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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich träume seit längerem von ner 150 GL. Leider hat man mir im Scooter-Center gesagt, dass ich meine Suche auf deutsche Modelle, also mit deutschen Papieren, beschränken soll, weill man Importe nicht mehr umgemeldet bekommt, ist wohl nicht mehr erlaubt.

Könnt ihr was dazu sagen? Will mich nicht nur auf deutsche Modelle beschränken, zumal man grade eben öfter im Internet über Importe stolpert.

Danke & Grüße,

Lälu

Geschrieben

nutz die Suche.

Die Kisten kommen doch alle aus Deutschland! Leider gehen bei langer Standzeit in Garage, Scheune, Keller sehr oft die deutschen Papiere verloren, so daß man sich das vom deutschen Verkäufer im Kaufvertrag bestätigen lassen muß. Dann kann man noch bei Piaggio Deutschland sich das BJ der deutschen GL bestätigen lassen (anhand der deutschen Rahmennummer, die irgendow eingeschlagen worden ist vom deutschen Luigi).

Dann bekommst du auch die deutschen Papiere wieder.

Die GL gabs doch nicht wirklich in Italien oder..... :-D :wasntme:

Geschrieben

was echt? sind alle GL150 aus deuscher Produktion? Wusste ich gar nicht. Also gibts gar keine Italienischen 150er GLs? Wenn ich also über eine angeblich italienische GL150 stolpere dann ists eigentlich eine deutsche und kann die so wie grad beschrieben wurde problemlos anmelden?

Geschrieben

Nee ? gab es nie!

Würde mich trotzdem interessieren, was das SCK da von sich gibt. Das kann ich ja mal gar nicht so pauschal glauben.

Geschrieben

Wie ich hörte sollen Importe hierzulande inzwischen als Neuzulassung behandelt werden und müssen damit auch die aktuellen Abgaswerte erfüllen. Das sollte aber mit einem 2-Takter aus Anfang bis Mitte der sechziger Jahre etwas schwierig sein...

Vorsicht: gefährliches Halbwissen!! :-D

Geschrieben

Beim Rollerladen haben sie mir erzählt das seid 11/05 ein lückenloser Halternachweiß bei Importfahrzeugen vorgelegt werden muss. Das kann man Importen aus Italien natürlich völlig vergessen. Die bieten allerdings einen Service zur Anmeldung von Oldies an, ob sich das auch auf "Fremdfahrzeuge" beziehht, die nicht bei ihnene gekauft wurden, ist nachzufragen.

Soll erichtig Scheisendreck geworden sein mit der Importiererei, hängt natürlich auch von der Kulanz der jeweiligen Dienststelle ab.

MfG, Heiko.

Geschrieben

das fällt gewiss nicht in den Kompetenzbereich der EU, da quasi jedes der 25 Mitgliedsländer die Zulassungsregeln für Fahrzeuge an Brüssel übergeben müsste. Da überwiegen in der Regel nationale Interessen. Aber das nur nebenbei. So wie ich's oben geschildert hab hat man's mir bei SCK gesacht

Geschrieben

Alte Scheisse, wenn das wahr wäre, dann gute Nacht EU. Bevor ich jetzt einen Monolog über Beamten und andere

Geisteskranke anfange, bei dem ich mich sicher starfbar machen würde, werde ich nächste Woche mal bei unserem

DrecksStVAmt diese Sache (für NRW) nachfragen, da ich da sowieso hinmuss.

Wer demnächst ähnliches vorhat, kann bitte auch mal Bescheid geben.

Nur noch Spassties überall :-D

Geschrieben

das stimmt ich studiere das. die spassties wie du sie nennst sind nicht die beamten sondern die regierungen aller mitgliedsländer, es liegt nämlich in deren ermessen was die EU zu entscheiden hat und was nicht und geben dann kompetenzen ab oder auch nicht. Bspw hat die EU im Binnenmarkt das sagen. aber wurscht, die zulassungsbedingungen scheinen wohl eher kacke zu sein

Geschrieben

also ich würde mir einfach mal die technischen datenblätter ausdrucken, den roller schön restaurieren, nee kba-auskunft einholen und ab zum tüv ne vollabnahme machen... fertig... zum verkehrsamt anmelden und loseiern... habe ich bisher immer so gemacht.... und da hat keiner irgendwas erzählt... ein roller war aus der schweiz und einer aus italien...

Geschrieben

Die Regeln waren je nach Straßenverkehrsamt schon immer mehr oder weniger streng; das war vor 10 Jahren hier ebenfalls sehr schlimm. Seitdem habe ich - wie schon einige hier - das Wort Import im Zusammenhang mit der Zulassung einer papierlosen alten Vespa aus meinem Wortschatz entfernt ... :wasntme:

Geschrieben (bearbeitet)

habe gerade ein Importroller von 1962 zugelassen und konnte NATÜRLICH keinen KV vom Erstkäufer nachweisen, auch wenn danach gefragt wurde.

Also: Liegt wohl im Ermessen der Zulassungsstelle und grundsätzlich spricht nichts gegen Importfahrzeuge.

Zum Thema ASU gint es m.E. einen Grenzwert bei dem BJ, nach § 47a Abs. 1 StVZO liegt der beim 01.07.1969.

Gruß

BF

Bearbeitet von Blitzflitz
Geschrieben

AU für Zweitakter erst ab BJ 1989.

Da hast schon recht, die Tagesform des zulassenden Beamten ist ein nicht zu unterschätzende Faktor.

Bei mir war das damals ein übellauniger, sächselnder Vorzeigebeamter.

Geschrieben
AU für Zweitakter erst ab BJ 1989.

Was macht denn ein 9Xer PX200-Motor in einer 61er blinkerlosen Sprint ?

Wollte den bald mal eintragen lassen, nur haben Motoren ja selten Baujahre eingestanzt.

Weiss einer: bleibt die ursprüngliche EZ erhalten ?

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