht (z. B. 150 auf 200).

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Wiedersprechen eigentlich nicht, aber ums noch mal sicherheitshalber zu klären: Wir sprechen hier bei "Vollabnahme" schon von der Untersuchung nach §21, oder? Die meine ich auf jeden Fall.

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, gibt's auch keinen Grund, 'ne Vollabnahme zu machen ...

Und das hier ist ja grad der Knackpunkt. Einen Grund gibts "rein technisch" gesehen nicht. (Und darauf wird dich auch der Tüvler hinlenken.) Stimmt - aber wirtschaftlich schon!

Der §21 beinhaltet nun mal die normale HU, laut meinem Prüfer aber eben auch - Ich sach mal: "Änderungen am Fahrzeug" - sprich: Eintragungen.

Jetzt sagen wir mal, ich muß HU machen und 2 Sachen eintragen: Hab schon von Tüvs gehört, die dann eine HU und je 2 Eintragungen abkassieren wollten...(selber noch nicht erlebt, aber OK.)

Macht zusammen 3 Gebühren. => §21 nur eine Gebühr, die geringfügig höher ist als die für die HU.

Also nehm ich doch §21, oder?

Und zum Dienstleister: hab noch nie erlebt, daß ich bei meinem Tüv angerufen hab, Termin für §21 ausgemacht hab und gefragt wurde: "Ist das Fahrzeug aus dem Verkehr, das geht nur dann, etc...." höchstens der Prüfer (Ein anderer als der ders mir gesagt hat) hat ein wenig gegrummelt. U.u. sollte man sich dann auch auf ne "strenge" Prüfung einstellen... :-D

Im Endeffekt gehts ja eben gerade nicht darum was du brauchst, sondern darum was wirtschaftlich für dich sinnvoller ist! Kann dich ja keiner daran hindern zu sagen: ich brauch zwar keinen §21, will Ihn aber trotzdem. Daß man damit sparen kann ist natürlich das Hintertürchen, daß nicht gern gesehen ist beim Tüv.

Der Prüfer, ders mir gesagt hat war früher für die Motorradeintragungen bei meinem Tüv zuständig und ging ein paar Wochen später in Rente. Sein Nachfolger sieht das natürlich ganz anders (" Eh viel zu billig, das für die Roller, da isses nur fair wenn man Nachprüfung zahlen muß damits sich lohnt, bla, bla..."), hat ihm aber nicht viel gebracht, musste mir mit §21 nen neuen Motor, nen Seitenständer und so ein Vigano- Schild eintragen weil er nix zum durchfallen gefunden hat.

Hab grad noch die Rechnung gefunden: 33,18?, AU ist nicht angefallen.

Aber wie ich schon mal erwähnt habe: Ich hab nur Erfahrung mit "Kleineintragungen"! Ob das so auch mit der Xenonanlage oder zB. nem selbstgebauten Audspuff funktioniert weiß ich nicht!!! Bei mir warens immer Eintragungen bei denen Unterlagen (Kopie anderer Kfz Schein oder Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Gutachtenkopie oä.) vorgezeigt wurden.

Hoffe mal, ich habs jetzt geschafft zu vermitteln was ich meine... :-D

greets,

Jan

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