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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

wie das Topic schon sagt, hab vor mir ne Fuffi zu kaufen. Zum in der Stadt rumdüsn.

Doch was mache ich, wenn der Verkäufer keine Papiere hat?

Zum TÜV? Neue beantragen?

Wie läuft das denn ab?

greetz

abou

Geschrieben

hi,

du musst beim kba eine unbedenklichkeitsbescheinung beantragen (formulare auf deren homepage) das kostet 11? oder so. wenn du die hast, kann dir ein piaggiovertragshändler neue papiere besorgen für 30-50? je nach händler.

war die nie in deutschland angemeldet musst du eine vollabnahme beim TÜV machen lassen, da piaggio nur zweitschriften für deutsche vespas rausgibt.

hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

gruß christoph

Geschrieben
hi,

du musst beim kba eine unbedenklichkeitsbescheinung beantragen (formulare auf deren homepage) das kostet 11? oder so. wenn du die hast, kann dir ein piaggiovertragshändler neue papiere besorgen für 30-50? je nach händler.

war die nie in deutschland angemeldet musst du eine vollabnahme beim TÜV machen lassen, da piaggio nur zweitschriften für deutsche vespas rausgibt.

hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

gruß christoph

jo merci dir

Geschrieben

falsch, christoph

Du mußt Dir beim Vespa Händler einen Antrag für eine neue Betriebserlaubnis holen, den Antrag ausfüllen und von der Zulassungsstelle abstempeln lassen.

dann ganz schnell wieder zum Händler, der muß die bei Piaggio einreichen (der Stempel vom Amt darf nicht älter als 1 Monat sein). dann liefert Piaggio eine neue Betriebserlaubnis genauso wie jedes andere Ersatzteil.

ACHTUNG!!! die gilt nicht für Roller aus dem Ausland, da muß beim Tüv Abnahme nach §21 gemacht werden!!

Rita

Geschrieben
falsch, christoph

Du mußt Dir beim Vespa Händler einen Antrag für eine neue Betriebserlaubnis holen, den Antrag ausfüllen und von der Zulassungsstelle abstempeln lassen.

dann ganz schnell wieder zum Händler, der muß die bei Piaggio einreichen (der Stempel vom Amt darf nicht älter als 1 Monat sein). dann liefert Piaggio eine neue Betriebserlaubnis genauso wie jedes andere Ersatzteil.

ACHTUNG!!! die gilt nicht für Roller aus dem Ausland, da muß beim Tüv Abnahme nach §21 gemacht werden!!

Rita

hm also ich brauchte ne unbedenklichkeitsbescheinigung...

richtig, zur zulassungsstelle musste ich auch noch. hat auch um die 10 taler gekostet glaube ich.

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